Was sagen Anwälte zum Streit um das Parkhaus bei Artemis?
Rechtsanwalt Tran Hai Duc von der Anwaltskanzlei Tran Hai Duc der Anwaltskammer von Ho-Chi-Minh-Stadt sprach über die Kontroverse im Artemis-Wohngebäude (Nr. 3 Le Trong Tan, Bezirk Thanh Xuan, Hanoi) und sagte, dass Streitigkeiten zwischen Bewohnern und Investoren im Zusammenhang mit Tiefgaragenparkplätzen in Gebäuden sehr häufig seien und sich nicht nur auf die Tiefgarage des Artemis-Wohngebäudes beschränkten. Um Recht und Unrecht klar voneinander unterscheiden zu können, müsse man laut diesem Anwalt feststellen, wem der Tunnel gehört und ob die Parteien die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten haben oder nicht.
Nach der Untersuchung des Vorfalls im Artemis-Wohngebäude kam Rechtsanwalt Tran Hai Duc zu der Analyse, dass zur Feststellung, ob das Parkhaus dem Investor gehört oder nicht, Artikel 101 des Wohnungsgesetzes von 2014 herangezogen werden müsse.
Demnach ist in Artikel 101 des Wohnungsgesetzes festgelegt, dass Stellplätze für Fahrräder, Behindertenfahrzeuge, zweirädrige Kraftfahrzeuge und dreirädrige Kraftfahrzeuge für Eigentümer und Nutzer von Mehrfamilienhäusern im gemeinsamen Eigentum und der gemeinsamen Nutzung der Mehrfamilienhauseigentümer stehen. Bei den PKW-Stellplätzen für Eigentümer handelt es sich um Eigenheimstellplätze, die der Verwaltung des Investors unterliegen.
Rechtsanwalt Duc wies außerdem darauf hin, dass die Artikel 6 und 7 der mit dem Rundschreiben 02/2016/TT-BXD erlassenen Verordnung vorschreiben, dass im Kaufvertrag für die Wohnung die Fläche im Privateigentum und die Fläche im gemeinsamen Eigentum der Eigentümer klar angegeben werden müssen.
Um das Eigentum am Keller eines Mehrfamilienhauses bestimmen zu können, ist es daher erforderlich, im Kaufvertrag der Wohnung festzulegen, ob das Eigentum am Keller Privateigentum des Investors oder Gemeinschaftseigentum der Wohnungseigentümer ist.
Die Spannungen zwischen Bewohnern und Investoren des Artemis-Gebäudes um die Parkgarage sorgen für viel Aufmerksamkeit.
Für das Artemis-Apartment ist dieser Fall im Apartmentkaufvertrag zwischen Bewohnern und Investoren klar geregelt. Konkret wird in Artikel 11 und Teil B der Anlage 4 des Wohnungskaufvertrags festgelegt, dass die im Privateigentum des Investors stehende Fläche Folgendes umfasst: „Die Fläche der Kellergeschosse B1, B2, B3 (ausgenommen die vom Investor als Stellplätze für Fahrräder, Behindertenfahrzeuge, zweirädrige Kraftfahrzeuge, dreirädrige Kraftfahrzeuge, sofern vorhanden, eingerichteten Kellerflächen)“.
„Aufgrund der oben genannten Regelungen kann daher festgestellt werden, dass die Kellergeschosse B2 und B3 Privateigentum des Investors sind (mit Ausnahme von 400 m² für Fahrradabstellplätze, Behindertenfahrzeuge und technische Bereiche). Der Investor hat das Recht, die Servicepreise gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere gemäß Beschluss 44 über die Preise für Fahrrad-, Motorrad- und Autoparkdienste in Hanoi, festzulegen“, sagte Rechtsanwalt Tran Hai Duc.
