Neben den Fällen der altersgerechten Pensionierung unter normalen Arbeitsbedingungen wird es im Jahr 2025 drei Fälle einer vorzeitigen Pensionierung ohne Abschlag auf den Rentenbezugsbetrag geben.
Die Zeitung VietNamNet erhielt von Lesern Fragen zu den Regelungen für Fälle vorzeitigen Ruhestands ohne Kürzung der Rentenansprüche im Jahr 2025.
Herr Diep Nang Binh, Leiter der Anwaltskanzlei Tinh Thong Luat, erläuterte diese Angelegenheit klar und deutlich: „Das Renteneintrittsalter unter normalen Arbeitsbedingungen beträgt im Jahr 2025 für männliche Arbeitnehmer 61 Jahre und 3 Monate und für weibliche Arbeitnehmer 56 Jahre und 8 Monate.“ Basierend auf dem Plan zur Erhöhung des Renteneintrittsalters wird es im Jahr 2025 drei Fälle von vorzeitigem Ruhestand ohne Abzüge von der Rentenhöhe geben, und zwar:
Anspruch auf vorzeitigen Ruhestand von 5 Jahren und 10 Jahren
Voraussetzungen für den vorzeitigen Ruhestand im Jahr 2025 ohne Abschlag vom Rentensatz gemäß Artikel 64 des Sozialversicherungsgesetzes 2024 für Arbeitnehmer:
Falls sie 5 Jahre jünger als das vorgeschriebene Alter im Jahr 2025 sind, können Arbeitnehmerinnen mit 51 Jahren und 8 Monaten, Arbeitnehmer mit 56 Jahren und 3 Monaten in Rente gehen, wenn sie die folgenden Bedingungen erfüllen:
Sie müssen insgesamt 15 Jahre oder länger sozialversicherungspflichtig gewesen sein, wenn Sie: einen schweren, giftigen, gefährlichen oder besonders schweren, giftigen, gefährlichen Beruf/Job ausüben, der in der Liste der schweren, giftigen, gefährlichen oder besonders schweren, giftigen, gefährlichen Berufe/Jobs aufgeführt ist, oder; Arbeiten in Gebieten mit besonderen Schwierigkeiten, einschließlich Arbeitszeit in Gebieten mit einem regionalen Zulagenkoeffizienten von 0,7 oder höher vor dem 1. Januar 2021.
Bei einem Alter von bis zu 10 Jahren unter dem vorgeschriebenen Alter bei 15 oder mehr Jahren sozialversicherungspflichtiger Tätigkeit: 15 oder mehr Jahre Berufserfahrung im Kohlebergbau im Untertagebau.
Vorzeitiger Ruhestand wegen verminderter Erwerbsfähigkeit von weniger als 6 Monaten
Gemäß Absatz 3, Artikel 66 des Sozialversicherungsgesetzes 2024 wird die monatliche Rente der in Artikel 65 dieses Gesetzes genannten anspruchsberechtigten Personen wie in Absatz 1 dieses Artikels vorgeschrieben berechnet und dann für jedes Jahr des Ruhestands vor dem vorgeschriebenen Alter um 2 % gekürzt.
Bei einer vorzeitigen Pensionierung von weniger als 6 Monaten erfolgt keine Kürzung des Rentenanteils. Bei einer Rentendauer von 6 Monaten bis unter 12 Monaten reduziert sich der Rentenanteil um 1 %.
Dementsprechend haben Arbeitnehmer, die sich in einem Zustand verminderter Arbeitsfähigkeit gemäß Artikel 65 des Sozialversicherungsgesetzes 2024 befinden, Anspruch auf vorzeitigen Ruhestand, erhalten jedoch eine niedrigere Rente als diejenigen, die unter normalen Bedingungen Anspruch auf eine Rente haben.
Für jedes Jahr der vorzeitigen Pensionierung wird die Rente um 2 % gekürzt. Bei einem Renteneintritt weniger als 6 Monate vor Erreichen des Rentenalters wird der Rentenanteil jedoch nicht gekürzt.
Somit wird bei Arbeitnehmern, die aufgrund einer verminderten Arbeitsfähigkeit von weniger als 6 Monaten vorzeitig in den Ruhestand gehen, gemäß den Bestimmungen des Sozialversicherungsgesetzes 2024 kein Rentenabzug vorgenommen.
Vorzeitiger Ruhestand aufgrund organisatorischer Regelung
Gemäß Artikel 7 des Dekrets 178/2024 der Regierung lauten die Bestimmungen zur Vorruhestandspolitik für Kader, Beamte, öffentliche Angestellte und Personen, die aufgrund von Arbeitsverträgen in Agenturen, Organisationen, Einheiten und Streitkräften arbeiten, aufgrund der Umstrukturierung des Apparats und der Verwaltungseinheiten auf allen Ebenen wie folgt:
Wenn bis zum Erreichen des in der Verordnung 135/2020 festgelegten Renteneintrittsalters noch 2 bis 5 Jahre verbleiben und genügend Arbeitszeit mit Pflichtbeiträgen zur Sozialversicherung vorliegt, um eine Rente gemäß den Bestimmungen des Sozialversicherungsgesetzes zu erhalten, haben sie neben der Altersrente gemäß den Bestimmungen des Sozialversicherungsgesetzes auch Anspruch auf folgende Regelungen:
Kein Abzug vom Rentensatz aufgrund der vorzeitigen Pensionierung;
Sie erhalten einen Zuschuss in Höhe von fünf Monatsgehältern für jedes Jahr der vorzeitigen Pensionierung im Vergleich zum vorgeschriebenen Renteneintrittsalter. Sie erhalten einen Zuschuss in Höhe von 5 Monatsgehältern für die ersten 20 Jahre einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Ab dem 21. Jahr wird für jedes Jahr sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung ein Zuschuss in Höhe von 0,5 Monatsgehältern gewährt.
Bei Kadern, Beamten und Angestellten staatlicher Stellen, die aufgrund organisatorischer Umstrukturierungen vorzeitig in den Ruhestand gehen, wird daher der Pensionsbetrag nicht wegen der vorzeitigen Pensionierung gekürzt.
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Quelle: https://vietnamnet.vn/cac-truong-hop-duoc-nghi-huu-som-nam-2025-nguoi-lao-dong-nen-biet-2369269.html
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