Frau Hoang Phuong ist seit Oktober 2022 als nicht berufstätige Beamtin auf der Station tätig. Sie bereitet sich auf die Geburt ihres Kindes vor, weiß aber nicht, ob sie nach der Geburt Anspruch auf Mutterschaftsgeld hat.
Laienpersonal unterstützt die Behörden von Gemeinden, Dörfern und Wohngruppen bei der effizienten Arbeit (Abbildung: Quoc Trieu).
Gemäß der vietnamesischen Sozialversicherung unterliegen Teilzeitbeschäftigte in Gemeinden, Bezirken und Städten gemäß Punkt i, Absatz 1, Artikel 2 des Sozialversicherungsgesetzes 2014 der Sozialversicherungspflicht.
Allerdings bestimmt Artikel 30 des Sozialversicherungsgesetzes von 2014, dass zu den Anspruchsberechtigten auf Mutterschaftsleistungen nicht die Gruppe der Arbeitnehmer gehört, die der Sozialversicherungspflicht gemäß Punkt i, Satz 1, Artikel 2 unterliegen (also die Gruppe der nicht berufstätigen Arbeitnehmer in Gemeinden, Bezirken und Städten).
Arbeitnehmer, die der gesetzlichen Sozialversicherung unterliegen, haben Anspruch auf Kranken- und Mutterschaftsgeld. Der Arbeitgeberbeitrag in Höhe von 3 % zum Kranken- und Mutterschaftsfonds wird auf den Gehaltsfonds der Sozialversicherung des Arbeitnehmers erhoben.
Allerdings ist es der Gruppe der Arbeitnehmer, die gemäß Punkt i, Satz 1, Artikel 2 der Sozialversicherungspflicht unterliegen (also der Gruppe der nicht berufstätigen Arbeitnehmer in Gemeinden, Bezirken und Städten), gemäß Artikel 86 Absatz 1 des Sozialversicherungsgesetzes von 2014, der die Beitragshöhe der Arbeitgeber festlegt, nicht gestattet, von ihren Arbeitgebern einen Beitrag von 3 % zur Kranken- und Mutterschaftskasse zu verlangen.
Laut der vietnamesischen Sozialversicherung müssen Arbeitgeber im Vergleich zu den oben genannten Bestimmungen für Teilzeitbeschäftigte in Gemeinden, Bezirken und Städten keine Sozialversicherungsbeiträge in die Kranken- und Mutterschaftskasse einzahlen. Daher hat diese Arbeitnehmerin keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld.
Die obige Regelung wird mit Inkrafttreten des Sozialversicherungsgesetzes 2024 am 1. Juli 2025 geändert.
Gemäß Punkt k, Absatz 1, Artikel 2 des Sozialversicherungsgesetzes 2024 unterliegen Teilzeitbeschäftigte auf Gemeindeebene (einschließlich Bezirken und Städten) sowie in Dörfern und Wohngruppen der Pflicht zur Teilnahme an der Sozialversicherung.
Artikel 34 des Sozialversicherungsgesetzes von 2024 legt den Beitragssatz, die Methode und die Dauer der obligatorischen Sozialversicherung für Arbeitgeber fest.
Demnach gehören die sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer nach Artikel 2 Punkt k Satz 1 des Sozialversicherungsgesetzes 2024 (Nichtfacharbeiter auf Gemeinde-, Dorf- und Wohngruppenebene) zu der Gruppe, deren Arbeitgeber 3 % ihres Gehalts als Grundlage für die obligatorischen Sozialversicherungsbeiträge an die Kranken- und Mutterschaftskasse zahlen.
Artikel 50 des Sozialversicherungsgesetzes von 2024 legt die Themen und Bedingungen für den Bezug von Mutterschaftsleistungen fest. Satz 1 dieses Artikels legt fest, dass der Gruppe der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten gemäß Punkt k Satz 1 Artikel 2 (Nichtfachkräfte auf Gemeinde-, Dorf- und Wohngruppenebene) in allen 7 Fällen Anspruch auf Mutterschaftsgeld besteht.
Ab dem 1. Juli 2025, wenn das Sozialversicherungsgesetz 2024 in Kraft tritt, erhalten Teilzeitbeschäftigte auf Gemeinde-, Dorf- und Wohngruppenebene Mutterschaftsgeld.
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Quelle: https://dantri.com.vn/an-sinh/can-bo-khong-chuyen-trach-xa-thon-co-duoc-huong-che-do-thai-san-khong-20240914181835059.htm
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