Im Namen des Politbüros unterzeichnete und erließ Luong Cuong, Mitglied des Politbüros und ständiges Mitglied des Sekretariats, die Verordnung Nr. 148-QD/TW des Politbüros über die Befugnis von Führungskräften, untergeordnete Beamte vorübergehend von der Arbeit zu suspendieren, wenn dies erforderlich ist oder wenn Anzeichen für schwerwiegende Verstöße gegen Parteivorschriften und Staatsgesetze vorliegen.
Die Regelung Nr. 148-QD/TW gilt für Leiter von Parteikomitees, Parteiorganisationen, Agenturen und Einheiten (im Folgenden als Agenturleiter bezeichnet). Kader, Beamte und öffentliche Angestellte im politischen System und in öffentlichen Diensteinheiten (zusammenfassend als Kader bezeichnet).
Die vorübergehende Suspendierung von Beamten unter der Leitung des Politbüros und des Sekretariats wird vom Politbüro und dem Sekretariat geprüft und entschieden.
Die vorübergehende Suspendierung von Positionen von Parteikomiteemitgliedern, Abgeordneten der Nationalversammlung, Abgeordneten des Volksrats, Richtern, Mitgliedern des Komitees der Vaterländischen Front Vietnam und Mitgliedern der Exekutivkomitees gesellschaftspolitischer Organisationen erfolgt gemäß den Parteivorschriften, den staatlichen Gesetzen und der Satzung der Organisation.
In der Verordnung Nr. 148-QD/TW sind die Grundlagen für eine vorübergehende Freistellung von der Arbeit in notwendigen Fällen klar festgelegt:
1) Beamte, die gegen ethische Werte und Lebensstile verstoßen und dadurch negative Auswirkungen und öffentliche Empörung hervorrufen sowie den Ruf von Organisationen und Einzelpersonen schädigen.
2) Beamte verzögern absichtlich, entziehen sich der Verantwortung und führen die Arbeit, die in ihren Zuständigkeitsbereich fällt, nicht entsprechend den zugewiesenen Funktionen und Aufgaben aus.
3) Beamte, die bei der Erfüllung ihrer Amtspflichten Personen, Unternehmen, Behörden oder Organisationen belästigen, negativ beeinflussen oder ihnen Probleme bereiten.
4) Beamte, die Gegenstand einer Prüfung und Disziplinarmaßnahme sind, jedoch während der Prüfung und Behandlung ihrer eigenen Verstöße die Erfüllung von Aufforderungen der zuständigen Behörden absichtlich verzögern oder vermeiden oder ihre Position, Autorität oder ihren Einfluss oder die Position anderer ausnutzen, um die Prüfung und Behandlung zu beeinflussen oder Schwierigkeiten zu verursachen.
5) Beamte, die von der Partei in Form einer Verwarnung oder Entlassung disziplinarisch belangt wurden und auf die Prüfung und Bearbeitung ihrer Regierungspositionen warten, und deren Weiterbeschäftigung sich negativ auf die Aktivitäten des Parteikomitees, der Parteiorganisation, der Parteibehörde oder der Parteieinheit auswirken würde.
Gründe für eine vorübergehende Suspendierung von der Arbeit bei Anzeichen schwerwiegender Verstöße:
1) Beamte werden strafrechtlich verfolgt, um den Ermittlungen zu dienen.
2) Wenn im Rahmen der Überprüfung und Behandlung von Verstößen von Beamten ein Grund zu der Feststellung vorliegt, dass disziplinarische Maßnahmen ab einer Verwarnung oder höher ergriffen werden müssen oder strafrechtliche Maßnahmen ergriffen werden müssen, hat die für Inspektion, Untersuchung, Rechnungsprüfung, Ermittlung, Strafverfolgung, Gerichtsverfahren und Vollstreckung zuständige Behörde einen schriftlichen Antrag auf vorübergehende Suspendierung des Beamten von der Arbeit.
