Die Zeitung VietNamNet erhielt von Lesern Fragen zu den Regelungen für Fälle einer vorzeitigen Pensionierung ohne Kürzung der Rentenansprüche im Jahr 2025.

Herr Diep Nang Binh, Leiter der Anwaltskanzlei Tinh Thong Luat, erläuterte diese Angelegenheit deutlich und sagte: „Das Renteneintrittsalter unter normalen Arbeitsbedingungen beträgt im Jahr 2025 für männliche Arbeitnehmer 61 Jahre und 3 Monate und für weibliche Arbeitnehmer 56 Jahre und 8 Monate.“ Basierend auf dem Plan zur Erhöhung des Renteneintrittsalters wird es im Jahr 2025 drei Fälle einer vorzeitigen Pensionierung ohne Abzüge bei der Rentenhöhe geben, und zwar:

Anspruch auf vorzeitigen Ruhestand von 5 Jahren und 10 Jahren

Bedingungen für den vorzeitigen Ruhestand im Jahr 2025 ohne Abzüge vom Rentenbetrag gemäß Artikel 64 des Sozialversicherungsgesetzes 2024 für Arbeitnehmer:

Falls sie 5 Jahre jünger als das vorgeschriebene Alter im Jahr 2025 sind, können Arbeitnehmerinnen mit 51 Jahren und 8 Monaten in den Ruhestand gehen, Arbeitnehmer mit 56 Jahren und 3 Monaten, wenn sie die folgenden Bedingungen erfüllen:

Über eine Gesamtversicherungszeit von 15 oder mehr Jahren verfügen, wenn Sie: in einem anstrengenden, giftigen, gefährlichen oder besonders anstrengenden, giftigen, gefährlichen Beruf/Job arbeiten, der in der Liste der anstrengenden, giftigen, gefährlichen oder besonders anstrengenden, giftigen, gefährlichen Berufe/Jobs aufgeführt ist, oder; Arbeiten in Gebieten mit besonderen Schwierigkeiten, einschließlich der Arbeitszeit in Gebieten mit einem regionalen Zulagenkoeffizienten von 0,7 oder höher vor dem 1. Januar 2021.

Falls Sie bis zu 10 Jahre jünger sind als das vorgeschriebene Alter für die Sozialversicherungspflicht von 15 oder mehr Jahren: 15 oder mehr Jahre Berufserfahrung im Kohlebergbau in Untertagebergwerken.

Vorzeitige Pensionierung wegen verminderter Erwerbsfähigkeit von weniger als 6 Monaten

Gemäß Absatz 3, Artikel 66 des Sozialversicherungsgesetzes 2024 wird die monatliche Rente der in Artikel 65 dieses Gesetzes genannten anspruchsberechtigten Personen wie in Absatz 1 dieses Artikels vorgeschrieben berechnet und dann für jedes Jahr des Ruhestands vor dem vorgeschriebenen Alter um 2 % gekürzt.

Bei einer vorzeitigen Pensionierung von weniger als 6 Monaten wird der Rentenprozentsatz nicht gekürzt. Bei einer vorzeitigen Pensionierung von weniger als 6 Monaten bis weniger als 12 Monaten wird der Rentenprozentsatz um 1% gekürzt.

Dementsprechend haben Arbeitnehmer, die gemäß Artikel 65 des Sozialversicherungsgesetzes 2024 von verminderter Arbeitsfähigkeit betroffen sind, Anspruch auf vorzeitigen Ruhestand, erhalten jedoch eine niedrigere Rente als diejenigen, die unter normalen Bedingungen Anspruch auf eine Rente haben.

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Illustration: Pham Hai

Für jedes Jahr der vorzeitigen Pensionierung wird die Rente um 2 % gekürzt. Bei einem Renteneintritt weniger als 6 Monate vor Erreichen des Rentenalters erfolgt allerdings keine Kürzung des Rentenanteils.

Somit wird bei Arbeitnehmern, die aufgrund einer Erwerbsminderung von weniger als 6 Monaten vorzeitig in den Ruhestand gehen, gemäß den Bestimmungen des Sozialversicherungsgesetzes 2024 kein Abzug von der Rentenhöhe vorgenommen.

Vorzeitiger Ruhestand aufgrund organisatorischer Regelung

Gemäß Artikel 7 des Dekrets 178/2024 der Regierung lauten die Bestimmungen zur Vorruhestandspolitik für Kader, Beamte, öffentliche Angestellte und Personen, die aufgrund der Umstrukturierung des Apparats und der Verwaltungseinheiten auf allen Ebenen mit Arbeitsverträgen in Agenturen, Organisationen, Einheiten und Streitkräften arbeiten, wie folgt:

Wenn bis zum Renteneintrittsalter gemäß Dekret 135/2020 noch 2 bis 5 Jahre verbleiben und genügend Arbeitszeit mit Pflichtbeiträgen zur Sozialversicherung vorliegt, um eine Rente gemäß den Bestimmungen des Sozialversicherungsgesetzes zu erhalten, haben sie neben den Rentenansprüchen gemäß den Bestimmungen des Sozialversicherungsgesetzes auch Anspruch auf folgende Regelungen:

Kein Abzug vom Rentenbetrag wegen vorzeitiger Pensionierung;

Erhalten Sie für jedes Jahr der vorzeitigen Pensionierung im Vergleich zum vorgeschriebenen Renteneintrittsalter einen Zuschuss in Höhe von fünf Monatsgehältern; Erhalten Sie für die ersten 20 Jahre einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung einen Zuschuss in Höhe von fünf Monatsgehältern Ihres aktuellen Gehalts. Ab dem 21. Jahr wird für jedes Jahr sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung ein Zuschuss in Höhe von 0,5 Monatsgehältern gewährt.

Somit wird bei Kadern, Beamten und Angestellten staatlicher Stellen, die aufgrund organisatorischer Umstrukturierungen vorzeitig in den Ruhestand gehen, kein Abzug von der Rentenhöhe wegen der vorzeitigen Pensionierung vorgenommen.