Ermächtigung der Verwaltungsräte von Industrieparks, Exportverarbeitungszonen und Wirtschaftszonen zur Erteilung von Umweltlizenzen.
Dem Entwurf zufolge soll das Volkskomitee der Provinz die Umweltverträglichkeitsprüfungsberichte prüfen, ihre Bewertung dezentralisieren und die Bewertungsergebnisse genehmigen. Erteilung, Änderung, Anpassung, Neuerteilung und Widerruf von Umweltlizenzen für Industrieparkverwaltungen.
Die Dezentralisierung muss in den Rechtsdokumenten des Volkskomitees der Provinz verankert werden und die Einhaltung der Bestimmungen des Artikels 13 des Gesetzes über die Organisation der lokalen Regierung, der Umweltschutzgesetze und anderer relevanter Gesetze sicherstellen.
Darüber hinaus prüft das Volkskomitee der Provinz die Ergebnisse des Umweltverträglichkeitsberichts und ermächtigt den Verwaltungsrat des Industrieparks, diese zu beurteilen und zu genehmigen. Erteilung, Änderung, Anpassung, Neuerteilung und Widerruf von Umweltlizenzen, wenn der Vorstand die vorgeschriebenen Kapazitäten, Bedingungen und Anforderungen zum Umweltschutz erfüllt.
Der zuständige Vorstand des Industrieparks ist für die Beurteilung und Genehmigung der Ergebnisse der Prüfung des Umweltverträglichkeitsberichts verantwortlich. Erteilung, Änderung, Anpassung, Neuerteilung und Widerruf von Umweltlizenzen gemäß den Bestimmungen der Artikel 35, 36, 41, 43, 44, 45, 50 und 51 des Umweltschutzgesetzes und der Artikel 29, 30 und 49 des Regierungserlasses Nr. 08/2022/ND-CP vom 10. Januar 2022, in dem eine Reihe von Artikeln des Umweltschutzgesetzes aufgeführt sind.
Zugelassene Kapazität und Bedingungen
Gemäß dem Entwurf ist die Industrieparkverwaltung bei Vorliegen folgender Voraussetzungen ermächtigt:
1. Eine Fachabteilung für Umweltschutz mit 7 oder mehr Beamten für die Industrieparkverwaltungen von Hanoi und Ho-Chi-Minh-Stadt, 6 oder mehr Beamten für die Industrieparkverwaltungen von Provinzen des Typs I, 5 oder mehr Beamten für die Industrieparkverwaltungen von Provinzen des Typs II und III sowie mit Personal, das für den Umweltschutz zuständig ist;
2- Das in Punkt (1) genannte für den Umweltschutz zuständige Personal muss über einen Universitätsabschluss oder einen höheren Abschluss im Bereich Umweltmanagement verfügen. Wissenschaft, Technologie, Umwelttechnik; Chemie, Biologie und mindestens 3 Jahre Berufserfahrung im Umweltbereich;
3- Das Personal muss über eine Ausbildung im Umweltbereich oder entsprechende Fachkenntnisse verfügen, um die Beurteilung von Umweltverträglichkeitsberichten durchführen und die Beurteilungsergebnisse genehmigen zu können. Erteilung, Änderung, Anpassung, Neuausstellung, Widerruf von Umweltlizenzen, mit Hochschulabschluss oder höher;
4- Nur für Industrieparks, Exportverarbeitungszonen und Wirtschaftszonen zulässig, die die vorgeschriebenen Umweltschutzanforderungen erfüllen.
Umweltschutzanforderungen für Industrieparks, Freihandelszonen und Wirtschaftszonen
Dem Entwurf zufolge müssen Industrieparks, Freihandelszonen und Wirtschaftszonen folgende Umweltschutzanforderungen erfüllen:
1- Es ist eine Umweltschutzinfrastruktur vorhanden, wie sie in Absatz 1, Artikel 50 des Umweltschutzgesetzes für Wirtschaftszonen und Absatz 1, Artikel 51 des Umweltschutzgesetzes für Industrieparks und Freihandelszonen vorgeschrieben ist.
2- Es wurde eine Entscheidung getroffen, mit der die Bewertungsergebnisse des Umweltverträglichkeitsberichts des Investitionsprojekts für den Bau und die Nutzung der Infrastruktur eines Industrieparks gemäß den gesetzlichen Bestimmungen genehmigt wurden.
3- Besitzen Sie eine Umweltlizenz oder eine Teilumweltlizenz, wie gesetzlich vorgeschrieben.
Im Entwurf heißt es eindeutig, dass die Genehmigung schriftlich erfolgen muss. Die Vollmacht muss befristet und in der Vollmachtsurkunde konkretisiert sein.
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