Auf die Frage nach der Meinung der Bewohner des Artemis-Wohngebäudes, nämlich dass der Investor eine Parkgebühr erhebt, die die Obergrenze gemäß Entscheidung 44 überschreitet, und dass der Investor im Vergleich zu den Anweisungen in Dokument 2233 des Volkskomitees des Bezirks Thanh Xuan vom 16. November 2023 falsch handelt (der aktuelle Erhebungssatz des Investors beträgt 2.300.000 VND/Fahrzeug/Monat, das Dokument fordert den Investor auf, sich an die Anweisungen zu halten und maximal 1.800.000 VND/Fahrzeug/Monat zu erheben), kommentierte der Anwalt: „Ich habe auf Dokument 2233 des Volkskomitees des Bezirks Thanh Xuan verwiesen, das an die MHL Joint Stock Company gesendet wurde, und bestätigt, dass dies ein Leitfaden für Investoren und kein Rechtsdokument ist.“
Überlassen Sie die Preisgestaltung der Dienstleistungen dem Marktmechanismus.
Der Anwalt fügte außerdem hinzu, dass es sich bei der MHL Company um ein nichtstaatliches Unternehmen, ein privates Unternehmen, handele, das dem Unternehmensgesetz 2020 unterliege, sodass der Investor das Recht habe, in diesem Bereich Geschäfte zu tätigen, ohne die Meinung von Wohnungseigentümern oder Eigentümern anderer Bereiche einholen zu müssen.
Rechtsanwalt Duc führte an, dass der Preis für den Parkservice im Artemis-Parkhaus im folgenden speziellen Fall den Höchstwert erreichen könne: Der Investor stattet ein intelligentes Parksystem aus, das die Kriterien in Unterabschnitt 2.2.1, Abschnitt I des Anhangs zu Entscheidung 44 erfüllt, dann werde der Preis für den Parkservice durch den Preis für den Parkservice mit bis zu 9 Plätzen auf Routen und Straßen in Bezirken innerhalb des Rings 1 und oberhalb des Rings 1 bestimmt, was maximal 3.000.000 VND/Auto/Monat betrage.
Handelt es sich bei dem Artemis-Parkhaus jedoch nur um einen normalen Parkplatz ohne intelligentes Parksystem, so darf der Investor gemäß Unterabschnitt 2.2.1, Abschnitt I des Anhangs zu Entscheidung 44 (zweiter Aufzählungspunkt) einen monatlichen Parkservicepreis für Autos mit bis zu 9 Sitzplätzen anwenden, der dem Parkservicepreis für Autos mit bis zu 9 Sitzplätzen auf Routen und Straßen in Bezirken innerhalb und oberhalb der Ringstraße 2 entspricht, also maximal 2.300.000 VND/Auto/Monat.
Im Dokument Nr. 2233 hat das Volkskomitee des Bezirks Thanh Xuan den spezifischen Preis für den Standort auf die Routen und Straßen in den Bezirken innerhalb und an der Ringstraße 3 festgelegt (Abschnitt I; Tabelle 2.2.1; Seriennummer 5 in der Tabelle). Das bedeutet, dass der maximale Parkpreis 1.800.000 VND/Auto/Monat beträgt. Gleichzeitig forderte das Volkskomitee des Bezirks Thanh Xuan die MHL Company auf, die Parkgebühren für Fahrzeuge im Keller des Artemis-Gebäudes gemäß dieser Regelung festzulegen.
Wie bereits erwähnt, ist das Artemis-Gebäude ein gemischt genutztes Gebäude mit Wohnungen, Einkaufszentren und Büros. Daher richtet sich die Parkgebühr für das Artemis-Gebäude nicht nach der Lage des Gebäudes, sondern wird für die Straßen und Wege innerhalb und oberhalb der Ringstraße 2 erhoben. Sie beträgt maximal 2.300.000 VND pro Fahrzeug und Monat. Ganz zu schweigen von dem intelligenten Parksystem, das der Investor im Untergeschoss des Artemis einführt. Der obige Vorschlag des Volkskomitees des Bezirks Thanh Xuan weist daher Anzeichen auf, nicht mit den Bestimmungen von Beschluss 44 vereinbar zu sein“, analysierte Anwalt Duc.
