Gemäß dem Rundschreiben 24/2023 des Ministeriums für öffentliche Sicherheit zu Vorschriften für das Verfahren zur Erteilung und zum Entzug von Zulassungen und Nummernschildern für Straßenkraftfahrzeuge werden Fahrzeugnummernschilder ab dem 15. August auf Grundlage des Identifikationscodes des Fahrzeughalters, auch als Identifikationsschild bezeichnet, vergeben und verwaltet. Die Kennzeichenverwaltung per Identifikationscode erfolgt ausschließlich bei 5-stelligen Kennzeichen, darunter auch Pkw und Motorräder.
Außerdem wird gemäß diesem Rundschreiben das Nummernschild von Fahrzeughaltern, die vietnamesische Staatsbürger sind, anhand der persönlichen Identifikationsnummer (eine 12-stellige Nummer auf der im Chip integrierten CCCD-Karte) verwaltet.
Bei ausländischen Fahrzeughaltern wird das Kennzeichen anhand der Ausländeridentifikationsnummer verwaltet, die durch das elektronische Identifizierungs- und Authentifizierungssystem ermittelt wird, oder anhand der Nummer der Dauer- oder befristeten Aufenthaltskarte.
Illustrationsfoto. (Quelle: Internet)
Für Fahrzeughalter, bei denen es sich um Organisationen handelt, wird das Kennzeichen gemäß dem elektronischen Identifikationscode der Organisation ausgestellt und verwaltet, der durch das elektronische Identifikations- und Authentifizierungssystem erstellt wird. Falls kein elektronischer Identifikationscode der Organisation vorhanden ist, wird dieser gemäß der Abgabenordnung oder dem Gründungsbeschluss verwaltet.
Bei Ablauf der Gültigkeit, Beschädigung oder Eigentumsübergang des Fahrzeugs wird das Kennzeichen des Fahrzeughalters von der Zulassungsbehörde eingezogen und bei der Zulassung eines anderen Fahrzeugs durch den Fahrzeughalter neu zugeteilt.
Die Identifikationsnummer wird vom Fahrzeughalter für die Dauer von 5 Jahren ab dem Zeitpunkt des Widerrufs aufbewahrt.
Nach Ablauf der oben genannten Frist wird die Identifikationsnummer, sofern sich der Fahrzeughalter nicht registriert hat, zur Registrierung und vorschriftsmäßigen Ausgabe an Organisationen und Einzelpersonen an das Kennzeichenlager übertragen.
Wechselt der Fahrzeughalter seinen Firmensitz oder Wohnsitz von einer Provinz oder Stadt in eine andere, kann er das Identifikationskennzeichen behalten und muss das Kennzeichen nicht ändern.
Die Verkehrspolizeibehörde (C08) des Ministeriums für öffentliche Sicherheit fügte hinzu, dass es gemäß Rundschreiben 24 keine Begrenzung der Anzahl der Identifikationsschilder pro Person geben werde. Wenn eine Person mehrere Autos und Nummernschilder besitzt, sind diese alle mit dem Identifikationscode des jeweiligen Autobesitzers verknüpft.
Was die Frist für die Ausgabe von Kennzeichen betrifft, so stellt die Polizei auf allen Ebenen gemäß Rundschreiben 24 Fahrzeugzulassungsbescheinigungen innerhalb von höchstens zwei Werktagen aus und stellt innerhalb von 30 Tagen neue Fahrzeugzulassungsbescheinigungen aus.
Bei der Erstzulassung eines Kennzeichens erfolgt die Ausstellung unmittelbar nach Erhalt der gültigen Fahrzeugzulassungsunterlagen. Die Ausstellung, Neuausstellung oder Ausgabe von Nummernschildern für Auktionsgewinnerfahrzeuge dauert maximal 7 Werktage.
Yuan Ming
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