Das Ministerium für Industrie und Handel schlug vor, die Strompreise alle zwei Monate anzupassen, wobei die durchschnittliche Strompreiserhöhung zwei Prozent oder mehr betragen sollte. Dabei handele es sich um einen Mechanismus, der bei der Ermittlung des jährlichen Standardgewinns sicherstellt, dass EVN einen Gewinn erzielt.
Strompreise können alle 2 Monate angepasst werden - Foto: Archiv
Das Ministerium für Industrie und Handel hat gerade einen Verordnungsentwurf veröffentlicht, der den Mechanismus, den Anpassungszeitraum und die Grundlage für die Festlegung und Anpassung der durchschnittlichen Einzelhandelsstrompreise regelt, um Meinungen von Ministerien und Zweigstellen einzuholen und das Elektrizitätsgesetz umzusetzen, das am 1. Februar 2025 in Kraft treten wird.
EVN wird Strompreiskosten bekannt geben
Nach Angaben des Ministeriums für Industrie und Handel wird das neu entworfene Dokument die Vorschriften zur Bekanntgabe und Offenlegung der Stromerzeugungs- und Geschäftskosten ändern und ergänzen. Dabei ist die Vietnam Electricity Group (EVN) für die Meldung der Stromerzeugungs- und Betriebskosten verantwortlich, beauftragt einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer und gibt die Kosten und durchschnittlichen Strompreise öffentlich bekannt, anstatt dass das Ministerium für Industrie und Handel diese Inhalte bekannt gibt.
Die öffentlich bekannt gegebenen Kosten umfassen die tatsächliche Umsetzung der Phasen (Stromerzeugung, Stromübertragung, Stromverteilung – Einzelhandel, Stromnetzdisposition und Transaktionsmanagement auf dem Strommarkt, Industriemanagement – Betrieb) und sonstige Kosten. Hinzu kommen der durchschnittliche Einzelhandelsstrompreis, das Betriebsergebnis aus Verlust, Gewinn und Kosten, die nicht im Strompreis enthalten sind...
Der neue Entwurf ändert zudem die Grundsätze zur Höhe und zum Zeitpunkt der Anpassung des durchschnittlichen Strompreises.
Ziel ist es, tatsächliche Schwankungen der Inputparameter zeitnah abzubilden, angemessene und vertretbare Kosten zur Kapitalerhaltung und -entwicklung zu kompensieren und Ruckler im Anpassungsprozess der Strompreise zu vermeiden, die mehrmals im Jahr angepasst werden können.
Demnach ist eine Anpassung des Strompreises nach oben zulässig, wenn der durchschnittliche Strompreis im Vergleich zum aktuellen durchschnittlichen Strompreis um 2 % oder mehr steigt. Der Mindestzeitraum für die Anpassung des durchschnittlichen Strompreises beträgt zwei Monate ab der letzten Strompreisanpassung.
Damit liegt dieser Anpassungssatz unter der aktuellen Regelung, bei der die Strompreise alle drei Monate geändert werden und die Inputkosten um 3 % oder mehr steigen. Die Regelung zur Senkung der Strompreise um 1 % oder mehr gegenüber dem aktuellen Preis bleibt jedoch unverändert und die EVN ist für die entsprechende Senkung verantwortlich.
Die Anpassung der Strompreise sichert den Gewinn der EVN und legt jährliche Gewinnnormen fest
Falls der durchschnittliche Strompreis um 10 % oder mehr über den aktuellen durchschnittlichen Strompreis angepasst werden muss oder die makroökonomische Lage beeinträchtigt wird, führt das Ministerium für Industrie und Handel den Vorsitz und koordiniert mit den zuständigen Ministerien und Behörden eine Inspektion, Überprüfung und Berichterstattung an den Premierminister zur Prüfung und Kommentierung.
Die Formel zur Ermittlung des durchschnittlichen Einzelhandelsstrompreises entspricht grundsätzlich der alten Entscheidung, einige Preisermittlungskomponenten werden jedoch überarbeitet und ergänzt.
Dabei handelt es sich um die Gesamtkosten und den jährlichen Standardgewinn aus strategischen Mehrzweck-Wasserkraftwerken und abhängigen Abrechnungskraftwerken der EVN, wenn diese nicht am wettbewerblichen Strommarkt teilnehmen. Diese werden vom Ministerium für Industrie und Handel herausgegeben.
Gleichzeitig ergänzen die Vorschriften die Grundlage für die Ermittlung des jährlichen Standardgewinns der Stromverteilungs- und -einzelhandelsstufen. Industriemanagement; Mehrzweck-Wasserkraftwerke mit strategischer Ausrichtung und andere abhängige Kraftwerke in der Zeit vor der Teilnahme am wettbewerblichen Strommarkt.
Ziel dieser Ergänzung ist es, angemessene Gewinne zu sichern, um das Geschäftskapital des Unternehmens zu erhalten und zu entwickeln und gleichzeitig Klarheit, Transparenz und eine Grundlage für die Umsetzung zu gewährleisten.
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Quelle: https://tuoitre.vn/gia-dien-co-the-dieu-chinh-2-thang-lan-20241227145015305.htm
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