Am 1. November 2023 erließ die Regierung das Dekret 76/2023/ND-CP, in dem eine Reihe von Artikeln des Gesetzes zur Verhütung und Kontrolle häuslicher Gewalt näher erläutert wird. Dieses Dekret tritt am 25. Dezember 2023 in Kraft.
In der Verordnung 76/2023/ND-CP ist für jeden Einzelfall klar geregelt, welche Taten häuslicher Gewalt begangen werden. Verfahren für den Empfang und die Bearbeitung von Berichten und Anzeigen häuslicher Gewalt; zuständige Stelle der zuständigen Behörde; Verfahren zur Umsetzung von Maßnahmen, um dem Täter den Kontakt zum Opfer zu verbieten; Propagandamechanismus zur Prävention häuslicher Gewalt …
Insbesondere werden Taten häuslicher Gewalt in vier Bestimmungen (Artikel 2 bis Artikel 5) sehr detailliert geregelt. Diese gelten für vier Fälle familiärer Beziehungen, die im Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung häuslicher Gewalt nicht ausdrücklich erwähnt werden.
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