Hinweise zu einigen Inhalten des Stadtentwicklungsprogramms

Người Đưa TinNgười Đưa Tin20/09/2023

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Das Bauministerium hat das Rundschreiben 06/2023/TT-BXD herausgegeben, das eine Reihe von Inhalten zu Stadtentwicklungsprogrammen enthält. Dieses Rundschreiben tritt am 10. November 2023 in Kraft.

Dieses Rundschreiben enthält Hinweise zu Inhalt, Aufzeichnungen und Organisation der Erstellung, Bewertung, Genehmigung, Anpassung, Veröffentlichung und Speicherung von Stadtentwicklungsprogrammen. Gilt für staatliche Verwaltungsbehörden, Organisationen und Einzelpersonen, die an Aktivitäten im Zusammenhang mit Stadtentwicklungsprogrammen teilnehmen.

Inhalte des Landesstadtentwicklungsprogramms

In Bezug auf den Inhalt des provinziellen Stadtentwicklungsprogramms stellt das Rundschreiben eindeutig fest, dass der Inhalt des provinziellen Stadtentwicklungsprogramms gemäß den Bestimmungen in Punkt a, Klausel 4, Artikel 3a des Dekrets Nr. 11/2013/ND-CP vom 14. Januar 2013 der Regierung über das Investitionsmanagement in der Stadtentwicklung, ergänzt durch Klausel 3, Artikel 4 des Dekrets Nr. 35/2023/ND-CP vom 20. Juni 2023 der Regierung zur Änderung und Ergänzung einer Reihe von Artikeln der Dekrete unter der staatlichen Verwaltung des Bauministeriums (kollektiv als „Dekret über das Investitionsmanagement in der Stadtentwicklung“ bezeichnet) und den folgenden detaillierten Bestimmungen umgesetzt wird:

Erstens umfassen die in Punkt a, Absatz 3, Artikel 3a des Dekrets über das Investitionsmanagement für die Stadtentwicklung festgelegten Indikatoren für die Stadtentwicklung: Urbanisierungsrate; Anzahl der städtischen Gebiete, Liste der städtischen Gebiete, Stadtgebiete, bei denen eine Anpassung der Verwaltungsgrenzen zu erwarten ist, und Stadtgebiete, bei denen mit einer Neugründung gemäß der städtischen Klassifizierung zu rechnen ist; Verhältnis der städtischen Baufläche zur gesamten Naturlandfläche der Provinz; Weitere statistische Indikatoren der Provinz im Zusammenhang mit der Stadtentwicklung, je nach Bedarf der jeweiligen Gemeinde.

Zweitens umfassen die in Punkt d, Absatz 3, Artikel 3a des Dekrets über das Investitionsmanagement für die Stadtentwicklung vorgeschriebenen Schlüsselprogramme und -projekte zur schrittweisen Umsetzung einer nachhaltigen Stadtentwicklung:

Ein oder mehrere relevante Programme und Projekte auf nationaler Ebene (sofern vorhanden) und Programme und Projekte auf Provinzebene, die umgesetzt werden oder neu vorgeschlagen werden, zur Stadtentwicklung als Reaktion auf den Klimawandel, zur Stadtentwicklung für grünes Wachstum, zur Emissionsreduzierung, zur intelligenten Stadtentwicklung oder zu anderen Programmen und Projekten auf nationaler und Provinzebene, um die Indikatoren für eine nachhaltige Entwicklung des städtischen Systems der Provinz festzulegen.

Die für die vorläufige Schätzung des gesamten Finanzierungsbedarfs und des Zeitrahmens der Programm- und Umsetzungsphase zuständige Stelle legt diese für die in Punkt a dieser Klausel genannten Programme und Projekte der zuständigen Behörde zur Genehmigung vor.

Drittens werden städtebauliche Investitionsprojekte, die öffentliches Investitionskapital und andere Kapitalquellen als öffentliches Investitionskapital gemäß Punkt d, Absatz 3, Artikel 3a des Dekrets über das Investitionsmanagement für die städtebauliche Entwicklung verwenden, für jeden 5- und 10-Jahres-Zeitraum nach Priorität geordnet, darunter:

In der Provinzplanung wurden Investitionsprojekte zur Entwicklung der technischen Rahmeninfrastruktur, zu wichtigen technischen Infrastrukturarbeiten und anderen Projekten identifiziert.

Städtebauliche Investitionsprojekte im Bereich von zwei oder mehr Verwaltungseinheiten auf Bezirksebene und andere Projekte im Rahmen der Investitionsbehörde der Provinz zur Umsetzung des Städtebauentwicklungsplans der Provinz;

Projekte zur Umsetzung der in Abschnitt 2 oben genannten Schlüsselprogramme und -projekte (sofern vorhanden).

Veröffentlichung und Archivierung von Stadtentwicklungsprogrammen

Gemäß dem Rundschreiben muss das Volkskomitee der Provinz innerhalb von 30 Tagen nach der Genehmigung des Stadtentwicklungsprogramms die Bekanntgabe des Genehmigungsbescheids und anderer Begleitdokumente anordnen:

Öffentlich veröffentlicht auf den elektronischen Informationsportalen der Volkskomitees auf Provinz- und Bezirksebene sowie der entsprechenden Fachagenturen der Volkskomitees auf Provinzebene.

Senden Sie 1 Kopie an das Bauministerium.

Organisieren Sie Ankündigungen in geeigneter Form, sorgen Sie für Einsparungen und stellen Sie den Personen und relevanten Organisationen umfassende Informationen zur Überwachung und Umsetzung zur Verfügung.

Behörden, die Stadtentwicklungsprogramme organisieren, erstellen, beurteilen und genehmigen, sowie andere einschlägige Behörden, Organisationen und Einzelpersonen sind gemäß dem Archivierungsgesetz für die Archivierung von Unterlagen verantwortlich.

TM


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