Gemäß Artikel 11 des Rundschreibens Nr. 12/2010 sind die Gemeinde- und Bezirkspolizei dafür verantwortlich, das Volkskomitee auf gleicher Ebene zu beraten, damit ein Plan zur Verbreitung und Anleitung der Bevölkerung zur ordnungsgemäßen Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zur Gewährleistung von Verkehrsordnung und -sicherheit erstellt wird.
Darüber hinaus erfüllen die Gemeinde- und Bezirkspolizei in Abstimmung mit der Verkehrspolizei die Aufgabe, für Ordnung und Verkehrssicherheit in der Gemeinde und im Bezirk zu sorgen. Die Mitwirkung bei der Abstimmung mit der Verkehrspolizei zur Gewährleistung der Verkehrsordnung und -sicherheit muss den gesetzlichen Bestimmungen und den Anweisungen der vorgesetzten Polizei entsprechen.
Illustrationsfoto. (Quelle: Internet)
Artikel 3 des Dekrets Nr. 27/2010 legt fest, dass die Mobilisierung anderer Polizeikräfte sowie der Gemeinde- und Bezirkspolizei zur Koordination mit der Verkehrspolizei zur Teilnahme an Patrouillen und zur Überwachung der Ordnung und Sicherheit im Straßenverkehr nur in notwendigen Fällen erfolgen darf und von den zuständigen Behörden schriftlich beschlossen werden muss. Zu den notwendigen Fällen gehören:
Während der Feierlichkeiten finden politische und gesellschaftliche Ereignisse sowie wichtige kulturelle und sportliche Aktivitäten des Staates und der Region statt.
In Spitzenzeiten wird für die Gewährleistung von Verkehrsordnung und -sicherheit das Ministerium für öffentliche Sicherheit, die Generaldirektion der Polizei für die administrative Verwaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit oder der Direktor der Provinz- oder zentral geführten Stadtpolizei zuständig sein.
Wenn die Situation durch Verstöße gegen die Verkehrsordnung und -sicherheit, Verkehrsunfälle und Staus kompliziert wird …
Falls keine Verkehrspolizei vor Ort ist, werden die Streifen und Kontrollen von anderen Polizeikräften sowie der Gemeinde- und Bezirkspolizei nach dem von den zuständigen Behörden genehmigten Plan durchgeführt.
Die Gemeinde- und Bezirkspolizei darf selbstständig Streifen fahren und den Verkehr regeln, muss sich jedoch an die im Vorfeld erlassenen Pläne und Entscheidungen der übergeordneten Polizei halten. Es ist ihnen nicht gestattet, Streifen zu organisieren und Fälle eigenständig zu bearbeiten.
Gemeinde- und Bezirkspolizei dürfen innerhalb ihres Verwaltungsbereichs nur die Straßen zwischen Gemeinden und Dörfern patrouillieren und kontrollieren und Verstöße gegen die Verkehrsordnung und -sicherheit ahnden. Es ist der Gemeindepolizei strengstens untersagt, Fahrzeuge auf National- und Provinzstraßen anzuhalten und zu kontrollieren.
Die Gemeinde- und Bezirkspolizei ist berechtigt, gegen folgende Verstöße vorzugehen: Motorradfahren ohne Helm, Beförderung von mehr Personen als vorgeschrieben, Beförderung sperriger Güter und vorschriftswidriges Parken am Straßenrand. Fahren mit hoher Geschwindigkeit, Schlangenlinienfahren, Ausweichen, Missachtung von Sicherheitskorridoren im Straßenverkehr …
Bei Verstößen im Straßen- und Schienenverkehr sind die diensthabenden Polizeibeamten berechtigt, Verwarnungen auszusprechen und Geldstrafen von bis zu 500.000 VND zu verhängen.
Der Polizeichef des Bezirks ist befugt, Verwarnungen auszusprechen, Geldstrafen von bis zu 2,5 Millionen VND zu verhängen und Beweisstücke und Mittel im Wert von höchstens 5 Millionen VND zu beschlagnahmen.
BAO HUNG
Nützlich
Emotion
Kreativ
Einzigartig
[Anzeige_2]
Quelle
Kommentar (0)