Sozialversicherungsbeamte kümmern sich um die Verfahren, einschließlich der Rentenzahlungen für Mitarbeiter der zentralen Anlaufstelle - Foto: HA QUAN
Konkret arbeitet das Innenministerium an einem Rundschreiben, in dem der Zeitpunkt der Rentenzahlung für jeden Rentenfall gemäß dem Sozialversicherungsgesetz von 2024 detailliert beschrieben wird.
Im Arbeitsgesetzbuch von 2019 heißt es eindeutig, dass das Renteneintrittsalter für Arbeitnehmer unter normalen Bedingungen für Männer um drei Monate und für Frauen um vier Monate angehoben wird, bis Männer im Jahr 2028 62 Jahre und Frauen im Jahr 2035 60 Jahre alt werden.
Im Jahr 2025 beträgt das Renteneintrittsalter für Männer 61 Jahre und 3 Monate und für Frauen 56 Jahre und 8 Monate.
So berechnen Sie das Rentenalter
1. Für Personen, die 15 Jahre oder länger freiwillig sozialversichert waren, wird die Bezugsdauer der Rente ab dem ersten Tag des Monats berechnet, der auf den Monat folgt, in dem das Renteneintrittsalter erreicht wird.
Beispielsweise wurde Herr Nguyen Van A am 5. April 1964 geboren und ist seit 19 Jahren freiwillig sozialversichert. Im Juli 2025 wird er 61 Jahre und 3 Monate alt sein und damit in Rente gehen können. Der Renteneintrittstermin für Herrn A ist somit der 1. August 2025.
2. Personen, die Sozialversicherungsbeiträge gezahlt haben und nach Erfüllung der Voraussetzungen für den Rentenbezug weiterhin freiwillige Sozialversicherungsbeiträge zahlen, erhalten die Rente am ersten Tag des Monats, der auf den Monat folgt, in dem sie die Beiträge eingestellt und den Rentenbezug beantragt haben.
Beispielsweise zahlt Herr A. von August 2025 bis Dezember 2025 weiterhin freiwillig Sozialversicherungsbeiträge ein.
Im März 2026 beantragte Herr A die Auszahlung der Rente ab Januar 2026.
Der Rentenbezugszeitpunkt von Herrn A wird somit ab dem 1. Januar 2026 berechnet.
3. Wer freiwillig sofort die fehlenden Jahre in die Sozialversicherung einzahlt, erhält seine Rente am ersten Tag des Monats, der auf den Monat folgt, in dem er den vollen Betrag für die fehlenden Jahre eingezahlt hat.
Beispielsweise wurde Frau Pham Thu B am 14. Januar 1969 geboren. Im September 2025 wird sie 56 Jahre und 8 Monate alt sein und damit alt genug, um in Rente zu gehen. Bis Ende September 2025 hat sie jedoch nur 12 Jahre und 8 Monate Sozialversicherungsbeiträge gezahlt, was nicht ausreicht, um die für den Rentenbezug erforderliche Mindestbeitragsdauer von 15 Jahren zu erreichen.
Daher zahlte Frau B. die fehlende Zeit in einer Summe aus. Der Renteneintrittstermin für Frau B. ist laut Regelung der 1. Oktober 2025.
Die Freude der Rentner an einer Rentenauszahlungsstelle in Hanoi – Foto: HA QUAN
Wie berechnet man die Rente ohne Geburtsdatum?
4. Personen, die vor dem 1. Januar 2021 freiwillig Sozialversicherungsbeiträge zahlen und 20 oder mehr Jahre lang Beiträge gezahlt haben, erhalten ihre Rente ab dem ersten Tag des Monats, der auf den Monat folgt, in dem sie (Männer) das 60. Lebensjahr und (Frauen) das 55. Lebensjahr vollenden, außer in Sonderfällen.
Beispiel: Frau Vu Thanh C wurde am 16. August 1970 geboren. Im August 2025 ist Frau C 55 Jahre alt, hat 20 Jahre und 3 Monate freiwillige Sozialversicherungsbeiträge geleistet und beantragt eine Rente. Somit berechnet sich für Frau C der Rentenbezugszeitpunkt ab dem 1. September 2025.
5. Wird der Rentenzahlungstermin vor dem 1. Juli festgelegt, so ist der Rentenzahlungstermin der 1. Juli.
Beispiel: Herr Tran Ngoc D wurde am 25. April 1965 geboren. Im April 2025 wird er 60 Jahre alt sein und 20 Jahre und 8 Monate lang freiwillig sozialversichert gewesen sein. Im Juli 2025 beantragte er eine Rente. Somit berechnet sich für Herrn D der Rentenbezugszeitpunkt ab dem 1. Juli 2025.
6. Bei Personen, bei denen nur das Geburtsjahr angegeben ist (kein Tag oder Monat der Geburt), wird die Bezugsdauer der Rente ab dem ersten Tag des Monats berechnet, der auf den Monat folgt, in dem die Rente fällig wird. Dabei wird für die Altersbestimmung der 1. Januar des Geburtsjahres als Monat des Renteneintrittsalters zugrunde gelegt.
Beispielsweise wurde Frau Ha Ngoc E im Jahr 1969 geboren (Geburtsdatum und -monat unbekannt) und zahlt seit 16 Jahren freiwillig Sozialversicherungsbeiträge ein. Als Grundlage für die Altersbestimmung wurde ihr Geburtsdatum 1. Januar 1969 angegeben. Der Rentenbeginn für Frau E. errechnet sich somit aus dem 1. Oktober 2025 (56 Jahre und 8 Monate alt).
Das vorgeschlagene Rundschreiben tritt am 1. Juli 2025 in Kraft./.
Laut tuoitre.vn
Quelle: https://tuoitre.vn/bo-noi-vu-de-xuat-thoi-diem-huong-luong-huu-moi-tu-1-7-20250331121051069.htm
Quelle: https://baolongan.vn/bo-noi-vu-de-xuat-thoi-diem-huong-luong-huu-moi-tu-1-7-a192686.html
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