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So unterscheiden Sie während der Ehe zwischen Sonder- und Gemeinschaftsvermögen

Báo Thanh niênBáo Thanh niên02/06/2023

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Meine Eltern haben mir ein Haus geschenkt. Meine Großeltern haben Angst, dass sie, falls ich heirate und unglücklich bin, bei einer Scheidung das Haus in zwei Hälften teilen müssen. Sie haben es mir also nicht überwiesen.

Können mein Verlobter und ich vor der Heirat eine Vereinbarung darüber treffen, welches Vermögen gemeinschaftlich und welches getrennt ist? Ist es rechtsgültig, ein Dokument zu erstellen und es von beiden Parteien unterzeichnen zu lassen? Wenn nicht, welche Verfahren müssen durchgeführt werden und wo?

Leser Le Duong fragte Thanh Nien.

Cách phân biệt tài sản riêng và chung trong thời kỳ hôn nhân  - Ảnh 1.

Vereinbarungen über gemeinschaftliches und getrenntes Eigentum müssen notariell beglaubigt werden, um gültig zu sein.

Berater

Dr. Nguyen Vinh Huy (Thinh Tri Law System) weist darauf hin, dass gemäß Artikel 33 des Gesetzes über Ehe und Familie das gemeinsame Vermögen eines Paares das von Mann und Frau während der Ehe geschaffene Vermögen umfasst, mit Ausnahme von Vermögen, das das Paar geschenkt bekommt.

Landnutzungsrechte, die ein Mann und eine Frau nach der Heirat erwerben, sind gemeinschaftliches Eigentum, außer in Fällen, in denen der Mann oder die Frau eine gesonderte Schenkung erhält. Daher ist das Eigentum, das Sie vor Ihrer Heirat von Ihren Eltern erhalten haben, Ihr Sondereigentum.

Gemäß Artikel 44 des Gesetzes über Ehe und Familie müssen Sie für die oben genannten Vermögenswerte keine separate Vermögensurkunde anfertigen. Dabei müssen Sie sich keine Gedanken über den Import von Vermögenswerten machen, denn die Entscheidung darüber, ob Sie private Vermögenswerte in das Gemeinschaftsvermögen importieren oder nicht, liegt bei Ihnen.

Die Vereinbarung über die Aufteilung des gemeinschaftlichen Vermögens bedarf der Schriftform und muss notariell beglaubigt werden (Art. 38 Ehe- und Familiengesetz). Wenn die beiden Parteien also lediglich ein Dokument aufsetzen und es ohne notarielle Beglaubigung unterzeichnen, ist es ungültig.

Wenn Sie das Eigentum aufteilen möchten, sollten Sie mit Ihrem Verlobten zu einem Notariat am Standort der Immobilie in der Provinz/Stadt gehen, die direkt der Zentralregierung untersteht, und eine notarielle Beglaubigung und Bestätigung darüber beantragen, welches Eigentum gemeinschaftlich und welches getrennt ist.

Sie müssen Originaldokumente vorlegen, wie beispielsweise: Beglaubigungsantragsformular; Vertragsentwurf, Transaktion; Kopie des Personalausweises der Person, die die Beglaubigung beantragt; Kopie des Eigentumsnachweises, Nutzungsrechts...


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