Meine Eltern haben 1990 geheiratet. Im Jahr 2015 ist meine Mutter verstorben, ohne ein Testament zu hinterlassen. Drei Jahre später heiratete mein Vater erneut und bekam zwei weitere Kinder. Ich habe herausgefunden, dass es ein Grundstück auf den Namen meiner Mutter gibt. Ich bin jetzt 25 Jahre alt, nur meine Großmutter ist 80 Jahre alt, mein Großvater ist verstorben.
Wie wird dieses Land also aufgeteilt? Ich bin das einzige Kind meiner Eltern und möchte später keinen Ärger mit der zweiten Familie meines Vaters wegen der Vermögensaufteilung bekommen. Kann mein Name auf diesem Grundstück stehen? Wie ist das Verfahren?
Leser Minh Tam fragte Thanh Nien .
Liegt kein Testament vor, werden 50 % des Nachlasses des Verstorbenen gleichmäßig unter dem Ehepartner, den leiblichen Kindern, den Adoptivkindern und den leiblichen Eltern aufgeteilt.
Beratender Anwalt
Rechtsanwalt Vo Thi My Huyen (PGL Nam Luat Law Firm LLC), Ihren Angaben zufolge ist das Grundstück nur auf den Namen Ihrer Mutter eingetragen und sie hat bei ihrem Tod kein Testament hinterlassen. Sie haben jedoch nicht angegeben, ob dieses Land vor oder während der Ehe Ihrer Eltern entstanden ist. Daher werden die folgenden zwei Fälle eintreten:
Im ersten Fall, wenn das Land vor der Eheschließung angelegt wurde, wird es nach dem Tod Ihrer Mutter zu einem Erbe und wird gemäß dem Gesetz für die Erben erster Ordnung aufgeteilt (Artikel 650 des Zivilgesetzbuches).
Zur ersten Erbfolge zählen laut Gesetz: „Ehefrau, Ehemann, leiblicher Vater, leibliche Mutter, Adoptivvater, Adoptivmutter, leibliche Kinder und Adoptivkinder des Verstorbenen“. Wenn Ihre Mutter stirbt, wird das Erbe daher unter Ihnen, Ihrem Vater und Ihrer Großmutter aufgeteilt. Jede Person hat Anspruch auf einen gleichen Anteil am Erbe (Artikel 651 des Zivilgesetzbuches).
Im zweiten Fall, wenn das Land während der Ehe geschaffen wurde, gilt es dennoch als gemeinsames Eigentum des Paares, auch wenn nur der Name Ihrer Mutter darauf steht. Wenn der Beitrag nicht festgelegt ist, gehören Ihrer Mutter 50 % und Ihrem Vater 50 %. Wenn Ihre Mutter stirbt, wird ihr 50-Prozent-Anteil zu gleichen Teilen zwischen Ihnen, Ihrem Vater und Ihrer Großmutter aufgeteilt (Artikel 33 des Gesetzes über Ehe und Familie und Artikel 651 des Zivilgesetzbuches).
Wenn Sie Ihren Namen auf diesem Grundstück eintragen lassen und die vollen Nutzungsrechte daran haben möchten, müssen Sie zunächst die Erbschaft beim Notar oder der Notarkanzlei in der Provinz oder Stadt anmelden, in der sich das Grundstück befindet.
Wenn Ihre Mutter das Land vor der Heirat besaß, müssen Sie im Rahmen der Erbschaftserklärung mit Ihrem Vater und Ihrer Großmutter verhandeln, damit diese ein Dokument verfassen können, in dem sie die Annahme des Erbes ablehnen. Oder Sie treffen eine schriftliche Vereinbarung zur Erbteilung mit folgendem Inhalt: Ihr Vater und Ihre Großmutter überlassen Ihnen das gesamte ihnen zustehende Erbe aus diesem Grundstück. Anschließend gehen Sie zur Registrierung, um die Namensänderung zu aktualisieren.
Wenn das Land während der Ehe entstanden ist, muss Ihr Vater und Ihre Großmutter nicht nur einen schriftlichen Verzicht auf die Annahme des Erbes wie oben beschrieben vorlegen, sondern Ihr Vater muss auch einen Vertrag abschließen, in dem er Ihnen die restlichen 50 % des Eigentums schenkt oder verkauft.
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