Das Personalausweisgesetz tritt am 1. Juli 2024 in Kraft und ersetzt das derzeit geltende Personalausweisgesetz von 2014. Ab diesem Zeitpunkt wird die CCCD-Karte in ID-Karte umbenannt.
Die CCCD-Karte mit eingebettetem Chip bleibt bis zu dem auf der Karte aufgedruckten Ablaufdatum gültig.
Wann wird die Iris gesammelt?
Einer der neuen Punkte des Identitätsgesetzes im Vergleich zum CCCD-Gesetz besteht darin, dass Personen bei der Beantragung eines Personalausweises Informationen über ihre Iris zur Identitätsdatenbank hinzufügen müssen.
Die obige Regelung lässt viele Menschen fragen: Müssen sie bei Verwendung einer CCCD-Karte mit eingebettetem Chip einen Iris-Scan hinzufügen? Denn bei über 83 Millionen in der Vergangenheit ausgegebenen CCCD-Karten mit Chip wurden diese Informationen nicht aktualisiert.
Generalleutnant Nguyen Minh Duc, stellvertretender Vorsitzender des Verteidigungs- und Sicherheitsausschusses der Nationalversammlung, sagte, dass die Erfassung der Iris im Rahmen der biometrischen Gruppe ein neuer Punkt im Identifizierungsgesetz sei.
Ab dem 1. Juli 2024 wird die ID-Verwaltungsbehörde bei der Beantragung neuer, geänderter oder neu ausgestellter ID-Karten Irisdaten erfassen, um die Informationsdaten für die ID-Datenbank zu erweitern.
Herr Duc sagte, dass die Irissammlung von der Identitätsmanagementagentur mithilfe spezieller Geräte durchgeführt werde.
In Bezug auf die in der Vergangenheit ausgegebenen CCCD-Karten mit eingebettetem Chip bestätigte Generalleutnant Nguyen Minh Duc, dass das Identifizierungsgesetz Übergangsbestimmungen enthält. Dementsprechend können Bürger, die derzeit eine CCCD-Karte besitzen, diese bis zu dem auf der Karte angegebenen Ablaufdatum weiter verwenden. Der Nutzungswert von CCCD-Karte und Personalausweis ist derselbe.
Daher müssen die Menschen nach Inkrafttreten des Ausweisgesetzes nicht mehr zur Ausweisverwaltungsbehörde gehen, um weitere Angaben zu machen oder Informationen zu integrieren. außer in Fällen, in denen Bürger die Ausstellung eines neuen Personalausweises beantragen oder sich ihre persönlichen Daten ändern.
Polizeibehörden führen Verfahren zur Ausstellung von CCCD-Karten an Bürger durch
Müssen über 60-Jährige ihren Personalausweis ändern?
Das Personalausweisgesetz erweitert den Kreis der Personen, die Anspruch auf einen Personalausweis haben, auf Kinder unter 14 Jahren (Ausstellung auf Antrag, keine Pflicht).
Damit müssen vietnamesische Bürger bei Erreichen des 14., 25., 45. und 60. Lebensjahrs Verfahren zur Erneuerung ihres Personalausweises durchführen.
Derzeit hat das Ministerium für öffentliche Sicherheit landesweit 83 Millionen CCCD-Karten mit eingebettetem Chip an die Bevölkerung ausgegeben. Gemäß den Bestimmungen des Personalausweisgesetzes müssen Benutzer von Chip-CCCD ihren Personalausweis erneuern, wenn sie das Alter erreichen, für das die Karte erneuert werden muss (25 Jahre, 45 Jahre und 60 Jahre).
Viele Menschen fragen sich, ob Bürger über 60 Jahre, die ein CCCD mit Chip verwenden, auf einen Personalausweis umsteigen müssen oder nicht.
Bürger ab 60 Jahren müssen ihren Personalausweis laut Ausweisgesetz nicht mehr erneuern und können ihn lebenslang nutzen. Sie müssen daher nicht auf einen Personalausweis umsteigen, sondern können ihre vorhandene CCCD-Karte mit Chip weiterhin verwenden.
Während der Ausarbeitung des Personalausweisgesetzes wurde in einigen Stimmen geäußert, dass eine Namensänderung auf dem Personalausweis für diese Personengruppe nicht sinnvoll sei, wenn es keine Regelung zur Änderung des Personalausweises für Personen über 60 Jahre gebe.
Der Ständige Ausschuss der Nationalversammlung erklärte, dass nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Identifizierung sowohl CCCD-Karten mit eingebettetem Chip als auch Personalausweise ohne Wertunterschied parallel zur Verwendung akzeptiert würden.
Bei Menschen über 60 Jahren sind die Identitätsmerkmale grundsätzlich stabil und ändern sich selten, so dass es für die Ausstellung und den Ersatz von Karten für Menschen in diesem Alter keiner Regulierung bedarf.
Allerdings ist gesetzlich auch geregelt, dass Bürgern auf Antrag ein Personalausweis ausgestellt wird. Daher können Personen über 60 Jahre, denen eine CCCD-Karte mit Chip ausgestellt wurde und die auf einen Personalausweis umsteigen möchten, dies weiterhin gemäß den Vorschriften tun.
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