Das Ministerium für Bildung und Ausbildung hat einen Rundschreibenentwurf zu Regelungen für die Aufnahme in die Mittel- und Oberschule herausgegeben, um Meinungen einzuholen. Darin sind auch Regelungen zu Fächern enthalten, die für eine direkte Aufnahme infrage kommen, sowie zu Prioritätspunkten bei der Aufnahme in die 10. Klasse.
Das Ministerium für Bildung und Ausbildung hat gerade einen Entwurf bekannt gegeben und Meinungen zu fünf Fächern eingeholt, die direkt in die 10. Klasse aufgenommen werden. (Quelle: VNE) |
Laut Entwurf werden 5 Fächer direkt in die 10. Klasse aufgenommen, darunter: Schüler ethnischer Internate auf der Mittelschulebene; Die Studierenden gehören nur sehr wenigen ethnischen Gruppen an. Studierende mit Behinderungen; Sekundarschüler, die bei nationalen Wettbewerben, Prüfungen und Wettkämpfen in kulturellen, künstlerischen und sportlichen Fächern Preise gewinnen, die vom Ministerium für Bildung und Ausbildung oder in Abstimmung mit Ministerien und Ministerien auf nationaler Ebene organisiert werden; Sekundarschüler, die bei internationalen Wettbewerben Preise gewonnen haben, werden vom Minister für Bildung und Ausbildung ausgewählt.
Neben den Kandidaten für die direkte Zulassung werden im Entwurf auch Meinungen zur Erhöhung der Prioritätspunkte für Kandidaten eingeholt, die die Aufnahmeprüfung der 10. Klasse ablegen.
Zur Gesamtzulassungsnote, die auf einer 10-Punkte-Skala für jedes Prüfungsfach berechnet wird, werden Prioritätspunkte addiert. Dabei erhält Gruppe 1 2 Punkte; Gruppe 2 plus 1,5 Punkte; Gruppe 3 plus 1 Punkt.
Gruppe 1 umfasst: Kinder von Märtyrern; Kinder von Kriegsinvaliden mit einem Verlust der Arbeitsfähigkeit von 81 % oder mehr; Kinder von Kriegsinvaliden mit einem Verlust der Arbeitsfähigkeit von 81 % oder mehr; Kinder von Personen, denen eine „Begünstigtenbescheinigung für Kriegsinvalidenversicherungen mit einer Erwerbsminderung von 81 % oder mehr“ ausgestellt wurde; Kinder von Widerstandskämpfern mit giftigen Chemikalien infiziert; Kinder revolutionärer Aktivisten vor dem 1. Januar 1945; Kinder revolutionärer Aktivisten vom 1. Januar 1945 bis zum Aufstand im August 1945.
Gruppe 2 umfasst: Kinder von Helden der Streitkräfte, Kinder von Helden der Arbeit, Kinder heldenhafter vietnamesischer Mütter; Kinder von Kriegsinvaliden mit einem Verlust der Arbeitsfähigkeit von weniger als 81 %; Kinder von Kriegsinvaliden mit einer Arbeitsfähigkeit von weniger als 81 %; Kinder von Personen, denen eine „Begünstigtenbescheinigung für Kriegsinvalidenversicherungen“ erteilt wurde, deren Erwerbsfähigkeit weniger als 81 % beträgt.
Zu Gruppe 3 gehören: Menschen, deren Vater oder Mutter einer ethnischen Minderheit angehört; Ethnische Minderheiten; Studierende, die in Gemeinden der Region I, Region II, Region III, in extrem benachteiligten Dörfern, Küstengebieten und auf Inseln gemäß den Bestimmungen des Premierministers leben und studieren.
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