Darüber hinaus betonte Rechtsanwalt Duc, dass es angesichts der steigenden Zahl an Autos und des gravierenden Parkplatzmangels unvermeidlich sei, dass Dienstleister in Technologien investieren, um die Servicequalität zu verbessern. Daher sei eine Erhöhung der Servicepreise unvermeidlich, solange der Preis das vom Staat vorgeschriebene Höchstniveau nicht überschreite.
Nur dann können wir die Motivation wecken, qualitativ hochwertige Dienste zu entwickeln und den Benutzern bereitzustellen. Wenn den Nutzern ein qualitativ hochwertiger Service geboten wird, müssen sie auch einen entsprechenden Preis zahlen und umgekehrt. Sind sie damit nicht einverstanden, können sie sich nach anderen geeigneten Dienstleistern umsehen.
Leitfaden des Volkskomitees des Bezirks Thanh Xuan für die MHL Company zur Festlegung der Parkgebühren im Keller des Gebäudes.
Mit Blick auf eine Reihe von Kontroversen, die in letzter Zeit wegen Parkgebühren in Mehrfamilienhäusern ausgebrochen sind, sagte Rechtsanwalt Duc: „Nicht nur im Artemis-Gebäude glauben die Bewohner vieler Mehrfamilienhäuser fälschlicherweise, dass die Parkgebühren in dem Gebäude zum Aufgabenbereich der Gebäudeverwaltung und des Gebäudebetriebs gehören. Selbst die lokalen Behörden sind sich darüber nicht im Klaren.“
Tatsächlich gehört die staatliche Verwaltung der Fahrzeugparkaktivitäten zum Transportsektor. Das Verkehrsministerium, das Finanzministerium und das Ministerium für Arbeit, Invaliden und Soziales sind dafür verantwortlich, das Volkskomitee von Hanoi bei der Herausgabe der Entscheidung 44 zu beraten. Wenn die lokale Regierung weiterhin verwirrt ist, muss die Meinung der zuständigen staatlichen Verwaltungsbehörde eingeholt werden .
Der Architekt Tran Huy Anh, ständiges Mitglied der Architektenvereinigung Hanois, sprach heute über den Marktmechanismus im Zusammenhang mit der Erhöhung der Parkgebühren in Wohnkellern und sagte: „Die Anwendung der Parkgebühren sollte durch den Marktmechanismus entschieden werden. Die Erhöhung der Servicepreise und die Nutznießer der Dienstleistung haben das Recht, miteinander zu verhandeln, basierend auf der Höhe der Einnahmen, die im Verhältnis zu Investition, Kosten und Leistungserbringung stehen müssen.“
Zur Frage, ob der Artemis-Investor Gebühren verlangt, die die Obergrenze überschreiten, sagte Herr Anh, dass hohe und niedrige Preise von der Vereinbarung zwischen dem Dienstanbieter und dem Dienstnutzer abhingen. Was den Preis der Autos im Artemis-Apartment betrifft, muss der Investor sicherlich entsprechende Kalkulationen anstellen, aber noch wichtiger ist, dass Investor und Bewohner miteinander verhandeln müssen. Wer mit der Anlegergebühr nicht einverstanden ist, darf den Service nicht nutzen.
Herr Anh erklärt: „Dies ist eine Transaktion im Marktmechanismus. Der Preis wird durch die Gesetze der Marktwirtschaft bestimmt. Der Leistungsempfänger hat weiterhin das Recht, den Anbieter zu einem seinem Budget entsprechenden Preis zu wählen. Wenn keine andere Wahl besteht, bestimmt der Eigentümer der Immobilie den Preis.“
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