Hinweise zur Bestimmung der beitragspflichtigen Personen

Người Đưa TinNgười Đưa Tin11/03/2024

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Konkret erließ die Regierung am 19. Oktober 2023 das Dekret 75/2023/ND-CP, mit dem eine Reihe von Artikeln des Dekrets 146/2018/ND-CP geändert und ergänzt wurden. Vor kurzem hat das Gesundheitsministerium offizielle Depeschen von zahlreichen Volkskomitees der Provinzen und zentral verwalteten Städte sowie vom Ministerium für Arbeit, Kriegsinvaliden und Soziales erhalten, in denen auf zahlreiche Schwierigkeiten und Probleme bei der Umsetzung des Dekrets 75/2023/ND-CP hingewiesen wird. Um eine einheitliche Umsetzung zu gewährleisten, gibt das Gesundheitsministerium folgende Anmerkungen:

Bezüglich der Gruppe der Subjekte, die staatliche Haushaltsunterstützung für die Beitragshöhe erhalten: Gemäß den Bestimmungen von Punkt c, Klausel 2, Artikel 1 des Dekrets 75/2023/ND-CP gehören ethnische Minderheiten, die im Zeitraum 2016–2020 in Gemeinden in Region II, Region III und extrem benachteiligten Dörfern in ethnischen Minderheiten- und Berggebieten lebten, diese Gemeinden aber gemäß der Entscheidung des Premierministers im Zeitraum 2021–2025 nicht mehr auf der Liste der Gemeinden in Region II, Region III und extrem benachteiligten Dörfern in ethnischen Minderheiten- und Berggebieten stehen, zu der Gruppe der Subjekte, die staatliche Haushaltsunterstützung für die Beitragshöhe erhalten, darunter:

- Falls ethnische Minderheiten in Gemeinden der Region II, der Region III und in äußerst schwierigen Dörfern in ethnischen Minderheiten- und Berggebieten leben, aber im Zeitraum 2016–2020 bis 2021–2025 ihren Namen geändert oder mit Gemeinden der Region I fusioniert haben, werden sie gemäß der Entscheidung des Premierministers immer noch als Gemeinden der Region I identifiziert und gehören nicht zur Gruppe der Subjekte, die staatliche Unterstützung aus dem Beitragsniveau erhalten.

- Falls ethnische Minderheiten im Zeitraum 2016–2020 in Gemeinden der Region II, der Region III und in extrem benachteiligten Dörfern in ethnischen Minderheiten- und Bergregionen lebten, im Zeitraum 2021–2025 aber mit Gemeinden der Region I zusammengelegt werden, gehören sie weiterhin zur Gruppe der Subjekte, die staatliche Unterstützung aus dem Beitragsniveau erhalten.

- Falls ethnische Minderheiten im Zeitraum 2016–2020 und im Zeitraum 2021–2025 in Gemeinden der Region II, Region III und in extrem benachteiligten Dörfern in ethnischen Minderheiten- und Berggebieten leben, werden sie zwar noch immer als Gemeinden der Region II, Region III oder in extrem benachteiligten Dörfern identifiziert, ihnen wird jedoch zuerkannt, dass sie die neuen ländlichen Standards erfüllen, und sie werden als neue ländliche Gemeinden identifiziert und gehören nicht zur Gruppe der Subjekte, die staatliche Unterstützung aus dem Beitragsniveau erhalten.

Höhe der Förderung der Krankenversicherungsbeiträge aus dem Staatshaushalt

Gemäß Artikel 8 des Dekrets 146/2018/ND-CP, geändert durch das Dekret 75/2023/ND-CP, ist die Höhe der Unterstützung aus dem Staatshaushalt für eine Reihe von Themen wie folgt:

- 100 %ige Übernahme der Krankenversicherungsbeiträge für Menschen in armutsgefährdeten Haushalten in armen Bezirken gemäß der Entscheidung des Premierministers und anderer Dokumente der zuständigen Behörden;

- Übernahme von mindestens 70 % der Krankenversicherungsbeiträge für folgende Fächer:

+ Personen, die zu armutsgefährdeten Haushalten gehören, gemäß den Standards für armutsgefährdete Haushalte für den Zeitraum 2022–2025, die im Dekret 07/2021/ND-CP und anderen Dokumenten der zuständigen Behörden festgelegt sind, mit denen die für den jeweiligen Zeitraum geltenden Standards für armutsgefährdete Haushalte geändert, ergänzt oder ersetzt werden.

+ Auf Personen in mehrdimensional armen Haushalten fallen nicht die in Punkt a, Klausel 9, Artikel 3, Dekret 146/2018/ND-CP genannten Fälle.

+ Ethnische Minderheiten, die im Zeitraum 2016–2020 in Gemeinden in den Regionen II und III sowie in extrem benachteiligten Dörfern in ethnischen Minderheiten- und Berggebieten lebten. Gemäß der Entscheidung des Premierministers stehen diese Gemeinden im Zeitraum 2021–2025 jedoch nicht mehr auf der Liste der Gemeinden in den Regionen II und III sowie in extrem benachteiligten Dörfern in ethnischen Minderheiten- und Berggebieten.

- Übernahme von mindestens 30 % der Krankenkassenprämie für folgende Fächer:

+ Studenten.

+ Personen in Haushalten, die in der Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Fischerei oder Salzproduktion tätig sind und einen durchschnittlichen Lebensstandard gemäß den Standards für Haushalte mit durchschnittlichem Lebensstandard für den Zeitraum 2022–2025 haben, die im Dekret 07/2021/ND-CP und anderen Dokumenten der zuständigen Behörden festgelegt sind, mit denen die für jeden Zeitraum geltenden Standards für Haushalte mit durchschnittlichem Lebensstandard geändert, ergänzt oder ersetzt werden.

Hinweis: Gehört eine Person zu mehreren Subjekten, die aus dem Staatshaushalt mit der oben vorgeschriebenen Beitragshöhe gefördert werden, so erhält sie die Unterstützungshöhe des Krankenversicherungsbeitrags entsprechend dem Subjekt mit der höchsten Unterstützungshöhe.

Das Volkskomitee einer Provinz oder einer zentral verwalteten Stadt muss dem Volksrat der Provinz oder der zentral verwalteten Stadt auf der Grundlage der örtlichen Haushaltskapazität und anderer gesetzlicher Finanzierungsquellen Folgendes zur Entscheidung vorlegen:

- Die Höhe der Krankenversicherungsförderung für Probanden liegt über der Mindestförderungshöhe von 70 % bzw. 30 %.

- Unterstützungsstufe der Krankenversicherung für Personen, die keinen Anspruch auf die oben vorgeschriebene Unterstützungsstufe haben;

- Förderthemen und Förderhöhen bei der Zuzahlung zu den Kosten medizinischer Untersuchungen und Behandlungen im Rahmen der Krankenversicherung für Krankenversicherte bei der Inanspruchnahme medizinischer Untersuchungen und Behandlungen.

Weisheit


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