Das Verkehrsministerium bittet Ministerien und Zweigstellen um Stellungnahmen zum Entwurf der nationalen technischen Vorschriften für Fahrerausbildungszentren.
Insbesondere schlug die Redaktion vor, zahlreiche Regelungen zur Fahrerausbildung hinzuzufügen, um dem Gesetz über die Straßenverkehrsordnung und -sicherheit (gültig ab 1. Januar 2025) und der praktischen Situation gerecht zu werden.
Dementsprechend schlug das Verkehrsministerium vor, die Vorschriften für die Fahrprüfungen der Klassen C1 und D1 zu ergänzen.
Das Verkehrsministerium teilte mit, dass das Straßenverkehrsgesetz von 2008 die Führerscheine für das Fahren von Lastkraftwagen, Lastkraftwagen mit Anhängern und Personenkraftwagen mit bis zu 30 Sitzplätzen wie folgt regelt: Die Klasse C wird an Fahrer von Lastkraftwagen und Traktoren mit einer Nutzlast von 3.500 kg oder mehr erteilt. Die Klasse D wird Fahrern von Personenkraftwagen mit 10 – 30 Sitzplätzen erteilt.
Das Rundschreiben mit ausführlichen Anweisungen zum Straßenverkehrsgesetz enthält Bestimmungen zur Ausbildung, Prüfung und Erteilung der Fahrerlaubnis für die Klassen C und D.
Allerdings wurden durch das Gesetz über Ordnung und Sicherheit im Straßenverkehr die Führerscheinklassen neu eingeteilt. Darin werden die Klassen C1 und D1 hinzugefügt und die Führerscheinklassen zum Führen von Lastkraftwagen, Lastkraftwagen mit Anhängern und Personenkraftwagen mit bis zu 30 Sitzplätzen wie folgt geregelt:
Die Klasse C1 wird Fahrern von Lastkraftwagen und Sonderfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3.500 kg bis 7.500 kg erteilt; Lastkraftwagen mit Führerscheinklasse C1, die Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 750 kg ziehen; Für die Führerscheinklasse B vorgeschriebene Fahrzeugtypen.
Die Klasse D1 wird Fahrern von Personenkraftwagen mit mehr als 8 Sitzplätzen (ohne Fahrersitz) bis 16 Sitzplätzen (ohne Fahrersitz) erteilt; Personenkraftwagen mit Führerscheinklasse D1 zum Ziehen von Anhängern mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 750 kg; Für die Führerscheinklassen B, C1, C vorgeschriebene Fahrzeugtypen.
Vor dem Hintergrund der Neuregelungen des Gesetzes über Straßenverkehrsordnung und -sicherheit hatte das Verkehrsministerium erklärt, eine Anpassung der Fahrprüfungen sei notwendig, auch wenn dies zu höheren Kosten für die Unternehmen führen würde.
Diese Anpassung soll die Einhaltung internationaler Verträge gewährleisten, deren Mitgliedsstaaten Vietnam ist. Gleichzeitig sollen die Rechte und berechtigten Interessen der Bürger bei der Wahl einer für ihre persönlichen Zwecke geeigneten Führerscheinklasse gestärkt werden; Stärkung der Verkehrssicherheit und -ordnung; Gewährleistung der Kohärenz des Gesetzes zur Verkehrsordnung und -sicherheit im Rechtssystem.
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Quelle: https://vietnamnet.vn/bo-sung-quy-dinh-ve-sat-hach-lai-xe-cac-hang-c1-d1-2318274.html
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