Personentransportfahrzeuge mit 8 oder mehr Sitzplätzen, Traktoren, Krankenwagen und Rettungsfahrzeuge müssen mit Fahrtüberwachungsgeräten und Fahrerbildaufzeichnungsgeräten ausgestattet sein.
Ab dem 1. Januar 2025 tritt das Rundschreiben 71/2024 in Kraft, das die Verwaltung, den Betrieb und die Verwendung von Fahrtüberwachungssystemen und Fahrerbildaufzeichnungsgeräten regelt.
Zuvor lag die Verantwortung für die Verwaltung und den Betrieb dieses Systems beim Straßenbauamt des Verkehrsministeriums.
Allerdings ist im Rundschreiben 71/2024 eindeutig festgelegt, dass das Datenverwaltungssystem der Fahrtüberwachungsgeräte und der Fahrerbildaufzeichnungsgeräte von der Verkehrspolizei verwaltet, betrieben und verwendet wird und dass der Betrieb des Systems regelmäßig überwacht und überprüft wird.
Insbesondere schreibt Artikel 11 vor, dass Unternehmen im Bereich des Autotransports sowie Besitzer von Personenkraftwagen mit 8 oder mehr Sitzplätzen (ohne Fahrersitz) für Transportzwecke, Traktoren, Krankenwagen und Rettungsfahrzeuge die Fahrzeuge verwalten und Fahrtüberwachungsgeräte sowie Geräte zur Aufzeichnung von Bildern der Fahrer in den Fahrzeugen installieren müssen.
Die Verwaltung und Installation der Geräte muss den nationalen technischen Vorschriften für Fahrtüberwachungsgeräte und Geräte zur Bildaufzeichnung durch den Fahrer entsprechen.
Die Verantwortung für die korrekte, vollständige und kontinuierliche Übermittlung der Daten an die Server der Verkehrspolizeidirektion liegt bei den Verkehrsbetrieben.
Gleichzeitig müssen die Transportunternehmen bei der Bereitstellung der Daten Objektivität, Genauigkeit und Aktualität gewährleisten und dürfen die an den Server der Verkehrspolizeibehörde übermittelten Daten weder verändern noch verfälschen. Gewährleistung der Datensicherheit
Warnen Sie den Fahrer, dass das Fahrtüberwachungsgerät bzw. das Fahrerbildaufzeichnungsgerät keine Daten an den Serviceserver überträgt.
Aktualisieren und speichern Sie Daten zu Fahrzeugfahrten und Fahrerbildern systematisch für mindestens 1 Jahr (für Daten, die von Fahrtüberwachungsgeräten erfasst wurden) und 3 Monate (für Daten, die von Geräten zur Fahrerbildaufzeichnung erfasst wurden).
Für Dienstleister verlangt das Rundschreiben außerdem, dass sie die Bereitstellung von Geräten sicherstellen, die den nationalen technischen Vorschriften für Fahrtüberwachungsgeräte und Geräte zur Bildaufzeichnung des Fahrers entsprechen.
Gewährleistung der Objektivität, Genauigkeit und Aktualität bei der Bereitstellung von Daten; die an den Server der Verkehrspolizeibehörde übermittelten Daten weder verändern noch verfälschen; Sorgen Sie für die Sicherheit der Daten von Transportunternehmen und Fahrzeugbesitzern.
Weisen Sie Transportunternehmen, Fahrzeugbesitzer und Fahrer darauf hin, dass das Fahrtenüberwachungsgerät und das Fahrerbildaufzeichnungsgerät keine Daten an den Serviceserver übertragen.
Aktualisieren und speichern Sie Daten zu Fahrzeugfahrten und Fahrerbildern systematisch für mindestens 1 Jahr (für Daten, die von Fahrtüberwachungsgeräten erfasst wurden) und 3 Monate (für Daten, die von Geräten zur Fahrerbildaufzeichnung erfasst wurden).
Fahrer von Nutzfahrzeugen, Personenkraftwagen mit 8 oder mehr Sitzplätzen (ohne Fahrersitz), Sattelschleppern, Krankenwagen und Rettungsfahrzeugen müssen für die Bedienung des Fahrtüberwachungsgeräts und des Geräts, das das Bild des Fahrers während der Fahrt aufzeichnet, verantwortlich sein.
Fahrer müssen die Lenkzeitvorschriften einhalten und die Transportabteilung und den Fahrzeughalter unverzüglich benachrichtigen, wenn das Fahrtüberwachungsgerät oder das Bildaufzeichnungsgerät des Fahrers nicht funktioniert oder die Verbindung unterbrochen ist.
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Quelle: https://vietnamnet.vn/nhung-phuong-tien-bat-buoc-phai-lap-thiet-bi-giam-sat-hanh-trinh-2344351.html
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