Welche Einsatzkräfte sind befugt, Fahrzeuge zur Verwaltungskontrolle anzuhalten?

VTC NewsVTC News05/09/2023

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Zusätzlich zur Verkehrspolizei gibt es gemäß den Bestimmungen des Rundschreibens 65/2012/TT-BCA des Ministeriums für öffentliche Sicherheit vom 30. Oktober 2012 und des Rundschreibens 45/2012/TT-BCA des Ministeriums für öffentliche Sicherheit vom 27. Juli 2012 eine Reihe weiterer Kräfte, die ebenfalls die Befugnis haben, im Verkehr befindliche Fahrzeuge anzuhalten, um Verstöße gegen die Straßenverkehrsgesetze zu kontrollieren und zu ahnden.

Gemäß Dekret Nr. 27/2010/ND-CP, unterzeichnet und erlassen von der Regierung am 24. März 2010, ist Folgendes festgelegt: Zu den Kräften, die mobilisiert werden können, um bei Bedarf gemeinsam mit der Verkehrspolizei für Patrouillen und die Aufrechterhaltung der Ordnung und Verkehrssicherheit auf den Straßen zu sorgen, zählen: Kommunal-, Bezirks- und Stadtpolizei und andere Polizeikräfte (einschließlich Ordnungspolizei, Mobile Polizei (CSCĐ), Polizei mit schneller Eingreiftruppe, Sicherheitspolizei und Verwaltungspolizei für öffentliche Ordnung und Sicherheit).

Die Mobilisierung muss jedoch durch einen Beschluss oder einen Mobilisierungsplan erfolgen, in dem die zu mobilisierende Kraft, die zu mobilisierende Menge, der Zeitpunkt und der Ort der Mobilisierung, die Zuständigkeiten und die spezifischen Aufgaben der Verkehrspolizei, anderer Polizeikräfte und der Gemeindepolizei, die an der Koordinierung der Streifen und der Kontrolle der Verkehrsordnung und -sicherheit beteiligt sind, klar angegeben sind.

Illustrationsfoto. (Foto: N.V)

Illustrationsfoto. (Foto: NV)

Wenn die im Bescheid bzw. Mobilisierungsplan festgelegte Mobilisierungsdauer ohne Vorlage eines neuen Mobilisierungsdokuments durch die zuständige Behörde abläuft, beenden die übrigen Polizeikräfte und die Gemeindepolizei ihren Mobilisierungseinsatz und gehen zur Wahrnehmung regulärer Aufgaben über.

Wenn keine Verkehrspolizei anwesend ist, müssen andere Polizeikräfte und die Gemeindepolizei, die Streifen bilden und die Ordnung und Sicherheit im Straßenverkehr überwachen, gemäß dem von der zuständigen Behörde genehmigten Plan Streifen bilden und die Verkehrsordnung und -sicherheit überwachen. Werden Ordnungswidrigkeiten im Bereich des Straßenverkehrs festgestellt, können die in ihrem Zuständigkeitsbereich liegenden Ordnungswidrigkeiten geahndet werden.

Bei Überschreitung der eigenen Strafbefugnis ist ein Ordnungswidrigkeitenregister zu führen und der zuständigen Behörde zwecks Erledigung zu melden. Darüber hinaus gibt es in Hanoi und Ho-Chi-Minh-Stadt eine interdisziplinäre Task Force 141, bestehend aus CSCĐ, CSTS und CSHS, deren Hauptaufgabe darin besteht, zu patrouillieren, Kontrollen durchzuführen und Verwaltungsinspektionen durchzuführen, um zu verhindern und zu unterbinden, dass Personen Verkehrswege für die Begehung von Straftaten missbrauchen.

Somit sind folgende Einsatzkräfte befugt, Fahrzeuge anzuhalten und Verstöße zu ahnden:

- Verkehrspolizisten tragen Dienstmarken (grüne Karten) und verfügen über ein Zertifikat für die Polizeistreifen- und Straßenverkehrskontrolle (rote Karten).

- Ordnungspolizei, Mobile Polizei (CSCĐ), Polizei mit schneller Reaktion, Sicherheitspolizei, Verwaltungspolizei für öffentliche Ordnung und Sicherheit sowie Gemeinde-, Bezirks- und Stadtpolizei – nur bei Mobilisierung zur Koordination mit der Verkehrspolizei gemäß einem von einer zuständigen Behörde genehmigten Plan;

- Verkehrsinspektoren – in Fällen, in denen der Verstoß in ihre Zuständigkeit fällt.

– Allein in Hanoi und Ho-Chi-Minh-Stadt gibt es eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe 141.

BAO HUNG


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