Unterliegt die Grundstücksverpachtung der Mehrwertsteuerermäßigung?

VTC NewsVTC News04/01/2024

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Was beinhaltet die Richtlinie zur Unterstützung der Mehrwertsteuersenkung?

Zu den Fördermaßnahmen des Staates, die bei den Bürgern besonderes Interesse wecken, zählt auch die Senkung der Mehrwertsteuer.

Die Regierung hat das Dekret 44/2023/ND-CP erlassen, das eine Senkung der Mehrwertsteuer für Gruppen von Waren und Dienstleistungen vorsieht, die derzeit einem Steuersatz von 10 % bis 8 % unterliegen, ausgenommen bestimmte Gruppen von Waren und Dienstleistungen.

Bezüglich der Höhe der Mehrwertsteuerermäßigung wird gemäß Dekret 44, entsprechend den beiden Mehrwertsteuerberechnungsmethoden, die Höhe der Mehrwertsteuerermäßigung wie folgt festgelegt:

- Unternehmen, die die Mehrwertsteuer nach dem Abzugsverfahren berechnen: Wenden Sie einen Mehrwertsteuersatz von 8 % auf Gruppen von Waren und Dienstleistungen an, für die ein Steuersatz von 10 % gilt (ausgenommen einige Waren und Dienstleistungen).

- Gewerbebetriebe (einschließlich Gewerbehaushalte und Einzelunternehmen), die die Umsatzsteuer nach der Prozentsatzmethode auf der Grundlage der Einnahmen berechnen: Sie erhalten eine Ermäßigung von 20 % auf den Prozentsatz zur Berechnung der Umsatzsteuer bei der Rechnungsstellung für Waren und Dienstleistungen, für die eine Steuerermäßigung in Frage kommt.

Die Vermietung von Immobilien zählt zu den immobilienwirtschaftlichen Tätigkeiten und unterliegt daher keiner Mehrwertsteuerermäßigung. (Foto: Xuan Tien)

Die Vermietung von Immobilien zählt zu den immobilienwirtschaftlichen Tätigkeiten und unterliegt daher keiner Mehrwertsteuerermäßigung. (Foto: Xuan Tien)

Unterliegt die Grundstücksverpachtung der Mehrwertsteuerermäßigung?

Gemäß Dekret 44/2023/ND-CP sind Landverpachtungsaktivitäten nicht von der Mehrwertsteuerermäßigung betroffen.

Konkret handelt es sich bei Immobiliengeschäften gemäß Artikel 4 des Gesetzes über Immobiliengeschäfte um die Investition von Kapital zum Schaffen, Kaufen, Empfangen von Übertragungen, Mieten oder Ratenkauf von Immobilien zum Verkauf, zur Übertragung, Pacht, Untervermietung oder zum Ratenkauf mit Gewinnerzielungsabsicht.

Darüber hinaus wird in Artikel 174 des Zivilgesetzbuches von 2015 erklärt, dass Immobilien Vermögenswerte sind, darunter: Grundstücke; An Grundstücken befestigte Häuser und Bauwerke, einschließlich der mit diesen Häusern und Bauwerken verbundenen Vermögenswerte …

Somit wird die Grundstücksvermietung als eine der Geschäftstätigkeiten im Immobilienbereich angesehen.

Andererseits sieht das Dekret 44/2023/ND-CP eine Senkung der Mehrwertsteuer für Gruppen von Waren und Dienstleistungen vor, für die derzeit ein Steuersatz von 10 % bis 8 % gilt, mit Ausnahme der folgenden Gruppen von Waren und Dienstleistungen:

- Telekommunikation, Finanzaktivitäten, Bankwesen, Wertpapiere, Versicherungen, Immobiliengeschäft, Metalle und vorgefertigte Metallprodukte, Bergbauprodukte (ausgenommen Kohlebergbau), Koks, raffiniertes Erdöl, chemische Produkte - Einzelheiten in Anhang I dieser Verordnung.

- Waren und Dienstleistungen, die der besonderen Verbrauchsteuer unterliegen: Zigaretten, Zigarren, Alkohol, Bier, Autos mit weniger als 24 Sitzplätzen, zwei- und dreirädrige Motorräder mit einem Hubraum von über 125 cm3, Flugzeuge, Yachten, Benzin aller Art...

- Informationstechnik im Sinne des Informatikgesetzes: Ton-, Bild-, Netzwerkkarten und ähnliche Karten für automatische Datenverarbeitungsmaschinen, Chipkarten, Computer und Computerperipheriegeräte...

Daher besteht für die Pacht von Grundstücken gemäß Dekret 44/2023/ND-CP kein Anspruch auf Mehrwertsteuerermäßigung.

CHAU THU


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