(NLDO) – Außerordentlicher Professor Dr. Nguyen Thu Thuy, Direktor der Abteilung für Hochschulbildung im Ministerium für Bildung und Ausbildung, sagte, dass das Ministerium für Bildung und Ausbildung die vorzeitige Zulassung abschaffen und viele weitere Änderungen an der Universitätsaufnahmeprüfung 2025 vornehmen werde.
Am Nachmittag des 16. Februar erklärte Außerordentlicher Professor Dr. Nguyen Thu Thuy, Direktor der Abteilung für Hochschulbildung im Ministerium für Bildung und Ausbildung, in einem Gespräch mit einem Reporter der Zeitung Nguoi Lao Dong , dass das Ministerium für Bildung und Ausbildung offiziell neue Punkte im Rundschreiben zur Änderung und Ergänzung einer Reihe von Artikeln der Verordnung über die Zulassung zu Universitäten und Hochschulen im Bereich der Vorschulerziehung „finalisiert“ habe. Dementsprechend hat das Ministerium für Bildung und Ausbildung beschlossen, die vorzeitige Zulassung (nur noch direkte Zulassung gemäß Vorschriften) ab der Zulassungssaison 2025 vollständig abzuschaffen.
Kandidaten, die die Abiturprüfung 2024 ablegen
Eine weitere wichtige Änderung in der Zulassungssaison 2025 besteht darin, dass Kandidaten, wenn sie ihre High-School-Zeugnisse (Zeugnisse) für die Zulassung verwenden, die Ergebnisse des gesamten 12. Schuljahres verwenden müssen und nicht wie bisher die Noten von 3 bis 5 Semestern.
Ein Vertreter des Ministeriums für Bildung und Ausbildung begründete diese Entscheidung mit der Aussage, der wichtige Grund bestehe darin, zu verhindern, dass die Kandidaten ihr Studium in der 12. Klasse, insbesondere im zweiten Semester, vernachlässigen. Dennoch müssen die Schüler ihr Studium gut abschließen, um vor dem Abitur gute Noten zu bekommen. Diese Regelung wird sich positiv auf das Abitur der Schüler auswirken.
Neu und auch offiziell umgesetzt ist zudem, dass die Ausbildungsstätten gleichwertige Zulassungsnoten zwischen Zulassungsarten und Zulassungskombinationen umrechnen müssen.
Die Schulen können die Ergebnisse von Fremdsprachenzertifikaten (gemäß der Liste der Abiturprüfungsordnung) in Fremdsprachennoten für die Zulassung umrechnen.
Darüber hinaus dürfen die Prioritätsbonuspunkte jedes Kandidaten 10 % der Höchstpunktzahl nicht überschreiten (dieser Bonuspunkt ergibt sich aus der Addition der regionalen Prioritätspunkte und der Fachprioritätspunkte), und gleichzeitig darf die Gesamtzulassungspunktzahl des Kandidaten die Höchstpunktzahl nicht überschreiten.
Das Bildungsministerium hat in der Neuregelung zudem die Vorgabe gestrichen, dass pro Ausbildungsgang/Studienfach maximal vier Zulassungskombinationen möglich sind.
Auch gemäß der bald erscheinenden Verordnung über die Zulassung zu Universitäten und Hochschulen im Bereich Vorschulerziehung werden ab 2026 gemeinsame Fächer zwischen den Zulassungsgruppen mindestens 50 % der Zulassungsnote ausmachen.
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Quelle: https://nld.com.vn/nong-bo-gd-dt-chinh-thuc-bo-xet-tuyen-som-196250216133351748.htm
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