Das Finanzministerium hat gerade das Rundschreiben Nr. 37/2023/TT-BTC herausgegeben, das die Erhebungssätze, die Erhebung, Zahlung, Verwaltung und Verwendung von Fahrprüfungsgebühren regelt. Gebühren für die Ausstellung von Führerscheinen und Betriebserlaubnissen sowie Gebühren für die Zulassung und Ausstellung von Nummernschildern für Spezialmotorräder.
Dementsprechend werden die in diesem Rundschreiben festgelegten Gebührensätze beibehalten, einige Gebühren werden jedoch gegenüber den vorherigen Bestimmungen angehoben und andere Gebühren werden entsprechend angepasst.
Konkret beträgt die Prüfungsgebühr für die Fahrprüfungen der Klassen A1, A2, A3 und A4 60.000 – 70.000 VND/Prüfung, die alte Gebühr lag bei 40.000 – 50.000 VND/Prüfung.
Ab 1. August steigen die Gebühren für die Fahrprüfung. (Illustration: KT)
Für die Autofahrprüfung (Klasse B1, B2, C, D, E, F): Die Gebühr liegt zwischen 80.000 VND/Mal und 350.000 VND/Mal.
Die Gebühren für die Zulassung, die Kennzeichen für Spezialmotorräder (Baufahrzeuge) sowie die Gebühren für die Ausstellung von Lizenzen und Zertifikaten zum Führen von Fahrzeugen aller Art bleiben unverändert.
Die in diesem Rundschreiben festgelegte Gebührenhöhe für die Fahrprüfung gilt bundesweit einheitlich (unabhängig davon, ob sie von einer zentralen oder einer lokalen Stelle verwaltet wird). Kandidaten für die Fahrprüfung zum Führen eines Kraftfahrzeugs auf der Straße müssen für jeden Teil die Prüfungsgebühr entrichten (berechnet nach Prüfung: Erstprüfung, Wiederholungsprüfung).
Gebührenerhebungsorganisationen müssen 100 % der eingenommenen Gebühren an den Staatshaushalt abführen. Die Kostenquellen für die Erbringung von Dienstleistungen und die Erhebung von Gebühren werden im Haushaltsvoranschlag der Gebührenerhebungsorganisation aus dem Staatshaushalt gemäß den gesetzlich vorgeschriebenen Ausgabenvorschriften und Normen des Staatshaushalts festgelegt.
Falls der Gebührenerhebungsorganisation gemäß den Bestimmungen in Absatz 1, Artikel 4 des Dekrets Nr. 120/2016/ND-CP der Regierung Betriebskosten aus der Gebührenerhebungsquelle zugewiesen werden, ist es ihr gestattet, 75 % des erhobenen Gebührenbetrags zurückzuhalten, um die Kosten für die Bereitstellung von Diensten und die Erhebung von Gebühren gemäß den Vorschriften zu decken. 25 % der eingenommenen Gebühren werden an den Staatshaushalt abgeführt.
In Fällen, in denen weiterhin Schwierigkeiten hinsichtlich der materiellen Bedingungen bestehen und kein Prüfungszentrum mit angemessenen materiellen Bedingungen gebaut werden konnte, das Verkehrsministerium jedoch Fahrprüfungen in alten Prüfungszentren und an alten Standorten zugelassen hat, darf die Gebührenerhebungsorganisation 40 % der erhobenen Gebühren einbehalten, um die Kosten für die Bereitstellung von Dienstleistungen und die Gebührenerhebung gemäß den Bestimmungen des Dekrets Nr. 120/2016/ND-CP zu decken. 60 % der eingenommenen Gebühren an den Staatshaushalt abführen.
Dieses Rundschreiben tritt am 1. August 2023 in Kraft.
Diep Diep (VOV.vn)
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