Die Regierung hat das Dekret 17/2025/ND-CP erlassen, mit dem eine Reihe von Artikeln der Dekrete geändert und ergänzt werden und in dem eine Reihe von Artikeln und Maßnahmen zur Umsetzung des Ausschreibungsgesetzes aufgeführt sind.
Änderung der Verfahren zur Auftragnehmerauswahl in Sonderfällen
Die Regierung hat das Dekret 17/2025/ND-CP erlassen, mit dem eine Reihe von Artikeln der Dekrete geändert und ergänzt werden und in dem eine Reihe von Artikeln und Maßnahmen zur Umsetzung des Ausschreibungsgesetzes aufgeführt sind.
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Dementsprechend ändert und ergänzt das Dekret Nr. 17/2025/ND-CP eine Reihe von Artikeln des Regierungsdekrets Nr. 23/2024/ND-CP vom 27. Februar 2024, in dem eine Reihe von Artikeln und Maßnahmen zur Umsetzung des Ausschreibungsgesetzes zur Auswahl von Investoren zur Umsetzung von Projekten in Fällen aufgeführt werden, in denen die Ausschreibung gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über Industrie- und Sektormanagement organisiert werden muss; Dekret Nr. 24/2024/ND-CP vom 27. Februar 2024 mit einer Reihe von Artikeln und Maßnahmen zur Umsetzung des Gesetzes über die Ausschreibung von Auftragnehmern; Dekret Nr. 115/2024/ND-CP vom 16. September 2024 mit einer Reihe von Artikeln und Maßnahmen zur Umsetzung des Ausschreibungsgesetzes und des Grundstücksgesetzes zur Auswahl von Investoren zur Umsetzung von Investitionsprojekten auf Grundstücken.
Ergänzende Anweisungen zur Reihenfolge und zu den Verfahren zur Umsetzung von Artikel 3 Absatz 5 des Gesetzes über die Ausschreibung
Insbesondere fügt das Dekret Nr. 17/2025/ND-CP nach Artikel 2 des Dekrets Nr. 24/2024/ND-CP vom 27. Februar 2024 Artikel 2a hinzu, der die Reihenfolge und die Verfahren zur Umsetzung von Klausel 5, Artikel 3 des Ausschreibungsgesetzes wie folgt festlegt:
Vor der Unterzeichnung eines internationalen Vertrags oder einer ausländischen Darlehensvereinbarung, deren Bestimmungen zum Bieten von dem Bietergesetz abweichen oder noch nicht darin festgelegt sind, entscheidet die Regierung über die Anwendung der Bestimmungen zum Bieten gemäß der folgenden Reihenfolge und den folgenden Verfahren:
1. Vor Beginn der Verhandlungen übermittelt die Projektmanagementagentur der Verhandlungsagentur ein Dokument, in dem die Anwendung anderer oder noch nicht im Ausschreibungsgesetz festgelegter Inhalte vorgeschlagen wird. Der Inhalt des Vorschlags umfasst:
a) Regelungen von Sponsoren oder internationalen Organisationen haben einen anderen Inhalt oder sind im Ausschreibungsgesetz noch nicht konkretisiert;
b) Notwendigkeit und Bewertung der Auswirkungen der Anwendung der in Punkt a dieser Klausel genannten Inhalte.
2. Zu Vorschlägen für die Anwendung anderer oder noch nicht im Ausschreibungsgesetz festgelegter Inhalte sowie der Inhalte internationaler Verträge und ausländischer Darlehensvereinbarungen holt das Verhandlungsorgan Stellungnahmen des Außenministeriums, des Justizministeriums und der zuständigen Behörden ein. Die konsultierten Agenturen müssen der Verhandlungsbehörde innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Erhalt des Konsultationsdokuments und der zugehörigen Dokumente schriftlich antworten.
3. Vor der Unterzeichnung eines internationalen Vertrags oder einer ausländischen Darlehensvereinbarung legt die Verhandlungsagentur der Regierung die Anwendung der Vorschriften des Sponsors oder der internationalen Organisation, deren Mitglieder der Staat und die Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam sind, zur Prüfung und Entscheidung vor.
Änderung der Verfahren zur Auftragnehmerauswahl in Sonderfällen
Gleichzeitig ändert und ergänzt das Dekret Nr. 17/2025/ND-CP auch die Vorschriften zum Prozess und den Verfahren zur Auswahl von Auftragnehmern in Sonderfällen in Artikel 83 des Dekrets Nr. 24/2024/ND-CP vom 27. Februar 2024.
