Wer bekommt 2023 eine 30%ige Ermäßigung der Grundrente? Welche Unterlagen werden für eine Grundrentenminderung benötigt? - Leser Man Nhi
1. 30 % Reduzierung der Grundrente für 2023
Vor Kurzem unterzeichnete der stellvertretende Premierminister den Beschluss 25/2023/QD-TTg zur Senkung der Grundpacht für das Jahr 2023.
Konkret: Kürzung der im Jahr 2023 zu zahlenden Grundmiete (erzielte Einnahmen) um 30 % für die oben genannten Grundpächter; Auf die ausstehenden Grundmieten für die Jahre vor 2023 sowie auf etwaige Verzugsgebühren wird keine Kürzung vorgenommen.
Die oben genannte Pachtminderung wird auf der Grundlage der im Jahr 2023 gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu zahlenden Pacht (erzielten Einnahmen) berechnet.
Erhält der Grundstückspächter eine vorschriftsmäßige Minderung der Grundmiete und/oder Abzüge für Entschädigungen und Räumung gemäß den Vorschriften des Gesetzes über die Grundmiete, wird die 30-prozentige Minderung der Grundmiete auf den Betrag der zu zahlenden Grundmiete (sofern vorhanden) berechnet, nachdem dieser gemäß den gesetzlichen Vorschriften gemindert und/oder abgezogen wurde (ausgenommen den Betrag der Grundmiete, der gemäß dem Beschluss 01/2023/QD-TTg des Premierministers vom 31. Januar 2023 gemindert wurde).
(Artikel 3 des Beschlusses 25/2023/QD-TTg)
2. Subjekte, die Anspruch auf eine 30%ige Ermäßigung der Grundrente für 2023 haben
Gemäß Artikel 2 des Beschlusses 25/2023/QD-TTg haben folgende Personen Anspruch auf eine 30-prozentige Ermäßigung der Grundpacht für das Jahr 2023:
Organisationen, Einheiten, Unternehmen, Haushalte und Einzelpersonen, die auf der Grundlage einer Entscheidung, eines Vertrags oder einer Bescheinigung der zuständigen staatlichen Stellen über Landnutzungsrechte, Eigentumsrechte an Häusern und anderen mit dem Land verbundenen Vermögenswerten Land direkt vom Staat in Form einer Landpacht mit jährlicher Zahlung pachten (Landpächter).
Diese Bestimmung gilt für Fälle, in denen der Grundstückspächter keinen Anspruch auf Befreiung oder Minderung der Grundpacht hat, der Zeitraum der Befreiung oder Minderung der Grundpacht abgelaufen ist, sowie für Fälle, in denen der Grundstückspächter eine Minderung der Grundpacht gemäß den Bestimmungen des Grundstücksgesetzes (Grundstücksgesetz und Dokumente mit Einzelheiten zum Grundstücksgesetz) und anderen relevanten Gesetzen erhält.
3. Welche Unterlagen werden für die Grundrentenminderung benötigt?
Das Dossier zur Reduzierung der Grundpacht umfasst:
– Antrag auf Reduzierung der Land- und Wasserflächenmiete im Jahr 2023 von Land- und Wasserflächenmietern gemäß dem Formular im Anhang, herausgegeben mit Entscheidung 25/2023/QD-TTg.
Pächter von Land- und Wasserflächen sind gesetzlich für die Ehrlichkeit und Genauigkeit der Informationen und ihrer Anträge auf Minderung der Land- und Wasserflächenpacht verantwortlich und müssen sicherstellen, dass die richtigen Personen gemäß den Bestimmungen des Beschlusses 25/2023/QD-TTg Anspruch auf eine Minderung der Land- und Wasserflächenpacht haben.
- Entscheidung über die Pacht von Grundstücken, Wasserflächen oder den Pachtvertrag für Grundstücke, Wasserflächen oder Zertifikat über Landnutzungsrechte, Hauseigentumsrechte und andere mit dem Grundstück verbundene Vermögenswerte der zuständigen staatlichen Behörde (Kopie).
(Artikel 4 des Beschlusses 25/2023/QD-TTg)
4. Verfahren zur Reduzierung der Grundrente
(i) Der Grundstückspächter reicht bei der für die Erhebung der Grundpacht zuständigen Steuerbehörde, dem Verwaltungsrat der Wirtschaftszone, einen Satz Dokumente mit einer Bitte um eine Reduzierung der Grundpacht ein (auf eine der folgenden Arten: direkt, elektronisch, per Post). Verwaltungsrat des High-Tech-Parks und andere im Gesetz zur Steuerverwaltung festgelegte Behörden vom Inkrafttreten der Entscheidung 25/2023/QD-TTg bis zum 31. März 2024.
Die im Beschluss 25/2023/QD-TTg vorgeschriebene Pachtminderung gilt nicht für Fälle, in denen die Pächter ihre Anträge nach dem 31. März 2024 einreichen.
(ii) Auf der Grundlage der vom Pächter gemäß den Bestimmungen in Klausel (i) eingereichten Unterlagen zur Pachtminderung. Spätestens 30 Tage nach Erhalt der vollständigen und gültigen Unterlagen gemäß Abschnitt 3 legt die zuständige Behörde die Höhe der zu reduzierenden Grundrente fest und erlässt einen Beschluss über die Reduzierung der Grundrente gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über die Erhebung der Grundrente und des Gesetzes über die Steuerverwaltung.
(iii) Falls die zuständige Behörde für den Landpächter eine Minderung der Grundmiete gemäß den Bestimmungen des Beschlusses 25/2023/QD-TTg beschlossen hat, die staatliche Verwaltungsbehörde dann jedoch durch Inspektion und Prüfung feststellt, dass der Landpächter keinen Anspruch auf eine Minderung der Grundmiete gemäß den Bestimmungen des Beschlusses 25/2023/QD-TTg hat, muss der Landpächter die verminderte Grundmiete sowie die auf der Grundlage des verminderten Betrags berechneten Verzugsgebühren gemäß den Bestimmungen des Steuerverwaltungsgesetzes an den Staatshaushalt zurückzahlen.
(iv) Falls der Grundstückspächter die Grundrente für das Jahr 2023 bezahlt hat, aber nach Feststellung und Entscheidung der zuständigen Behörde, die Grundrente zu reduzieren, ein Überschuss der Grundrente verbleibt, wird der zu viel gezahlte Betrag gemäß den Bestimmungen des Gesetzes zur Steuerverwaltung und anderer einschlägiger Gesetze von der Grundrente des folgenden Zeitraums oder des folgenden Jahres abgezogen;
Bleibt keine weitere Frist zur Zahlung der Grundrente, wird der zu viel gezahlte Betrag entsprechend den Bestimmungen des Steuerverwaltungsgesetzes und anderer einschlägiger Gesetze verrechnet oder zurückerstattet.
(Artikel 5 des Beschlusses 25/2023/QD-TTg)
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