Kürzlich berichteten einige Presseagenturen, dass für die beiden Duftreissorten ST24 und ST25 Steuererleichterungen für den Export auf den EU-Markt gelten. Die Abteilung für internationale Zusammenarbeit (Ministerium für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung) bestätigte, dass diese Informationen falsch sind.
Nach Angaben des vietnamesischen Handelsbüros in Belgien haben einige Reisexporteure in die EU aufgrund dieser ungenauen Informationen kürzlich das Problem angesprochen, dass für den von den Unternehmen in die EU exportierten Reis der Sorten ST24 und ST25 bisher keine Zollvergünstigungen gewährt wurden, wie in der Presse berichtet wurde.
Das Ministerium für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung teilte mit, dass derzeit nur für neun Duftreissorten beim Export in die EU Steuererleichterungen im Rahmen der Quote gelten, und zwar: Jasmine85, ST5, ST20, Nang Hoa 9, VD20, RVT, OM4900, OM5451 und Tai Nguyen Cho Dao. Diese Reissorten unterliegen gemäß der Vereinbarung steuerlichen Anreizen im Rahmen der Umsetzung des Freihandelsabkommens zwischen Vietnam und der EU.
Vier Jahre nach der Umsetzung dieses Abkommens schlägt Vietnam vor, die Liste der in die EU exportierten Duftreissorten auf einen Steuersatz von 0 % anzupassen. Bislang konnten die beiden Seiten jedoch noch keine endgültige Entscheidung treffen, sodass keine Duftreissorten in die Liste der Reissorten aufgenommen wurden, die im Rahmen der Exportquote für den EU-Markt Steuererleichterungen genießen.
VAN PHUC
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