Gemäß den neuen Bestimmungen gilt für Ausschreibungspakete, die unter die in Absatz 1, Absatz 2 und Punkt 3 des Artikels 82 des Dekrets Nr. 24/2024/ND-CP genannten Fälle fallen:
a) Auf der Grundlage der von der Behörde oder Einheit vorgeschlagenen Bewerbungsunterlagen für die Auswahl eines Auftragnehmers in besonderen Fällen beauftragt der Leiter der Zentralbehörde oder der Vorsitzende des Volkskomitees der Provinz eine andere Behörde oder Einheit mit der Beurteilung.
b) Die Akte umfasst: Vorlage, Entscheidungsentwurf des Leiters der Zentralbehörde, des Vorsitzenden des Volkskomitees der Provinz sowie zugehörige Dokumente und Materialien. Der Bericht über die Auftragnehmerauswahl in Sonderfällen enthält folgende Inhalte: grundlegende Informationen zum Projekt, Beschaffungsvoranschlag, Angebotspaket (Projektname, Beschaffungsvoranschlag, Angebotspaket; Kapitalquelle, Gesamtinvestition des Projekts, Wert des Beschaffungsvoranschlags, Preis des Angebotspakets; voraussichtliche Umsetzungszeit; andere notwendige Inhalte);
Erläutern Sie für die in Absatz 1, Artikel 82 des Dekrets 24/2024/ND-CP genannten Ausschreibungspakete die Notwendigkeit und die Gründe, warum die Anwendung einer der in den Artikeln 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27 und 28 des Ausschreibungsgesetzes genannten Formen der Auftragnehmerauswahl nicht gemäß den Anweisungen in der Resolution, den Schlussfolgerungen und den Richtlinien des Zentralkomitees der Partei, des Politbüros, des Sekretariats und der wichtigsten Führungspersönlichkeiten der Partei und des Staates umgesetzt werden kann.
Erläutern Sie für die in Absatz 2, Artikel 82 des Dekrets 24/2024/ND-CP genannten Ausschreibungspakete die Notwendigkeit und die Bedingungen zur Gewährleistung eines oder mehrerer Faktoren im Zusammenhang mit den Bereichen Landesverteidigung, Sicherheit, auswärtige Angelegenheiten, Gebietsgrenzen und die Gründe, warum eine der in den Artikeln 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27 und 28 des Ausschreibungsgesetzes genannten Formen der Auftragnehmerauswahl gewählt werden sollte.
Erläutern Sie für das in Punkt s, Absatz 3, Artikel 82 des Dekrets 24/2024/ND-CP angegebene Ausschreibungspaket die Notwendigkeit und die besonderen Bedingungen für einen oder mehrere Inhalte in Bezug auf Prozess, Verfahren, Kriterien für die Auswahl von Auftragnehmern, Bedingungen für die Unterzeichnung und Erfüllung von Verträgen und die Gründe, warum eine der in den Artikeln 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27 und 28 des Ausschreibungsgesetzes angegebenen Formen der Auftragnehmerauswahl nicht angewendet werden kann.
Der Entwurf des Plans zur Auftragnehmerauswahl umfasst die folgenden Hauptinhalte: Prozess und Verfahren zur Auftragnehmerauswahl und andere damit verbundene Inhalte, um die spezifischen Bedingungen des Ausschreibungspakets des Projekts zu erfüllen, Beschaffungsschätzung, um die Auswahl von Auftragnehmern mit ausreichender Kapazität, Erfahrung und machbaren und effektiven Implementierungslösungen sicherzustellen. Die Entscheidungsentwürfe der Leiter der Zentralbehörden und der Vorsitzenden der Volkskomitees der Provinzen müssen den in Punkt d dieses Absatzes vorgeschriebenen Inhalt enthalten.
