Werden Fahrzeuge kontrolliert, die sich nicht auf der Straße befinden?

VTC NewsVTC News11/09/2023

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Gemäß Rundschreiben Nr. 65/2020/TT-BCA des Ministeriums für öffentliche Sicherheit vom 19. Juni 2020 „Regulierung der Aufgaben, Befugnisse, Formen, Inhalte und Verfahren für Patrouillen, Kontrollen und die Behandlung von Verwaltungsverstößen im Straßenverkehr“ der Verkehrspolizei (CSGT) gibt es Vorschriften zu den Aufgaben der CSGT bei Patrouillen und Kontrollen.

Konkret nimmt die Verkehrspolizei ihre Aufgaben und Befugnisse gemäß Artikel 7 des Rundschreibens Nr. 65/2020/TT-BCA wahr. Die Aufgabe der Verkehrspolizei besteht insbesondere darin, im Streifen- und Kontrolldienst für Ordnung und Sicherheit im Straßenverkehr auf bestimmten Strecken und Flächen zu sorgen. Die Verkehrspolizei ist berechtigt, von den zuständigen Behörden genehmigte Anordnungen sowie Streifen- und Kontrollpläne umzusetzen.

Verkehrspolizisten haben das Recht, Fahrzeuge zu kontrollieren und anzuhalten, wenn sie Anzeichen von Verstößen feststellen.

Verkehrspolizisten haben das Recht, Fahrzeuge zu kontrollieren und anzuhalten, wenn sie Anzeichen von Verstößen feststellen.

Die Aufgabe der Verkehrspolizei besteht darin, Verstöße gegen die Verkehrssicherheit und andere Verstöße gemäß den gesetzlichen Bestimmungen rechtzeitig zu erkennen, zu verhindern und strikt zu ahnden. Die Verkehrspolizei arbeitet außerdem mit den Straßenverwaltungsbehörden zusammen, um Straßenbauarbeiten und Sicherheitskorridore zu schützen. Die Verkehrspolizei ist außerdem gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und den Vorgaben des Ministeriums für öffentliche Sicherheit für die Untersuchung und Lösung von Verkehrsunfällen zuständig.

Neben der Überwachung, Kontrolle und Bearbeitung von Verstößen ist die Verkehrspolizei auch dafür zuständig, Mängel im Sicherheitsmanagement und bei der Verkehrssicherheit zu erkennen, diese den zuständigen Behörden zu melden und Vorschläge zu unterbreiten sowie den Fachbehörden Empfehlungen zur rechtzeitigen Behebung zu geben.

Gleichzeitig leitet die Verkehrspolizei die Menschen an, informiert sie und mobilisiert sie, damit sie sich an der Gewährleistung der Straßenverkehrssicherheit beteiligen und die Straßenverkehrsgesetze einhalten.

Somit kommt der Verkehrspolizei eine wichtige Verantwortung bei der Gewährleistung der Verkehrssicherheit und Straßenordnung zu. Daher ist die Kontrolle stillgelegter Fahrzeuge ein Teil der Arbeit zur Vorbeugung und Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten im Bereich der Verkehrs- und Sozialsicherheit und stellt sicher, dass die gesetzlichen Vorschriften vollständig eingehalten werden.

Ist der Fahrzeughalter nicht damit einverstanden, dass sein Fahrzeug von der Verkehrspolizei kontrolliert und beschlagnahmt wird, obwohl es sich nicht im Verkehr befindet, kann er gegen die Kontrolle des nicht im Verkehr befindlichen Fahrzeugs Beschwerde einlegen.

Gemäß Absatz 1, Artikel 15 des Gesetzes zur Behandlung von Verwaltungsverstößen 2012 haben Einzelpersonen und Organisationen, gegen die Verwaltungssanktionen verhängt wurden, das Recht, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen Beschwerde einzulegen und Klage gegen Entscheidungen zur Behandlung von Verwaltungsverstößen einzureichen.

Wenn der Fahrzeughalter also der Ansicht ist, dass der Verkehrsverstoßbericht der Verkehrspolizei rechtswidrig ist, hat er/sie das Recht, diesbezüglich Beschwerde einzulegen.

CHAU THU


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