Gemäß Rundschreiben 24/2023 des Ministeriums für öffentliche Sicherheit mit Vorschriften für das Verfahren zur Erteilung und zum Entzug von Zulassungen und Nummernschildern für Straßenkraftfahrzeuge werden Fahrzeugkennzeichen ab dem 15. August auf Grundlage des Identifikationscodes des Fahrzeughalters, auch Identifikationsschild genannt, vergeben und verwaltet. Die Kennzeichenverwaltung per Identifikationscode erfolgt ausschließlich bei 5-stelligen Kennzeichen, darunter auch Pkw und Motorräder.
Außerdem gilt gemäß diesem Rundschreiben, dass für Fahrzeughalter, die vietnamesische Staatsbürger sind, das Nummernschild anhand der persönlichen Identifikationsnummer (eine 12-stellige Nummer auf der im Chip eingebetteten CCCD-Karte) verwaltet wird.
Für ausländische Fahrzeughalter wird das Nummernschild auf Grundlage der vom elektronischen Identifizierungs- und Authentifizierungssystem ermittelten Ausländeridentifikationsnummer oder der Nummer der Dauer- oder vorübergehenden Aufenthaltskarte verwaltet.
Illustrationsfoto. (Quelle: Internet)
Für Fahrzeughalter, bei denen es sich um Organisationen handelt, wird das Identifikationsschild anhand des elektronischen Identifikationscodes der Organisation ausgegeben und verwaltet, der vom elektronischen Identifizierungs- und Authentifizierungssystem erstellt wird. Falls keine elektronische Identifikationsnummer der Organisation vorhanden ist, richtet sich diese nach der Abgabenordnung oder dem Gründungsbeschluss.
Bei Erlöschen, Beschädigung oder Besitzübergang des Fahrzeuges wird das Kennzeichen des Fahrzeughalters durch die Kfz-Zulassungsbehörde eingezogen und bei der Zulassung eines anderen Fahrzeuges auf seinen Namen neu zugeteilt.
Die Identifikationsnummer bleibt vom Fahrzeughalter für die Dauer von 5 Jahren ab dem Zeitpunkt des Entzugs erhalten.
Sofern sich der Fahrzeughalter nach Ablauf der oben genannten Frist nicht registriert hat, wird die Identifikationsnummer an das Kennzeichenlager übermittelt, um sie gemäß den Vorschriften zu registrieren und an Organisationen und Einzelpersonen auszugeben.
Wechselt der Fahrzeughalter seinen Firmen- oder Wohnsitz von einer Provinz oder Stadt in eine andere, kann er das Identifikationskennzeichen behalten und muss das Kennzeichen nicht ändern.
Die Verkehrspolizeibehörde (C08) des Ministeriums für öffentliche Sicherheit fügte hinzu, dass es gemäß Rundschreiben 24 keine Begrenzung der Anzahl von Identifikationsschildern pro Person geben werde. Wenn eine Person mehrere Autos und Nummernschilder besitzt, werden diese alle mit dem Identifikationscode des jeweiligen Autobesitzers verknüpft.
Was die Frist für die Ausgabe von Kennzeichen betrifft, so wird die Polizei auf allen Ebenen gemäß Rundschreiben 24 Fahrzeugzulassungsbescheinigungen innerhalb von höchstens zwei Werktagen ausstellen und innerhalb von 30 Tagen Neuzulassungsbescheinigungen ausstellen.
Bei der Erstzulassung eines Kennzeichens erfolgt die Ausstellung unmittelbar nach Erhalt der gültigen Zulassungsunterlagen des Fahrzeugs. Die Ausstellung, Neuausstellung oder Ausgabe von Nummernschildern für Auktionsgewinnerfahrzeuge dauert maximal 7 Werktage.
Yuan Ming
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