c) Während des Beurteilungsprozesses müssen Ministerien, Behörden auf Ministerebene, Regierungsbehörden, andere zentrale Behörden und Volkskomitees auf Provinzebene Dossiers einreichen, um (falls erforderlich) Stellungnahmen der relevanten Ministerien und Behörden zu den Inhalten der in Absatz 1 und Absatz 3 Punkt s, Artikel 82 dieses Dekrets genannten Angebotspakete einzuholen, die in den Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Behörde fallen. Holen Sie Meinungen von einem oder mehreren Ministerien ein: Landesverteidigung, öffentliche Sicherheit, Auswärtige Angelegenheiten entsprechend den jeweiligen Bereichen unter ihrer Verwaltung hinsichtlich der Notwendigkeit und der Bedingungen zur Gewährleistung eines oder mehrerer Faktoren im Zusammenhang mit den Bereichen Landesverteidigung, Sicherheit, Auswärtige Angelegenheiten, Gebietsgrenzen sowie Meinungen anderer relevanter Behörden (falls erforderlich) für das in Klausel 2, Artikel 82 des Dekrets 24/2024/ND-CP angegebene Angebotspaket;
d) Auf der Grundlage der Stellungnahmen der in Punkt c dieses Abschnitts genannten Stellen erstellt die mit der Bewertung beauftragte Stelle oder Einheit einen Bewertungsbericht, der folgende Inhalte enthält: Bewertung der Notwendigkeit und Gründe für die Anwendung der Auftragnehmerauswahl in Sonderfällen; Stellungnahmen zum Auftragnehmerauswahlplan in Sonderfällen und Entscheidungsentwürfe des Leiters der Zentralbehörde, des Vorsitzenden des Volkskomitees der Provinz im Falle einer Empfehlung zur Genehmigung; Dem Leiter der Zentralbehörde und dem Vorsitzenden des Volkskomitees der Provinz empfehlen, die Anwendung des Formulars zur Auswahl von Auftragnehmern in Sonderfällen zu genehmigen oder abzulehnen;
d) Auf der Grundlage der Antragsunterlagen und Bewertungsberichte prüfen der Leiter der Zentralbehörde und der Vorsitzende des Volkskomitees der Provinz den Antrag auf das Formular zur Auswahl von Auftragnehmern in Sonderfällen und entscheiden über dessen Genehmigung oder Ablehnung. Die Entscheidung des Leiters der Zentralbehörde, des Vorsitzenden des Volkskomitees der Provinz, umfasst Folgendes: Genehmigung des Antrags und des Auftragnehmerauswahlplans in Sonderfällen für Ausschreibungspakete von Projekten und Beschaffungsschätzungen; Verantwortlichkeiten kompetenter Personen, Investoren, Bieter und relevanter Behörden im Prozess der Auswahl des Auftragnehmers; Sonstige Anforderungen bei der Umsetzung von Projektpaketen und Beschaffungsschätzungen (sofern vorhanden).
Für Angebotspakete, die unter die in Punkt a und Punkt b, Klausel 3, Artikel 82 des Dekrets 24/2024/ND-CP genannten Fälle fallen:
a) Der Gesundheitsminister beauftragt die angeschlossenen Behörden und Einheiten mit der Erstellung von Dossiers, um in besonderen Fällen die Anwendung der Auftragnehmerauswahl vorzuschlagen, und beauftragt gleichzeitig andere Behörden und Einheiten mit der Organisation der Beurteilung.
b) Das Dossier umfasst: Einreichung, Entscheidungsentwurf des Gesundheitsministers und zugehörige Dokumente und Materialien. Der Bericht über die Auftragnehmerauswahl in Sonderfällen enthält folgende Inhalte: grundlegende Informationen zum Projekt, Beschaffungsvoranschlag, Angebotspaket (Projektname, Beschaffungsvoranschlag, Angebotspaket; Kapitalquelle, Gesamtinvestition des Projekts, Wert des Beschaffungsvoranschlags, Preis des Angebotspakets; voraussichtliche Umsetzungszeit; andere notwendige Inhalte); die Notwendigkeit und die besonderen Bedingungen für einen oder mehrere der in Absatz 1, Artikel 29 des Vergabegesetzes genannten Inhalte sowie die Gründe erläutern, warum eine der in den Artikeln 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27 und 28 des Vergabegesetzes genannten Formen der Auftragnehmerauswahl nicht angewendet werden kann; Der Entwurfsplan für die Auswahl von Auftragnehmern in Sonderfällen umfasst die folgenden Hauptinhalte: Prozess, Verfahren zur Auswahl von Auftragnehmern und andere damit verbundene Inhalte, um die spezifischen Bedingungen des Ausschreibungspakets des Projekts zu erfüllen, Beschaffungsschätzung, um die Auswahl von Auftragnehmern mit ausreichender Kapazität, Erfahrung sowie machbaren und effektiven Implementierungslösungen sicherzustellen;
c) Auf der Grundlage der Antragsunterlagen und Bewertungsberichte prüft der Gesundheitsminister die Anwendung des Auftragnehmerauswahlverfahrens und entscheidet in besonderen Fällen über dessen Genehmigung oder Ablehnung.
Falls eine internationale Organisation oder ein Hersteller von Arzneimitteln, Impfstoffen oder medizinischer Ausrüstung eigene Vorschriften zu Einkaufs- und Verkaufsbedingungen, etwaigen Bedingungen für Vertragsunterzeichnungen, Vorauszahlungen oder Zahlungen als verbindliche Bedingungen für die Lieferung von Arzneimitteln, Impfstoffen oder medizinischer Ausrüstung hat, gelten die Vorschriften dieser internationalen Organisation oder dieses Herstellers.
