Die Themen und Bedingungen für die Inanspruchnahme von Krankengeld ab dem 1. Juli 2025 sind in Artikel 42 des Sozialversicherungsgesetzes 2024 festgelegt.
Demnach gibt es zehn Gruppen von Sozialversicherungspflichtigen, die bei einer Freistellung von der Arbeit Anspruch auf Krankengeld haben.
Arbeitnehmer, die zu den oben genannten zehn Gruppen gehören, haben Anspruch auf Krankengeld, wenn sie in einem der sechs in Absatz 1, Artikel 42 des Sozialversicherungsgesetzes von 2024 genannten Fälle Urlaub nehmen.
Das Sozialversicherungsgesetz von 2024 sieht außerdem vier Fälle vor, in denen Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Krankengeld haben, selbst wenn sie aufgrund von Krankheit, Verletzung usw. von der Arbeit fernbleiben.
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Quelle: https://dantri.com.vn/an-sinh/6-truong-hop-duoc-huong-che-do-om-dau-tu-172025-20240928182346256.htm
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