(Dan Tri) – Das Ministerium für Bildung und Ausbildung (MOET) hat gerade das Rundschreiben Nr. 13 herausgegeben, in dem die Standards und Bedingungen für die Beförderung der Berufstitel von Vorschullehrern, öffentlichen Grundschul- und Sekundarschullehrern sowie Universitätslehrern festgelegt werden.
Im Gegensatz zum früheren Rundschreiben 34 legt Rundschreiben 13 keine Standards und Bedingungen für Beförderungsprüfungen für Lehrer fest, da die Regierung das Format der Beförderungsprüfungen abgeschafft hat.
Das neue Rundschreiben legt lediglich die Standards und Bedingungen für die Anmeldung zur Versetzung in die Besoldungsgruppe II und I für Vorschullehrer, allgemeinbildende Lehrer und Hochschullehrer fest.
Um für eine Beförderung von der dritten in die zweite Klasse in Betracht gezogen zu werden, müssen Vorschullehrer dementsprechend zwei aufeinanderfolgende Jahre lang mit der Note „Gute Aufgabenerledigung“ oder besser gearbeitet haben.
Lehrer beaufsichtigen die Abiturprüfung 2024 (Foto: Thanh Dong).
Um für eine Beförderung von der zweiten in die erste Klasse in Betracht gezogen zu werden, müssen die Lehrer mindestens fünf aufeinanderfolgende Jahre mit der Bewertung „Gut“ gearbeitet haben, davon mindestens zwei Jahre mit der Bewertung „Hervorragend“.
Für Grundschul-, Sekundarschul-, Gymnasial- und voruniversitäre Lehrer ist die Voraussetzung für die Beförderung in die Besoldungsgruppe II, dass sie mindestens drei Jahre in Folge gute Leistungen erbracht haben. Für die Versetzung in die Besoldungsgruppe I gelten die gleichen Voraussetzungen wie für Erzieherinnen.
Mit Rundschreiben 13 wird außerdem die Bestimmung der Dauer des Führens einer gleichwertigen Berufsbezeichnung konkret geregelt. Damit werden für die Gemeinden günstige Bedingungen bei der Berechnung der Dauer des Führens der nächstniedrigeren Dienststufe geschaffen, wenn sich Lehrer für die Teilnahme an der Beförderung zu einer Berufsbezeichnung anmelden.
Dieser Inhalt hat zu Kontroversen geführt und dazu geführt, dass viele Lehrer nach den alten Bestimmungen nicht für eine Beförderung in Betracht gezogen wurden, da der Begriff „Äquivalent“ nicht klar definiert war.
Insbesondere wird in Artikel 13 eindeutig festgelegt, dass die Zeit, die auf die Zeit des Tragens einer gleichwertigen Berufsbezeichnung als Lehrer angerechnet wird, die Zeit umfasst, in der man einen Lehrerrang innehat, die Zeit, in der man sozialversicherungspflichtig arbeitet, und weitere von der zuständigen Behörde festgelegte Zeiten.
Probe- und Bewährungszeiten werden nicht angerechnet.
Bezüglich der beruflichen Standards können Standards, die nicht durch Diplome, Zeugnisse, Entscheidungen, Leistungszertifikate usw. nachgewiesen werden, bei der Beurteilung einer Beförderung durch Beurteilungsprotokolle und Kommentare von Berufsgruppen, Fachgruppen und eine Bestätigung durch den Leiter der Schule, die den Lehrer direkt betreut, ersetzt werden.
Das Rundschreiben tritt am 15. Dezember in Kraft.
Die Bestimmungen des Rundschreibens Nr. 13 stellen für die Gemeinden eine wichtige Rechtsgrundlage dar, um die Förderung von Berufstiteln weiterhin umzusetzen und so die Rechte der Lehrkräfte zu wahren.
Das Ministerium für Bildung und Ausbildung teilte mit, dass gemäß den Richtlinien des Innenministeriums zur Festlegung der Struktur der Berufsbezeichnungen von Beamten in öffentlichen Diensteinheiten der maximale Anteil von Berufsbezeichnungen der Besoldungsgruppe I nicht mehr als 10 % und der maximale Anteil von Berufsbezeichnungen der Besoldungsgruppe II und gleichwertiger Besoldungsgruppen nicht mehr als 50 % betragen dürfe.
„Daher stehen die Qualitätsklassifizierungsstandards im Rundschreiben im Einklang mit den Anforderungen an die Struktur von Berufsbezeichnungen gemäß den Richtlinien des Innenministeriums. Sie gewährleisten die Auswahl würdiger Lehrer, deren Beiträge anerkannt werden und die während der Zeit, in der sie den Rang innehaben, Anstrengungen unternommen haben, um ihre Karriere voranzutreiben“, kommentierte das Ministerium für Bildung und Ausbildung.
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Quelle: https://dantri.com.vn/giao-duc/tieu-chuan-moi-ve-xet-thang-hang-giao-vien-len-hang-ii-va-i-20241101205946406.htm
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