Plan zur Abschaffung der Abiturnote

VnExpressVnExpress10/10/2023

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Laut einem neuen Rundschreibenentwurf des Ministeriums für Bildung und Ausbildung werden die Abschlusszeugnisse der Sekundarschulen nicht mehr in die drei Kategorien „sehr gut“, „gut“ und „durchschnittlich“ eingeteilt.

Am 2. Oktober veröffentlichte das Ministerium für Bildung und Ausbildung einen Rundschreibenentwurf zu den Bestimmungen für die Berücksichtigung und Anerkennung von Mittelschulabschlüssen. Dementsprechend gilt ein Schüler als Absolvent der Mittelschule, wenn er die 9. Klasse absolviert und im Schuljahr nicht mehr als 45 Schultage versäumt.

In diesem Rundschreibenentwurf wurden die Bestimmungen zur Einstufung der Abschlusszeugnisse der weiterführenden Schulen als sehr gut, angemessen und durchschnittlich gestrichen. Die neue Regelung sieht vor, dass Absolventen, die als Absolventen anerkannt werden, ein Diplom ohne Nennung einer Note verliehen wird.

Das Abiturzeugnis des Schülers, in der letzten Zeile ist die Abschlussnote als gut ausgewiesen. Foto: Website der Cuong Gian Secondary School, Ha Tinh

Sekundarschulabschlusszeugnis der Schülerinnen und Schüler im Jahr 2020, in der letzten Zeile wird die Abiturnote angegeben. Foto: Website der Cuong Gian Secondary School, Ha Tinh

Neu ist auch die Anzahl der Abschlussprüfungen pro Jahr. Im Rundschreibenentwurf heißt es, dass das Ministerium für Bildung und Ausbildung proaktiv entscheiden kann, wie oft eine Anerkennung des Abschlusses in Betracht gezogen wird, jedoch nicht öfter als zweimal pro Jahr. Während die derzeitigen Regelungen dies nur einmal am Ende des Schuljahres erlauben.

Im Rahmen des Verfahrens wird an der weiterführenden Schule ein Anerkennungsrat für Abschlüsse eingerichtet. Mitglieder des Rates sind die Schulleitung, die Berufsgruppenleitung, der Klassenlehrer und der Fachlehrer der 9. Klasse, mindestens jedoch sieben Personen. Der Rat überprüft die Schülerunterlagen, erstellt eine Liste der Schüler, die zum Abschluss der Mittelschule berechtigt sind, und genehmigt diese.

Auf Grundlage dieser Liste entscheidet das Ministerium für Bildung und Ausbildung über die Anerkennung der Sekundarschulabschlüsse und die Verleihung von Diplomen an die Schüler.

Der Abschluss der Realschule ist nach geltender Regelung zwingende Voraussetzung für die Teilnahme an der Abiturprüfung der 10. Klasse. Wenn der Student zum Zeitpunkt der Prüfung noch kein Abschlusszeugnis hat, kann er ein vorläufiges Abschlusszeugnis vorlegen.

Der Rundschreibenentwurf kann ab sofort bis zum 2. Dezember kommentiert werden (siehe vollständigen Entwurf).

Thanh Hang


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