Bevor wir die Frage beantworten, wie ein Führerschein geregelt ist, ist es notwendig, das Konzept eines Führerscheins zu verstehen. Bei der Nutzung oder Durchführung einer Aktivität unter der Leitung einer zuständigen Behörde oder Agentur muss die Person, die die Aktivität durchführt, die Zustimmung dieser Agenturen einholen. Diese Zustimmung wird häufig durch ein Dokument ausgedrückt, das als Lizenz bezeichnet wird.
Auch die Nutzung und Kontrolle der Fahrzeuge auf der Straße unterliegt der Kontrolle staatlicher Behörden. Daher muss jeder, der diese Art von Fahrzeugen fahren möchte, über einen Führerschein verfügen. Diese Art von Führerschein wird den Bedürftigen erteilt, wenn sie eine Prüfung bestanden haben, bei der ihr Niveau und ihre Fähigkeit zum Führen eines Fahrzeugs geprüft werden. Dies bedeutet, dass die zuständige Behörde anerkennt, dass sie das Fahrzeug zur Teilnahme am Verkehr und als eines der Instrumente zur Lenkung der Fahrer nutzen können.
Somit kann man davon ausgehen, dass ein Führerschein eine Art Abschluss oder Zeugnis ist, das einer bestimmten Person von einer staatlichen Stelle oder zuständigen Behörde ausgestellt wird und das diese Person nach Absolvieren einer Eignungsfeststellungsprüfung dazu berechtigt, Kraftfahrzeuge aller Art wie Motorräder, Autos, Lastwagen, Busse, Personenkraftwagen oder andere Fahrzeugtypen auf öffentlichen Straßen zu führen, zu befahren und am Verkehr teilzunehmen.
Wenn wir uns darüber informieren, wie Führerscheine in Vietnam geregelt sind, müssen wir uns außerdem darüber informieren, welche Arten von Führerscheinen in Vietnam erhältlich sind und welche Vorschriften für die einzelnen Arten gelten. Derzeit werden in Vietnam je nach Fahrzeugtyp und Hubraum entsprechende Führerscheintypen ausgestellt.
Insbesondere für Motorräder und Motorroller gibt es in Vietnam derzeit Klassen wie die Klasse A1 – diese Klasse wird erteilt an: Fahrer zum Führen von Zweirädern mit einem Hubraum von 50 cm3 bis unter 175 cm3; Behinderte Person, die ein dreirädriges Motorrad für Behinderte fährt.
Die Klasse A2 wird Fahrern zum Führen von Zweirädern mit einem Hubraum von 175 cm3 oder mehr sowie den für den Führerschein der Klasse A1 vorgesehenen Fahrzeugtypen erteilt. Die Klasse A3 wird Fahrern zum Führen von dreirädrigen Motorrädern, einschließlich Cyclos, Motorradtaxis und anderen Fahrzeugtypen, die für den Führerschein der Klasse A1 vorgesehen sind, erteilt. Die Klasse A4 wird Fahrern zum Führen von Kleintraktoren mit einer Tragfähigkeit von bis zu 1000 kg erteilt.
Illustrationsfoto. (Quelle: Internet)
Für Pkw sind die Führerscheine wie folgt geregelt: Die Klasse B1 wird an nicht berufstätige Kraftfahrer zum Führen von Fahrzeugen wie Pkw mit bis zu 9 Sitzplätzen, einschließlich Fahrersitz, ausgestellt; Lastkraftwagen, einschließlich Speziallastkraftwagen mit einer konstruktionsbedingten Tragfähigkeit von weniger als 3.500 kg; Traktor, der einen Anhänger mit einer konstruktionsbedingten Tragfähigkeit von weniger als 3500 kg zieht.
Die Klasse B2 wird Berufskraftfahrern zum Führen von Spezialfahrzeugen mit einer Auslegungslast von weniger als 3.500 kg erteilt; Für den Führerschein der Klasse B1 vorgeschriebene Fahrzeugtypen.
Die Klasse C wird Fahrern zum Führen der folgenden Fahrzeugtypen erteilt: Lastkraftwagen, einschließlich Speziallastkraftwagen, Spezialfahrzeuge mit einer Auslegungslast von 3.500 kg oder mehr; Traktor, der einen Anhänger mit einer Auslegungslast von 3500 kg oder mehr zieht; Fahrzeugtypen, die für die Führerscheinklassen B1, B2 vorgeschrieben sind.
Die Klasse D wird Fahrern zum Führen der folgenden Fahrzeugtypen erteilt: Personenkraftwagen mit 10 bis 30 Sitzplätzen, einschließlich Fahrersitz; Fahrzeugtypen für die Führerscheinklassen B1, B2 und C.
Die Klasse E wird Fahrern zum Führen der folgenden Fahrzeugtypen erteilt: Personenkraftwagen mit mehr als 30 Sitzplätzen; Fahrzeugtypen für die Führerscheinklassen B1, B2, C und D.
Inhabern von Führerscheinen der Klassen B1, B2, C, D und E ist es beim Führen entsprechender Fahrzeugtypen gestattet, einen zusätzlichen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtlast von höchstens 750 kg zu ziehen.
Die Klasse F wird Inhabern von Führerscheinen der Klassen B2, C, D und E zum Führen entsprechender Pkw-Typen mit Anhängern über 750 kg Traglast, Sattelanhängern und Personenkraftwagen mit angehängter Kutsche erteilt, wobei im Einzelnen Folgendes geregelt ist:
Die Klasse FB2 wird Pkw-Führern zum Führen der im Führerschein der Klasse B2 genannten Fahrzeugtypen mit Anhänger sowie zum Führen der im Führerschein der Klasse B1 und B2 genannten Fahrzeugtypen erteilt.
Die Klasse FC wird Pkw-Fahrern zum Führen der im Führerschein der Klasse C genannten Fahrzeugtypen mit Anhänger, von Sattelschleppern und zum Führen der in den Führerscheinen der Klassen B1, B2, C und FB2 genannten Fahrzeugtypen erteilt.
Die Klasse FD wird Pkw-Fahrern zum Führen der im Führerschein der Klasse D genannten Fahrzeugtypen mit Anhänger sowie zum Führen der in den Führerscheinen der Klassen B1, B2, C, D und FB2 genannten Fahrzeugtypen erteilt;
Die Klasse FE wird Pkw-Fahrern zum Führen der im Führerschein der Klasse E genannten Fahrzeugarten mit Anhänger sowie zum Führen folgender Fahrzeugarten erteilt: Pkw mit Anhänger und Fahrzeugarten der Führerscheinklassen B1, B2, C, D, E, FB2, FD.
Darüber hinaus gibt es in den Führerscheinordnungen der einzelnen Führerscheinklassen auch eigene Regelungen zur Gültigkeitsdauer: Konkret haben Führerscheine der Klassen A1, A2, A3 keine Gültigkeitsdauer. Führerscheine der Klassen A4, B1, B2 sind ab Ausstellungsdatum 10 Jahre gültig. Führerscheine der Klassen C, D, E, FB2, FC, FD, FE sind ab Ausstellungsdatum 5 Jahre gültig.
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