Das Ministerium für Bildung und Ausbildung ändert und ergänzt das Rundschreiben 02/2022/TT-BGDDT zur Eröffnung von Ausbildungsstudiengängen und präzisiert die Vorschriften zu „geeigneten Studiengängen“ auf Doktorats- und Masterebene. Voraussetzungen für die Eröffnung von Ausbildungsprogrammen auf Master- und Doktoratsebene.
Das Ministerium für Bildung und Ausbildung ändert und ergänzt das Rundschreiben 02/2022/TT-BGDDT zur Eröffnung von Ausbildungsstudiengängen und präzisiert die Vorschriften zu „geeigneten Studiengängen“ auf Doktorats- und Masterebene. Voraussetzungen für die Eröffnung von Ausbildungsprogrammen auf Master- und Doktoratsebene.
Das Ministerium für Bildung und Ausbildung hat gerade das Rundschreiben 16/2024/TT-BGDDT herausgegeben, mit dem eine Reihe von Artikeln des Rundschreibens 02/2022/TT-BGDDT geändert und ergänzt werden, in dem die Bedingungen, die Reihenfolge und die Verfahren für die Eröffnung von Ausbildungsgängen und die Aussetzung des Betriebs von Ausbildungsgängen auf Universitäts-, Master- und Doktoratsebene festgelegt werden. Das Rundschreiben tritt am 5. Januar 2025 in Kraft.
Ergänzende Regelungen für Lehrende
In Bezug auf das Lehrpersonal sieht das Rundschreiben außerdem vor, dass der für die Entwicklung und Umsetzung des Ausbildungsprogramms verantwortliche Dozent und der für die Lehre des Ausbildungsprogramms verantwortliche Dozent ein festangestellter Dozent sein muss, der das maximale Rentenalter gemäß den Regierungsvorschriften über die höhere Altersgrenze für Beamte in öffentlichen Diensteinheiten nicht überschritten hat.
Diese Dozenten übernehmen jährlich die direkte Lehre in einer Reihe von Pflichtveranstaltungen oder betreuen Master- und Doktorarbeiten im Rahmen des Ausbildungsprogramms.
Ergänzende Regelungen zu geeigneten Studiengängen auf Doktorats- und Masterstufe
Das Rundschreiben ergänzt die Regelungen zu geeigneten Studiengängen auf Doktorats- und Master-Ebene um einige Studiengänge auf niedrigerem Ausbildungsniveau, die eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen müssen:
Entspricht der Bezeichnung des Ausbildungsschwerpunkts oder erfüllt die Bestimmungen der vom Ministerium für Bildung und Ausbildung herausgegebenen Ausbildungsstandards.
Falls für das entsprechende Fachgebiet oder die Fachgebietsgruppe kein Ausbildungsstandard existiert, muss es eine wissenschaftlich-praktische Grundlage geben, die vom Wissenschafts- und Ausbildungsrat der Ausbildungseinrichtung als das Fachgebiet bestimmt wird, das dem Ausbildungsfach am nächsten kommt, und das von der Mehrheit der Absolventen des Ausbildungsfachs bei einem Studium auf höherer Ebene gewählt wird; bestätigt durch das Ministerium für Bildung und Ausbildung auf Grundlage der Stellungnahme des vom Ministerium für Bildung und Ausbildung eingesetzten Berufsbeirats.
Ein geeigneter Studiengang auf Doktoratsebene für einen Ausbildungsstudiengang auf demselben Niveau muss eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
Entspricht der Bezeichnung des Ausbildungsschwerpunkts oder erfüllt die Bestimmungen der vom Ministerium für Bildung und Ausbildung herausgegebenen Ausbildungsstandards.