In Bezug auf die Befugnis des Leiters, die Arbeit vorübergehend einzustellen, heißt es in der Verordnung Nr. 148-QD/TW eindeutig:
1) Der Leiter hat das Recht, die vorübergehende Suspendierung der Arbeit unterstellter Mitarbeiter gemäß der dieser Verordnung beigefügten Liste zu beschließen, wenn einer der in Artikel 4 und Artikel 5 der Verordnung genannten Gründe vorliegt. Falls die Person nicht in der Liste aufgeführt ist, prüft und entscheidet der Leiter der für Ernennung und Verwaltung zuständigen Behörde über eine vorübergehende Freistellung von der Arbeit.
Das Politbüro und das Sekretariat prüfen und entscheiden über die vorübergehende Suspendierung von Beamten unter der Leitung des Politbüros und des Sekretariats. Die entsprechenden Verfahren werden von den Behörden und Einheiten vorschriftsmäßig durchgeführt.
2) Fordern Sie die zuständigen Behörden und Einzelpersonen auf, Informationen und Dokumente im Zusammenhang mit der Entscheidung zur vorübergehenden Einstellung der Arbeit bereitzustellen, oder fordern Sie die zuständigen Behörden auf, Verstöße gemäß den Vorschriften zu untersuchen, zu überprüfen, zu klären und zu behandeln.
3) Von suspendierten Beamten zu verlangen, dass sie den Aufforderungen der zuständigen Behörden oder zuständigen Personen Folge leisten, um der Überprüfung, Aufklärung und Behandlung von Verstößen zu dienen.
Verantwortung des Kopfes in vorübergehender Suspendierung von der Arbeit
In der Verordnung Nr. 148-QD/TW wird auch die Verantwortung des Leiters bei einer vorübergehenden Arbeitsunterbrechung klar festgelegt:
1) Rechtzeitig über die vorübergehende Aussetzung der Arbeit unterstellter Mitarbeiter zu entscheiden, wenn einer der in Artikel 4 und Artikel 5 dieser Verordnung genannten Gründe vorliegt; Bei Nichteinhaltung der Vorschriften oder wenn festgestellt wird, dass kein Verstoß vorliegt, ist die Entscheidung zur vorübergehenden Einstellung der Arbeit aufzuheben und gleichzeitig der zuständigen Personalleitung zu melden.
2) Verantwortlich für die Entscheidung über die vorübergehende Einstellung der Arbeit und für die Aufhebung der Entscheidung über die vorübergehende Einstellung der Arbeit. Geben Sie die Entscheidung zur vorübergehenden Arbeitsunterbrechung bzw. die Entscheidung zur Aufhebung der vorübergehenden Arbeitsunterbrechung in der Behörde oder Einheit bekannt, in der der Beamte arbeitet, und senden Sie die Entscheidung zur vorübergehenden Arbeitsunterbrechung bzw. die Entscheidung zur Aufhebung der vorübergehenden Arbeitsunterbrechung an die entsprechenden Behörden, Einheiten und Einzelpersonen.
3) Wenn die Dauer der vorübergehenden Suspendierung eines Beamten abläuft und zahlreiche komplizierte Umstände vorliegen, die weitere Zeit zur Überprüfung und Aufklärung der Verstöße des Beamten erfordern, muss vor der Verlängerung der Dauer der vorübergehenden Suspendierung des Beamten ein Bericht an die für die Verwaltung des Beamten zuständige Behörde eingereicht werden.
Die Dauer einer gegebenenfalls erforderlichen vorübergehenden Arbeitsunterbrechung darf 15 Arbeitstage nicht überschreiten.
Bezüglich der Dauer der vorübergehenden Suspendierung von der Arbeit heißt es in der Verordnung Nr. 148-QD/TW eindeutig:
+ Die Dauer einer etwaigen vorübergehenden Arbeitsunterbrechung darf 15 Arbeitstage nicht überschreiten. Im Falle einer Verlängerung beträgt die maximale Dauer der vorübergehenden Arbeitsunterbrechung 15 Arbeitstage.
+ Die vorübergehende Suspendierung von der Arbeit bei Anzeichen schwerwiegender Verstöße gegen Parteivorschriften und staatliche Gesetze erfolgt auf Antrag der Staatsanwaltschaft. überprüfen; überprüfen; Prüfung; Ausführung
+ Die Entscheidung über die vorübergehende Einstellung der Arbeiten verliert automatisch ihre Gültigkeit, wenn die Dauer der vorübergehenden Einstellung abgelaufen ist./.
Laut chinhphu.vn
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