Das Verkehrsministerium bittet Ministerien und Zweigstellen um Stellungnahmen zum Entwurf der nationalen technischen Vorschriften für Fahrerausbildungszentren.

Insbesondere schlug die Redaktion vor, zahlreiche Vorschriften zur Fahrerausbildung hinzuzufügen, um dem Gesetz über Straßenverkehrsordnung und -sicherheit (gültig ab 1. Januar 2025) und der Praxis gerecht zu werden.

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Das Verkehrsministerium hat vorgeschlagen, die Vorschriften für die Fahrprüfungen der Klassen C1 und D1 zu ergänzen. Foto: Anh Hung

Dementsprechend hat das Verkehrsministerium vorgeschlagen, die Vorschriften zur Fahrprüfung für die Klassen C1 und D1 zu ergänzen.

Das Verkehrsministerium teilte mit, dass das Straßenverkehrsgesetz von 2008 die Führerscheine für das Fahren von Lastkraftwagen, Lastkraftwagen mit Anhängern und Personenkraftwagen mit bis zu 30 Sitzplätzen wie folgt vorschreibt: Die Klasse C wird Fahrern von Lastkraftwagen und Traktoren mit einer Nutzlast von 3.500 kg oder mehr erteilt. Die Klasse D wird Fahrern von Personenkraftwagen mit 10 – 30 Sitzplätzen erteilt.

Das Rundschreiben mit ausführlichen Hinweisen zum Straßenverkehrsrecht enthält Regelungen zur Ausbildung, Prüfung und Erteilung der Fahrerlaubnis der Klassen C und D.

Allerdings wurden durch das Gesetz über die Straßenverkehrsordnung und -sicherheit die Führerscheinklassen neu eingeteilt. Darin werden die Klassen C1 und D1 hinzugefügt und die Führerscheinklassen zum Führen von Lastkraftwagen, Lastkraftwagen mit Anhängern und Personenkraftwagen mit bis zu 30 Sitzplätzen wie folgt geregelt:

Die Klasse C1 wird Fahrern von Lastkraftwagen und Spezialfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3.500 kg bis 7.500 kg erteilt; Lkw der Führerscheinklasse C1, die Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 750 kg ziehen; Für den Führerschein der Klasse B vorgeschriebene Fahrzeugtypen.

Die Klasse D1 wird Fahrern von Personenkraftwagen mit mehr als 8 Sitzplätzen (ohne Fahrersitz) bis 16 Sitzplätzen (ohne Fahrersitz) gewährt; Personenkraftwagen der Führerscheinklasse D1 mit Anhängern und einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 750 kg; Für die Führerscheinklassen B, C1, C sind Fahrzeugtypen vorgeschrieben.

Vor der Einführung der neuen Regelungen des Gesetzes über Straßenverkehrsordnung und -sicherheit erklärte das Verkehrsministerium, eine Anpassung der Fahrerprüfungen sei notwendig, auch wenn dies zu höheren Kosten für die Unternehmen führen würde.

Diese Anpassung soll die Einhaltung internationaler Verträge sicherstellen, denen Vietnam beigetreten ist. Gleichzeitig sollen die Rechte und berechtigten Interessen der Bürger bei der Wahl einer für ihre persönlichen Zwecke geeigneten Führerscheinklasse gestärkt werden; Stärkung der Verkehrssicherheit und -ordnung; Gewährleistung der Kohärenz des Gesetzes über Verkehrsordnung und -sicherheit im Rechtssystem.