Falls für die entsprechende Fachrichtung oder Studienfachgruppe kein Ausbildungsstudiengangsstandard existiert: Es liegt eine vom Wissenschafts- und Ausbildungsrat der Ausbildungseinrichtung festgestellte wissenschaftliche und praktische Grundlage vor, dass das Studienfach den gleichen beruflichen Hintergrund hat und zur gleichen Studienfachgruppe gehört wie das Ausbildungsstudienfach; bestätigt durch das Ministerium für Bildung und Ausbildung auf Grundlage der Stellungnahme des vom Ministerium für Bildung und Ausbildung eingesetzten Berufsbeirats.
Änderung und Ergänzung der Bedingungen für die Öffnung der Ausbildungsschwerpunkte auf Master- und Doktoratsebene
Mit Rundschreiben 16 werden zudem die Bedingungen für die Eröffnung von Master- und Doktoratsstudiengängen geändert und ergänzt. Dementsprechend umfassen die zusätzlichen Voraussetzungen für die Eröffnung eines Masterstudiengangs folgende Regelungen: Erfahrung in der Organisation von Ausbildungen und wissenschaftlicher Forschung im Zusammenhang mit dem Ausbildungsprogramm, wobei eine der folgenden Bedingungen erfüllt sein muss:
Ein Masterstudiengang ist ein Studiengang, der einem Studiengang entspricht, der auf Bachelor-Ebene gelehrt und mit einem Abschluss ausgezeichnet wurde; Die in Absatz 1, Artikel 5 genannte Anzahl von Dozenten muss in den letzten fünf Jahren mindestens zwei Jahre direkte Lehrerfahrung in mehr als 50 % der Fächer des Ausbildungsprogramms gesammelt und als Hauptautor oder korrespondierender Autor insgesamt mindestens 20 Artikel und wissenschaftliche Berichte in wissenschaftlichen Zeitschriften veröffentlicht haben, die vom Staatlichen Professorenrat für das Ausbildungsprogramm bewertet wurden.
In Bezug auf die Bedingungen für die Eröffnung eines Doktorandenausbildungsprogramms ändert und ergänzt Rundschreiben 16 die Vorschriften über Erfahrungen in der Organisation von Ausbildung und wissenschaftlicher Forschung im Zusammenhang mit dem Ausbildungsprogramm, sofern eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
Ein Doktorandenprogramm ist ein geeignetes Programm für ein Programm, das eine Ausbildung und einen Master-Abschluss erworben hat. Die in Satz 1 § 6 genannte Anzahl von Hochschullehrern hat in den letzten fünf Jahren an der Betreuung von fünf (an einer anderen Ausbildungsstätte) erfolgreich verteidigten Doktorarbeiten im Ausbildungsgebiet mitgewirkt; Gleichzeitig müssen Sie insgesamt mindestens 50 Artikel und wissenschaftliche Berichte in wissenschaftlichen Zeitschriften veröffentlicht haben, die vom Staatlichen Professorenrat für den Ausbildungssektor bewertet wurden, und zwar als Erstautor oder korrespondierender Autor.
Darüber hinaus müssen die Ausbildungseinrichtungen den Kriterien der universitären Ausbildungsstandards entsprechen, die für Einrichtungen zur Doktorandenausbildung gelten, einschließlich des Anteils der hauptberuflichen Dozenten mit Doktortitel. Einnahmenquote aus Wissenschafts- und Technologieaktivitäten (ausgenommen Ausbildungseinrichtungen des Verteidigungsministeriums und des Ministeriums für öffentliche Sicherheit); Durchschnittliche Anzahl wissenschaftlicher und technologischer Veröffentlichungen je hauptberuflich Lehrender./.
Im Dekret 124/2024/ND-CP heißt es eindeutig, dass bei der Durchführung ausländischer Ausbildungsprogramme in Vietnam darauf geachtet werden muss, dass sie keine Inhalte enthalten, die der Landesverteidigung, Sicherheit oder den öffentlichen Interessen abträglich sind.
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Quelle: https://www.vietnamplus.vn/sua-doi-bo-sung-quy-dinh-ve-mo-nganh-dao-tao-trinh-do-dai-hoc-thac-sy-tien-sy-post995966.vnp
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