In Absatz 1, Artikel 8 des Dekrets 60/2023/ND-CP sind die Fälle festgelegt, in denen Autos einem Rückruf unterliegen. Weitere Informationen finden Sie im folgenden Artikel.
Fälle von Fahrzeugen, die aufgrund technischer Fehler zurückgerufen werden mussten. (Quelle TVPL) |
Am 16. August erließ die Regierung das Dekret 60/2023/ND-CP, das die Inspektion und Zertifizierung der technischen Sicherheit und Umweltschutzqualität importierter Autos und importierter Komponenten gemäß den internationalen Verträgen regelt, denen Vietnam beigetreten ist.
1. Fälle von Autos mit technischen Fehlern, die zurückgerufen werden müssen
Insbesondere bestimmt Absatz 1, Artikel 8 des Dekrets 60/2023/ND-CP, dass folgende Fahrzeuge vom Rückruf betroffen sind:
- Laut Herstellerankündigung zurückgerufene Autos;
- Auf Ersuchen der Prüfstelle zurückgerufene Fahrzeuge. Der Rückrufantrag der Prüfstelle erfolgt auf Grundlage konkreter Nachweise und Überprüfungsergebnisse von Informationen, die die technische Sicherheitsqualität und den Umweltschutz importierter Kraftfahrzeuge widerspiegeln.
2. Verantwortung des Importeurs bei Rückrufen von Fahrzeugen mit technischen Mängeln
Gemäß Absatz 2, Artikel 8 des Dekrets 60/2023/ND-CP muss der Importeur im Falle eines Rückrufs von auf den Markt gebrachten Autos mit technischen Mängeln folgende Aufgaben erfüllen:
- Der Importeur muss innerhalb von höchstens fünf Werktagen ab dem Datum des Erhalts der Rückrufbenachrichtigung vom Hersteller oder der Prüfstelle die Verkaufsvertreter schriftlich benachrichtigen und sie auffordern, die zurückgerufenen und nicht reparierten Fahrzeuge nicht auf den Markt zu bringen.
- Innerhalb von höchstens 10 Arbeitstagen ab dem Datum des Eingangs der Rückrufbenachrichtigung vom Hersteller oder von der Prüfstelle muss der Importeur der Prüfstelle einen schriftlichen Bericht mit folgendem Inhalt zusenden: die Ursache des technischen Fehlers; Abhilfe; Anzahl der zurückzurufenden Autos; entsprechender Rückrufplan;
- Den Rückrufplan aktiv umsetzen und einhalten. Gleichzeitig muss der Importeur Informationen über den Rückrufplan und die Liste der zurückzurufenden Fahrzeuge zeitnah und vollständig auf seiner Website und bei seinen Vertriebspartnern veröffentlichen.
3. Verantwortung der Prüfstellen für den Rückruf von Fahrzeugen mit technischen Mängeln
Gemäß Absatz 3, Artikel 8 des Dekrets 60/2023/ND-CP ist die Verantwortung der Prüfstelle für den Rückruf von Fahrzeugen mit technischen Mängeln wie folgt festgelegt:
- Benachrichtigen Sie den Importeur schriftlich über den Erhalt des Rückrufplans und etwaiger zusätzlicher Anforderungen für das Rückrufprogramm (sofern vorhanden).
- Importeure zur Durchführung von Rückrufaktionen verpflichten;
- Informationen zu zurückgerufenen Fahrzeugen auf der Website der Prüfstelle;
- Überwachung und Kontrolle der planmäßigen Durchführung des Rückrufs des Importeurs;
- Vorübergehende Aussetzung der Qualitätszertifizierungsverfahren für Automobilimporteure, die ihren in Absatz 2, Artikel 8 des Dekrets 60/2023/ND-CP festgelegten Pflichten nicht nachkommen;
- Die Prüfstelle wird die Einstellung des Prüfverfahrens und die Zertifizierung der technischen Sicherheits- und Umweltschutzqualität für Fahrzeuge desselben Herstellers in Erwägung ziehen, wenn der Importeur den Nachweis erbringt, dass der Hersteller bei der Umsetzung des Rückrufplans nicht kooperiert.
- Bei Fahrzeugen, die von einem Rückruf betroffen sind und für die von der Inspektionsagentur kein Zertifikat ausgestellt wurde, benachrichtigt die Inspektionsagentur die Zollagentur, bei der die Einfuhranmeldung geöffnet wird, um dem Importeur die vorübergehende Freigabe der Waren zu ermöglichen, damit der Importeur die Reparatur der vom Rückruf betroffenen Fahrzeuge durchführen kann.
Nachdem der Importeur eine Liste der Fahrzeuge vorgelegt hat, deren Mängel gemäß den Vorschriften des Herstellers behoben wurden, führt die Prüfstelle weiterhin gemäß den Vorschriften die Prüf- und Zertifizierungsverfahren durch.
Siehe auch Dekret 60/2023/ND-CP, gültig ab 1. Oktober 2023 und gilt insbesondere für die folgenden Themen:
- Für Komponenten: Ab 1. Oktober 2023.
- Für Pkw: Ab 1. August 2025.
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