Am 23. September 2024 erließ die Regierung die Resolution 149/NQ-CP, in der sie um die Genehmigung zur Anpassung der Landnutzungsplanung für den Zeitraum 2021–2030 mit einer Vision bis 2050 bat.

In der oben genannten Entschließung hat die Regierung einstimmig den Vorschlag an die Nationalversammlung zur Entscheidung über die Politik zur Anpassung der nationalen Landnutzungsplanung für den Zeitraum 2021–2030 mit einer Vision bis 2050 angenommen, wie vom Ministerium für natürliche Ressourcen und Umwelt vorgeschlagen.
Die Regierung beauftragte den vom Premierminister ermächtigten Minister für natürliche Ressourcen und Umwelt, im Namen der Regierung die Vorlage der Regierung zu unterzeichnen, um dem Ständigen Ausschuss der Nationalversammlung über den Vorschlag zu berichten, den Inhalt der Entscheidung über die Politik zur Anpassung der nationalen Landnutzungsplanung für den Zeitraum 2021–2030 mit einer Vision bis 2050 zu ergänzen und der Nationalversammlung in der 8. Sitzung der 15. Nationalversammlung (Oktober 2024) zur Entscheidung vorzulegen.
* Am 13. November 2021 erließ die Nationalversammlung die Resolution Nr. 39/2021/QH15 zur nationalen Landnutzungsplanung für den Zeitraum 2021–2030 mit einer Vision bis 2050 sowie den 5-Jahres-Plan zur nationalen Landnutzung für 2021–2025.
Gemäß der oben genannten Entschließung erließ der Premierminister die Entscheidung Nr. 326/QD-TTg vom 9. März 2022 des Premierministers über die Zuweisung nationaler Landnutzungsziele für den Zeitraum 2021–2030 mit einer Vision bis 2050 und dem 5-Jahres-Nationalen Landnutzungsplan 2021–2025.
Allerdings liegen in einigen Provinzen und zentral verwalteten Städten Dokumente vor, in denen Anpassungen der Ziele der Landnutzungsplanung bis 2030 und Anpassungen der Ziele der Landnutzungsplanung bis 2025 gefordert werden. Der Schwerpunkt liegt dabei auf den Landnutzungszielen für Industrieparks, Verkehrsflächen, Sportflächen, Energieprojektflächen, Flächen in Hightech-Zonen, Reisanbauflächen, drei Arten von Waldflächen, Flächen zur Landesverteidigung und Sicherheitsflächen. Gleichzeitig schreibt Artikel 15 der Resolution Nr. 81/2023/QH15 der Nationalversammlung zum nationalen Masterplan für den Zeitraum 2021–2030 mit einer Vision bis 2050 vor, dass Pläne im nationalen Planungssystem, die von den zuständigen Behörden gemäß den Bestimmungen des Planungsgesetzes beschlossen oder genehmigt wurden, überprüft und entsprechend angepasst werden müssen, um die Übereinstimmung mit dem nationalen Masterplan sicherzustellen.
Um Landmittel für die Anziehung von Investitionen, die sozioökonomische Entwicklung entsprechend den Anforderungen der Industrialisierung und Modernisierung des Landes, die Entwicklung eines synchronen Infrastruktursystems und die Förderung von Landressourcen sicherzustellen, erließ der Premierminister am 2. Mai 2023 die offizielle Meldung Nr. 360/CD-TTg, in der er die Vorsitzenden der Volkskomitees der Provinzen und zentral verwalteten Städte aufforderte, die zuständigen Behörden dringend anzuweisen, auf der Grundlage des Nationalen Masterplans für den Zeitraum 2021–2030 mit einer Vision bis 2050 (Beschluss Nr. 81/2023/QH15 der Nationalversammlung), des Nationalen Landnutzungsplans für den Zeitraum 2021–2030 mit einer Vision bis 2050 (Beschluss Nr. 39/2021/QH15 der Nationalversammlung) und der Anforderungen der lokalen sozioökonomischen Entwicklung Landnutzungsindikatoren zusammenzufassen und in die Provinzplanung aufzunehmen sowie diese zur Beurteilung und Genehmigung vorzulegen. gesetzlich genehmigt; Überprüfen und passen Sie die jährliche Landnutzungsplanung und die Pläne auf Bezirksebene an, die als Grundlage für die Landzuteilung, Landpacht und die Genehmigung zur Änderung der Landnutzung dienen, um den Anforderungen der sozioökonomischen Entwicklung gerecht zu werden ...
Auf der Grundlage der Zusammenfassung der Berichte über den Landnutzungsbedarf der Orte leitet das Ministerium für natürliche Ressourcen und Umwelt die Arbeit und koordiniert die Arbeit mit den relevanten Ministerien und Zweigstellen, um die Nationale Landnutzungsplanung für den Zeitraum 2021–2030 mit einer Vision bis 2050 zusammenzufassen und der Regierung zu empfehlen, die sie der Nationalversammlung zur Prüfung und Anpassung vorlegt.
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