Gemäß der Anweisung des Volkskomitees der Provinz, sich auf die Vervollständigung der Registrierung und vorübergehenden Registrierung von „3 Nr.“-Fischereifahrzeugen in der Provinz zu konzentrieren, wurde dem Ministerium für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung die Aufgabe übertragen, die Leitung zu übernehmen und in Abstimmung mit dem Grenzschutzkommando der Provinz, den relevanten Ministerien und Zweigstellen sowie den Volkskomitees der Küstenbezirke und Kleinstädte einen Plan zur Organisation der Vervollständigung der Statistiken aller Fischereifahrzeuge mit einer Länge von 6 Metern oder mehr zu entwickeln und herauszugeben, die nicht auf Gemeinde- und Dorfebene registriert wurden.
Gleichzeitig müssen die Ressourcen (Zuweisung, Aufstellung der Kräfte, Einteilung in Gruppen nach Gebieten) konzentriert werden, um die Registrierung und vorübergehende Registrierung der im Einsatz befindlichen Fischereifahrzeuge der Klasse „3“ zur Überwachung und Verwaltung durchzuführen, bevor das Rundschreiben zur Änderung und Ergänzung des Rundschreibens Nr. 23/2018/TT-BNNPTNT des Ministeriums für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung vom 15. November 2018 in Kraft tritt. Erforderliche Zeit bis zur Fertigstellung vor dem 15. März 2024.
Ziel ist es, die Anweisungen der Zentralregierung hinsichtlich der wichtigen und dringenden Aufgabe der Bekämpfung der IUU-Fischerei ernsthaft umzusetzen und die Empfehlungen der Europäischen Kommission hinsichtlich der Verwaltung der Fischereiflotten zu übertreffen, um die Warnung der Europäischen Kommission in Form einer „gelben Karte“ aufzuheben. Darüber hinaus müssen eine allgemeine Inspektion und eine ordnungsgemäße Bewertung des technischen Zustands der entstandenen und noch nicht registrierten Fischereifahrzeuge durchgeführt und die offizielle Registrierung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen nach Inkrafttreten des neuen Rundschreibens vorbereitet werden. Dadurch wird auch die Sicherheit der Menschen und der auf See operierenden Fischereifahrzeuge gewährleistet.
Daher ist es erforderlich, dass alle nicht registrierten Fischereifahrzeuge (Fischereifahrzeuge der Kategorie „3 Nr.“), die in der Provinz operieren, überprüft werden, ihr aktueller Status beurteilt wird und sie zur Überwachung und Verwaltung registriert oder vorübergehend registriert werden. Funktionale Agenturen und lokale Behörden, insbesondere Behörden auf Gemeindeebene, müssen gleichzeitig drastische Maßnahmen ergreifen, um die Registrierung und vorübergehende Registrierung von „3 Nr.“-Fischereifahrzeugen umzusetzen. Verstärkte Kontrolle, Prävention und Kontrolle von „3 Nein“-Fischereifahrzeugen im Verwaltungsbereich. Wer Fischereifahrzeuge der Kategorie „3 Nr.“ verwaltet und nutzt, muss die gesetzlichen Bestimmungen strikt einhalten und die Anforderungen staatlicher Stellen und Funktionskräfte bei der Registrierung und vorübergehenden Registrierung erfüllen.
Gegenstand der Umsetzung sind Fischereifahrzeuge, denen vom Volkskomitee des Bezirks eine Registrierung gemäß der vorherigen Klassifizierung (dreistellige Fahrzeuge) gewährt wurde, die jedoch nicht gemäß den Bestimmungen des Fischereigesetzes von 2017 neu registriert wurden. Fischereifahrzeuge aus Neubau, Umbau, Kauf und Verkauf verfügen über rechtliche Dokumente, sind jedoch nicht registriert. Registriertes, aber abgemeldetes Fischereifahrzeug ist noch im Einsatz. Fischereifahrzeuge, die ohne Ursprungsdokumente gekauft und verkauft werden. Neu gebaute oder umgebaute Fischereifahrzeuge ohne Genehmigung der zuständigen Behörden. Fischereifahrzeuge wurden zum Verkauf und Eigentümerwechsel angemeldet, das Verfahren zur Namensänderung wurde jedoch noch nicht abgeschlossen, sondern umgebaut. Für neu gebaute und umgebaute Fischerboote in Anlagen der Provinz gibt es keine Zulassungsbescheinigung für den Neubau und Umbau von Fischerbooten, sie verfügen also nicht über ein Fabrikzertifikat. Außerhalb der Provinz erworbene Fischerboote wurden aufgrund fehlender schriftlicher Genehmigung der zuständigen Behörden nicht erneut registriert. Es liegt kein Dokument zur Übertragung der Fischereilizenzquote von der Provinz vor, die das Schiff verkauft, oder die Hochseefischereilizenzquote der Provinz ist abgelaufen (für Fischereifahrzeuge mit einer Länge von 15 m oder mehr). Fischer, die Fischerboote selbst kaufen, bauen Fischerboote um, ohne den Namen zu übertragen und die Fischerboote neu zu registrieren.
Das Fischereiministerium ist die zentrale Behörde und verantwortlich für die Organisation professioneller Teams zur Koordination mit den örtlichen Einsatzkräften, die gleichzeitig vor Ort eingesetzt werden. Es stellt sicher, dass die Registrierung und vorübergehende Registrierung von Fischereifahrzeugen der Kategorie „3 Nr.“ gemäß den Anweisungen des Volkskomitees der Provinz vor dem 15. März 2024 abgeschlossen ist.
Der konkrete Umsetzungsplan in den Ortschaften sieht wie folgt aus: Bezirk Tuy Phong, Stadt Bac Binh. In Phan Thiet, Ham Thuan Nam, La Gi und Ham Tan erfolgt die Umsetzung vom 26. Februar bis 8. März 2024. Im Bezirk Phu Quy erfolgt die Umsetzung vom 10. bis 15. März. Während dieser Zeit bereinigen die Teams die Registrierungen von Fischereifahrzeugen in den Ortschaften der Provinz.
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