Sicherstellung einer effektiven Steuererhebung bei ausländischen Lieferanten über E-Commerce-Plattformen

Việt NamViệt Nam22/11/2024


Bildunterschrift

Delegierte der Nationalversammlung der Provinz Phu Tho; Nam Đinh; Binh Duong diskutierte in Gruppen. Foto: An Dang/VNA

In Bezug auf den Gesetzentwurf zur Körperschaftsteuer (geändert) ist anzumerken, dass der Gesetzesentwurf neben den Vorschriften zu Steuerzahlern und steuerpflichtigem Einkommen auch die Vorschriften ergänzt, wonach ausländische Unternehmen, die Waren und Dienstleistungen in Form von E-Commerce-Geschäften und Geschäften auf digitalen Plattformen anbieten, Steuern auf in Vietnam entstehende steuerpflichtige Einkünfte zahlen müssen. Zu den Betriebsstätten ausländischer Unternehmen zählen E-Commerce-Plattformen und digitale Technologieplattformen, über die ausländische Unternehmen Waren und Dienstleistungen in Vietnam anbieten.

Der Delegierte Nguyen Tam Hung (Ba Ria – Vung Tau) tauschte seine Meinung zum (geänderten) Gesetzentwurf zur Körperschaftssteuer aus und sagte, dass die praktische Entwicklung der Geschäftstätigkeit durch E-Commerce und grenzübergreifende digitale Plattformen die Unzulänglichkeit des Konzepts der Betriebsstätte zeige, wie es im aktuellen Gesetz und in den Steuerabkommen festgelegt sei, da es der Realität der Art von Geschäften, die eine „virtuelle“ Betriebsstätte – ohne physische Präsenz – nutzen, nicht gerecht werde. Der Gesetzesentwurf behält jedoch in Absatz 2 Artikel 2 zu Steuerzahlern das aktuelle Konzept der Betriebsstätte bei. Dementsprechend wurden die mit dem Inhalt der Daueraufenthaltserlaubnis verbundenen Probleme und Mängel im Gesetzesentwurf nicht grundsätzlich gelöst. Von dort aus schlug der Delegierte vor, dass diese Frage geklärt werden müsse.

Die Delegierte Nguyen Thi Hue (Bac Kan) kommentierte diesen Inhalt ebenfalls und schlug vor, dass die Regelung in Absatz 2, Artikel 2 des Gesetzesentwurfs, wonach das steuerpflichtige Unternehmen „ausländische Unternehmen sind, die in Vietnam Waren und Dienstleistungen in Form von E-Commerce-Geschäften oder Geschäften auf digitalen Plattformen anbieten und Steuern auf in Vietnam anfallende steuerpflichtige Einkünfte zahlen“, ohne über eine Betriebsstätte in Vietnam zu verfügen, klargestellt werden müsse, um die Durchführbarkeit bei der Umsetzung des Gesetzes sicherzustellen und um festzustellen, auf welcher Grundlage von diesen Unternehmen Steuern erhoben werden können, da diese Unternehmen nur Geschäfte auf digitalen Plattformen tätigen.

In Bezug auf den Gesetzentwurf zur besonderen Verbrauchsteuer (geändert) schlug Delegierte Hoang Thi Doi (Son La) vor, die Wahl von Steuersätzen für Personen zu prüfen, die der besonderen Verbrauchsteuer auf Alkohol, Bier und Tabak unterliegen. Schlagen Sie vor, die Steuersätze für Lotterie- und Golfunternehmen zu ändern und zu erhöhen, um die Einnahmen der Unternehmen und Verbraucher dieser Dienstleistungen zu regulieren. Delegierte Hoang Thi Doi schlug vor, die entsprechenden Steuersätze für bestimmte Warenarten zu überprüfen und anzupassen. Sie meinte, es sei notwendig, diese Waren aus der Sonderverbrauchssteuer herauszunehmen oder einen Plan zur Erhebung einer Sonderverbrauchssteuer auf bestimmte Warenarten wie Klimaanlagen, Benzin usw. zu entwickeln. Besondere Aufmerksamkeit sollte der Erhebung einer Verbrauchsteuer auf Benzin gewidmet werden.

Der Delegierte Pham Hung Thang (Ha Nam) äußerte sich auch zur Benzinsteuer und sagte, dass Benzin derzeit zwei Steuern unterliege, die den Verbrauch in gleicher Weise einschränken: einer Sonderverbrauchssteuer und einer Umweltschutzsteuer. Benzin ist kein Luxusartikel, daher dient die Sonderverbrauchssteuer dem Schutz der Umwelt. Der Delegierte schlug daher vor, dass die Redaktion die Abschaffung der Sonderverbrauchssteuer auf Benzin in Erwägung ziehen solle. Passen Sie die Umweltschutzsteuer gegebenenfalls den Zielen dieser Steuer an.

Bezüglich der Bestimmung im Gesetzentwurf, zuckerhaltige Erfrischungsgetränke als neuen Artikel in die Liste der steuerpflichtigen Güter aufzunehmen und mit einem voraussichtlichen Steuersatz von 10 % zu besteuern, schätzte der Delegierte Pham Hung Thang (Ha Nam) ein, dass die Aufnahme eines neuen steuerpflichtigen Artikels enorme Auswirkungen auf die Entwicklung der Unternehmen in dieser Branche haben werde und daher sehr sorgfältig geprüft werden müsse. Die Delegierten schlugen vor, die Aufnahme zuckerhaltiger Erfrischungsgetränke in die Liste der Gegenstände, die einer besonderen Verbrauchsteuer unterliegen, in Erwägung zu ziehen und eine gründlichere Bewertung der Auswirkungen, Umsetzungsmaßnahmen sowie einen geeigneten Fahrplan für die Politik der besonderen Verbrauchsteuer auf zuckerhaltige Getränke vorzunehmen.

Quelle: https://baotintuc.vn/thoi-su/bao-dam-hieu-qua-viec-thu-thue-doi-voi-cac-nha-cung-cap-nuoc-ngoai-qua-nen-tang-thuong-mai-dien-tu-20241122151751956.htm


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