(Dan Tri) – Für Angestellte des öffentlichen Dienstes, die ab 2025 der Sozialversicherung (SI) beitreten, werden die Renten ähnlich berechnet wie für Angestellte des privaten Dienstes.
Nach dem aktuellen Sozialversicherungsgesetz (2014) sowie dem überarbeiteten Sozialversicherungsgesetz (2024) wird die monatliche Rente von Arbeitnehmern, die der gesetzlichen Sozialversicherung unterliegen, berechnet, indem der Rentensatz mit dem durchschnittlichen Monatsgehalt multipliziert wird, das als Grundlage für die Sozialversicherungsbeiträge dient.
So berechnen Sie die Rente (Foto: Son Nguyen; Grafik: Tung Nguyen).
Was die Berechnung der Rentensätze betrifft, so beträgt der Rentensatz für weibliche Arbeitnehmer gemäß dem Sozialversicherungsgesetz von 2014 45 % des Durchschnittsgehalts, das als Grundlage für die Sozialversicherungsbeiträge dient und 15 Jahren Sozialversicherungsbeiträge entspricht. Für jedes weitere Beitragsjahr werden zusätzlich 2 % berechnet, maximal jedoch 75 %.
Der Rentensatz für männliche Arbeitnehmer beträgt 45 % des Durchschnittsgehalts, das als Grundlage für die Sozialversicherungsbeiträge dient und 20 Jahren Sozialversicherungsbeitragszahlung entspricht. Für jedes weitere Beitragsjahr werden 2 % hinzugerechnet, bis zu einem Höchstbetrag von 75 %.
Das Sozialversicherungsgesetz 2024, das ab dem 1. Juli 2025 in Kraft tritt, sieht ebenfalls die gleiche Berechnungsmethode für den Rentensatz wie oben vor. Der einzige Unterschied besteht darin, dass das Sozialversicherungsgesetz von 2024 eine Regelung für männliche Arbeitnehmer enthält, die bei Erreichen des Rentenalters 15 bis weniger als 20 Jahre lang Sozialversicherungsbeiträge gezahlt haben.
In diesem Fall beträgt der monatliche Rentensatz für männliche Arbeitnehmer 40 % des Durchschnittsgehalts, das als Grundlage für die Sozialversicherungsbeiträge dient und 15 Jahren Sozialversicherungsbeitrag entspricht. Für jedes weitere Beitragsjahr wird 1 % hinzugerechnet.
So berechnen Sie den Rentensatz (Foto: Son Nguyen; Grafik: Tung Nguyen).
Der größte Unterschied zwischen den Beschäftigten im öffentlichen Dienst und anderen Gruppen in der Rentenberechnungsformel besteht in der Berechnung des durchschnittlichen Monatsgehalts als Grundlage für die Sozialversicherungsbeiträge.
Im Sozialversicherungsgesetz von 2014 ist die Methode zur Berechnung des Durchschnittsgehalts in Artikel 62 festgelegt. Im Sozialversicherungsgesetz von 2024 ist diese Berechnungsmethode in Artikel 72 festgelegt. Die Methode zur Berechnung des Durchschnittsgehalts ist in beiden Gesetzen gleich festgelegt.
Demnach errechnet sich das den Sozialversicherungsbeiträgen von nichtstaatlichen Arbeitnehmern und freiwilligen Sozialversicherungsteilnehmern zugrunde gelegte Durchschnittsgehalt aus dem durchschnittlichen sozialversicherungspflichtigen Monatsgehalt während der gesamten Dauer ihrer Sozialversicherungsbeteiligung.
Für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst errechnet sich das Durchschnittsgehalt, das als Grundlage für die Sozialversicherungsbeiträge dient, aus dem Durchschnitt der letzten Jahre der Sozialversicherungsbeiträge vor dem Ruhestand, abhängig vom Zeitpunkt der Sozialversicherungsmitgliedschaft.
Fahrplan zur Anpassung der Berechnung des durchschnittlichen Monatsgehalts für die Sozialversicherungsbeiträge im öffentlichen Sektor (Foto: To Linh; Grafik: Tung Nguyen).
Da das Durchschnittsgehalt, das als Grundlage für die Sozialversicherungsbeiträge dient, unterschiedlich berechnet wird, werden derzeit auch die Renten für Staatsbedienstete anders berechnet als für nichtstaatliche Arbeitnehmer und freiwillige Sozialversicherungsteilnehmer.
Gemäß dem oben genannten Anpassungsfahrplan wird jedoch die Berechnung des Durchschnittsgehalts als Grundlage für die Sozialversicherungsbeiträge der ab dem 1. Januar 2025 sozialversicherten Staatsbediensteten auf der Grundlage des durchschnittlichen Monatsgehalts für die Sozialversicherungsbeiträge während der gesamten Zeit ihrer Sozialversicherungsbeteiligung erfolgen.
Das heißt, für sozialversicherungspflichtige Beschäftigte des öffentlichen Dienstes gilt ab dem 1. Januar 2025 die gleiche Berechnungsmethode für das Durchschnittsgehalt als Grundlage für die Sozialversicherungsbeiträge wie für andere Beschäftigtengruppen.
Mit der gleichen Methode zur Berechnung der Rentensätze und des durchschnittlichen Monatsgehalts als Grundlage für die Sozialversicherungsbeiträge wird die monatliche Rente der Arbeitnehmer, die ab dem 1. Januar 2025 der Pflichtversicherung in der Sozialversicherung unterliegen, unabhängig vom staatlichen und nichtstaatlichen Sektor gleich berechnet.
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Quelle: https://dantri.com.vn/an-sinh/cach-tinh-luong-huu-nhan-vien-nha-nuoc-tham-gia-bhxh-tu-nam-2025-20241107130503655.htm
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