Wer bekommt 2023 eine 30%ige Reduzierung der Grundrente? Welche Unterlagen werden für eine Pachtminderung benötigt? - Leser Man Nhi
1. 30%ige Reduzierung der Grundrente für 2023
Vor Kurzem unterzeichnete der stellvertretende Premierminister den Beschluss 25/2023/QD-TTg zur Senkung der Grundrente für das Jahr 2023.
Konkret bedeutet dies eine Reduzierung der im Jahr 2023 zu zahlenden Pachtzinsen (erzielte Einnahmen) um 30 % für die oben genannten Pächter. Auf die ausstehenden Grundrenten der Jahre vor 2023 und etwaige Verzugsgebühren wird kein Abzug gewährt.
Die oben genannte Pachtminderung wird auf der Grundlage der gemäß den gesetzlichen Bestimmungen im Jahr 2023 zu zahlenden Pacht (erzielten Einnahmen) berechnet.
Falls der Pächter des Grundstücks eine Minderung der Grundmiete gemäß den Vorschriften und/oder Abzüge für Entschädigungen und Räumung gemäß den Vorschriften des Gesetzes über die Grundmiete erhält, wird die Minderung der Grundmiete um 30 % auf den Betrag der (gegebenenfalls) zu zahlenden Grundmiete berechnet, nachdem diese Minderung und/oder Abzüge gemäß den gesetzlichen Vorschriften vorgenommen wurden (mit Ausnahme des Betrags der Grundmiete, der gemäß dem Beschluss 01/2023/QD-TTg des Premierministers vom 31. Januar 2023 gemindert wurde).
(Artikel 3 des Beschlusses 25/2023/QD-TTg)
2. Personen, die Anspruch auf eine 30%ige Reduzierung der Grundrente für das Jahr 2023 haben
Gemäß Artikel 2 des Beschlusses 25/2023/QD-TTg haben folgende Personen Anspruch auf eine 30%ige Reduzierung der Grundpacht für das Jahr 2023:
Organisationen, Einheiten, Unternehmen, Haushalte und Einzelpersonen, die vom Staat auf Grundlage einer Entscheidung oder eines Vertrags oder einer Bescheinigung über Landnutzungsrechte, Hausbesitzrechte und andere mit dem Land verbundene Vermögenswerte der zuständigen staatlichen Stellen in Form einer Landpacht mit jährlicher Zahlung direkt Land gepachtet bekommen (Landpächter).
Diese Bestimmung gilt für Fälle, in denen der Grundstückspächter keinen Anspruch auf Befreiung oder Minderung der Grundpacht hat, der Zeitraum der Befreiung oder Minderung der Grundpacht abgelaufen ist und für Fälle, in denen der Grundstückspächter eine Minderung der Grundpacht gemäß den Bestimmungen des Grundstücksgesetzes (Grundstücksgesetz und Dokumente mit Einzelheiten zum Grundstücksgesetz) und anderen relevanten Gesetzen erhält.
3. Welche Unterlagen werden für die Pachtminderung benötigt?
Das Dossier zur Reduzierung der Grundpacht umfasst:
- Antrag auf Reduzierung der Pacht für Land- und Wasserflächen im Jahr 2023 von Pächtern für Land- und Wasserflächen gemäß dem Formular im Anhang, herausgegeben mit Beschluss 25/2023/QD-TTg.
Pächter von Land- und Wasserflächen sind vor dem Gesetz für die Ehrlichkeit und Genauigkeit der Informationen und ihrer Anträge auf Minderung der Land- und Wasserflächenpacht verantwortlich und müssen sicherstellen, dass die richtigen Personen gemäß den Bestimmungen des Beschlusses 25/2023/QD-TTg Anspruch auf Minderung der Land- und Wasserflächenpacht haben.
- Entscheidung über die Pacht von Grundstücken, Wasserflächen oder Pachtverträge für Grundstücke, Wasserflächen oder Zertifikat über Landnutzungsrechte, Hauseigentumsrechte und andere mit dem Grundstück verbundene Vermögenswerte der zuständigen staatlichen Behörde (Kopie).
(Artikel 4 des Beschlusses 25/2023/QD-TTg)
4. Verfahren zur Reduzierung der Grundrente
(i) Der Pächter reicht einen Satz Dokumente mit der Bitte um eine Reduzierung der Pacht ein (auf eine der folgenden Arten: direkt, elektronisch, per Post) bei der für die Erhebung der Pacht zuständigen Steuerbehörde, dem Wirtschaftszonenverwaltungsrat. High-Tech-Park-Verwaltungsrat und andere gesetzlich vorgeschriebene Behörden zur Steuerverwaltung vom Inkrafttreten der Entscheidung 25/2023/QD-TTg bis zum 31. März 2024.
Die in der Entscheidung 25/2023/QD-TTg vorgeschriebene Reduzierung der Grundpacht findet keine Anwendung auf Fälle, in denen Grundstückspächter nach dem 31. März 2024 Anträge einreichen.
(ii) Basierend auf dem Dossier zur Reduzierung der Pachtpacht, das der Pächter gemäß den Bestimmungen in Absatz (i) eingereicht hat; Spätestens 30 Tage nach Erhalt eines vollständigen und gültigen Dossiers gemäß Abschnitt 3 legt die zuständige Behörde die Höhe der zu reduzierenden Grundrente fest und erlässt einen Beschluss über die Reduzierung der Grundrente gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über die Erhebung der Grundrente und des Gesetzes über die Steuerverwaltung.
(iii) Falls die zuständige Behörde für den Pächter eine Minderung der Pacht gemäß den Bestimmungen des Beschlusses 25/2023/QD-TTg beschlossen hat, die staatliche Verwaltungsbehörde dann jedoch durch Inspektion und Prüfung feststellt, dass der Pächter keinen Anspruch auf eine Minderung der Pacht gemäß den Bestimmungen des Beschlusses 25/2023/QD-TTg hat, muss der Pächter die verminderte Pacht und die auf den verminderten Betrag berechneten Verzugsgebühren gemäß den Bestimmungen des Steuerverwaltungsgesetzes an den Staatshaushalt zurückzahlen.
(iv) Falls der Pächter die Grundrente für das Jahr 2023 bezahlt hat, aber nach Feststellung und Entscheidung der zuständigen Behörde über die Reduzierung der Grundrente ein Überschuss der Grundrente verbleibt, wird der zu viel gezahlte Betrag gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über die Steuerverwaltung und anderer einschlägiger Gesetze von der Grundrente des folgenden Zeitraums oder des folgenden Jahres abgezogen;
Falls keine weitere Frist zur Zahlung der Grundrente besteht, wird der zu viel gezahlte Betrag gemäß den Bestimmungen des Steuerverwaltungsgesetzes und anderer relevanter Gesetze verrechnet oder zurückerstattet.
(Artikel 5 des Beschlusses 25/2023/QD-TTg)
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