Für Angebotspakete, die unter die in Punkt c, Klausel 3, Artikel 82 des Dekrets 24/2024/ND-CP genannten Fälle fallen:
a) Der Gesundheitsminister beauftragt angeschlossene Agenturen und Einheiten mit der Wahrnehmung der Aufgaben der Investoren bei der Bestellung von Impfstoffen.
b) Der Investor schätzt auf der Grundlage des erweiterten Impfplans die Menge und Art der zu kaufenden Impfstoffe sowie die Lieferzeit der Impfstoffe (kann Impfstoffe für mehr als ein Jahr bestellen). geschätzter Stückpreis; Erstellen Sie einen Angebotspreis und andere erforderliche Inhalte, bereiten Sie einen Vorschlag zur Genehmigung des Auftragnehmerauswahlplans vor und reichen Sie ihn beim Gesundheitsministerium zur Beurteilung und Genehmigung ein. Bei mehrjährigen Bestellungen muss der Anschaffungswert für jedes Jahr geschätzt werden. Zu den eingereichten Dokumenten gehören: Einreichung, Entscheidungsentwurf zur Genehmigung des Auftragnehmerauswahlplans des Gesundheitsministers und zugehörige Dokumente und Unterlagen;
c) Auf der Grundlage der Einreichung und des Bewertungsberichts des Investors prüft der Gesundheitsminister den Plan zur Auswahl des Auftragnehmers und entscheidet über dessen Genehmigung.
d) Auf der Grundlage des genehmigten Plans zur Auswahl des Auftragnehmers stimmt der Investor der Entscheidung zu, eine Bestellung aufzugeben und einen Vertrag mit einem inländischen Impfstoffhersteller zur Herstellung und Lieferung von Impfstoffen für das erweiterte Immunisierungsprogramm zu unterzeichnen.
d) Vor dem 31. Dezember eines jeden Jahres müssen die Impfstoffhersteller eine Preisplanakte entsprechend der im Laufe des Jahres für das erweiterte Immunisierungsprogramm gelieferten Menge erstellen und diese dem Gesundheitsministerium zur Weiterleitung an das Finanzministerium zur Beurteilung, Genehmigung und Bekanntgabe des maximalen Impfstoffpreises vorlegen;
e) Auf Grundlage des vom Finanzministerium bekannt gegebenen Höchstpreises für Impfstoffe beschließt das Gesundheitsministerium, konkrete Preise zu genehmigen, die den Höchstpreis jedoch nicht überschreiten dürfen. Der jährliche Vertragszahlungswert basiert auf der Menge der gelieferten Impfstoffe und dem vom Gesundheitsministerium genehmigten spezifischen Preis.
Für Angebotspakete, die unter die in Punkt d, Klausel 3, Artikel 82 des Dekrets 24/2024/ND-CP genannten Fälle fallen:
a) Die für die Beilegung des Rechtsstreits zuständige Agentur oder Einheit entwickelt Kriterien, Aufgabenbereiche und Kontrollmechanismen für Anwaltsorganisationen und Anwälte, um eine Liste (mindestens drei) von Anwaltsorganisationen und Anwälten zu erstellen, die voraussichtlich eingestellt werden; Wählen Sie nur aus der Liste seriöser und erfahrener Anwaltskanzleien und Anwälte aus;
b) Die für die Beilegung des Rechtsstreits zuständige Agentur organisiert Verhandlungen über Rechtsdienstleistungsverträge mit der vorteilhaftesten Anwaltsorganisation oder dem vorteilhaftesten Anwalt auf der Grundlage der Kriterien, Aufgabenbeschreibungen und Kontrollmechanismen für die Anwaltsorganisation oder den Anwalt im Rechtsstreit.
c) Der Leiter der für die Beilegung des Rechtsstreits zuständigen Behörde oder Einheit genehmigt und gibt die Ergebnisse der Auswahl der Anwaltsorganisationen und Anwälte bekannt;
d) Die für die Beilegung des Rechtsstreits zuständige Agentur oder Einheit schließt mit der Anwaltsorganisation oder dem Anwalt einen Rechtsdienstleistungsvertrag ab und unterzeichnet diesen.
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Quelle: https://baodautu.vn/sua-doi-quy-trinh-thu-tuc-lua-chon-nha-thau-trong-truong-hop-dac-biet-d244791.html
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