Frage: Da mein Büro über keinen Mitarbeiterparkplatz verfügt, muss ich mit meinem Auto auf den Parkplatz nebenan fahren und dort parken. Dieser Parkplatz verlangt Geld, stellt dem Parker jedoch keine Parkscheine als Sicherheit aus. Ich mache mir Sorgen: Wenn mein Auto verloren geht, ist der Parkplatz dann für eine Entschädigung verantwortlich?
Antwort: Gemäß Artikel 554 des Zivilgesetzbuchs von 2015, der den Vertrag zur Vermögensverwahrung regelt: Ein Vertrag zur Vermögensverwahrung ist eine Vereinbarung zwischen den Parteien, wonach der Verwalter das Eigentum des Hinterlegers zur Aufbewahrung erhält und es dem Hinterleger nach Ablauf der Vertragslaufzeit zurückgibt. Der Hinterleger muss dem Verwalter eine Gebühr zahlen, außer in Fällen, in denen die Hinterlegung kostenlos ist.
Dementsprechend handelt es sich beim Parken um einen Vertrag zwischen Ihnen und dem Parkwächter. Innerhalb eines bestimmten Zeitraums haben die Parteien Rechte und Pflichten.
Absatz 1, Artikel 119 des Zivilgesetzbuches von 2015 legt die Formen zivilrechtlicher Transaktionen fest, darunter: Zivilrechtliche Transaktionen werden mündlich, schriftlich oder durch bestimmte Handlungen zum Ausdruck gebracht.
Somit bedarf ein Verwahrungsvertrag nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht zwingend der Schriftform. Mit der Übergabe Ihres Fahrzeugs an den Parkwächter und der Einholung seiner Zustimmung (Wegbeschreibung zum Parkplatz) gehen Sie mit dem Parkwächter ein Fahrzeug-Aufbewahrungsverhältnis ein.
Selbst wenn Sie keinen Parkschein haben, müssen Sie daher nur nachweisen, dass Sie Ihr Auto mit Zustimmung des Parkwächters dort geparkt haben. Bei Verlust Ihres Autos sind Sie gemäß den Bestimmungen von Absatz 4, Artikel 557 des Zivilgesetzbuchs zur Entschädigung verpflichtet: Sie müssen den Schaden ersetzen, wenn Sie das von Ihnen aufbewahrte Eigentum verlieren oder beschädigen, außer in Fällen höherer Gewalt. Die Höhe der Entschädigung wird von beiden Parteien vereinbart.
Bitte beachten Sie, dass Sie, sofern der Parkplatzbesitzer nicht bestätigt, dass er Ihr Fahrzeug erhalten hat, das Abstellen Ihres Fahrzeugs mit Beweisen wie Videoaufzeichnungen der Kamera des Parkplatzes (falls vorhanden), Fotos, Zeugen usw. nachweisen müssen, um zu beweisen, dass Sie Ihr Fahrzeug auf dem Parkplatz abgestellt haben, um ausreichende Gründe für die Forderung einer Entschädigung zu haben.
Bei Fahrzeugdiebstählen, bei denen der Absender keinen Strafzettel hat, ist der Nachweis meist sehr schwierig. Suchen Sie sich deshalb am besten einen Parkplatz, der über einen Parkschein für den Hinterleger verfügt, um Ihr Eigentumsrecht zu wahren.
Minh Hoa (t/h)
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