Speziell:
1. Es ist verboten, Arbeitnehmer im Alter von 15 bis unter 18 Jahren mit folgenden Arbeiten zu beschäftigen:
a) Tragen, Heben oder Tragen schwerer Gegenstände, die die körperliche Leistungsfähigkeit von Minderjährigen übersteigen;
b) Herstellung von und Handel mit Alkohol, Wein, Bier, Tabak, psychoaktiven Substanzen oder anderen Suchtmitteln;
c) Herstellung, Verwendung oder Transport von Chemikalien, Gasen, Sprengstoffen;
d) Wartung und Reparatur von Geräten und Maschinen;
d) Abbruch von Bauwerken;
e) Kochen, Blasen, Gießen, Walzen, Stanzen, Schweißen von Metallen;
g) Tauchen, Hochseefischen;
h) Andere Arbeiten, die die körperliche, geistige und Persönlichkeitsentwicklung Minderjähriger beeinträchtigen.
2. Es ist verboten, Arbeitnehmer im Alter von 15 bis unter 18 Jahren an folgenden Orten zu beschäftigen:
a) Unter Wasser, unter der Erde, in Höhlen, in Tunneln;
b) Baustelle;
c) Viehschlachthof;
d) Casinos, Bars, Tanzclubs, Karaoke-Räume, Hotels, Motels, Saunen, Massagesalons; Lotterie-Geschäftsstellen, elektronische Spieldienste;
d) Andere Arbeitsplätze, die die körperliche, geistige und Persönlichkeitsentwicklung von Minderjährigen beeinträchtigen.
3. Der Minister für Arbeit, Kriegsinvaliden und Soziales legt die Liste gemäß Punkt h Absatz 1 und Punkt d Absatz 2 dieses Artikels fest.
Was die Arbeitszeit betrifft, dürfen Arbeitnehmer unter 15 Jahren nicht mehr als 4 Stunden pro Tag und 20 Stunden pro Woche arbeiten. keine Überstunden, keine Nachtarbeit. Personen von 15 bis unter 18 Jahren dürfen nicht mehr als 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche arbeiten. Personen im Alter von 15 bis unter 18 Jahren dürfen in bestimmten Berufen und Tätigkeiten gemäß der vom Minister für Arbeit, Kriegsinvaliden und Soziales (MOLISA) herausgegebenen Liste Überstunden und Nachtarbeit leisten.
Die im Arbeitsgesetzbuch 2019 festgelegten 4 Grundsätze für den Einsatz geringfügiger Arbeitskräfte sind:
1. Minderjährige Arbeitnehmer dürfen nur Arbeiten verrichten, die für ihre Gesundheit geeignet sind und die körperliche, geistige und persönliche Entwicklung gewährleisten.
2. Bei der Beschäftigung von Minderjährigen sind die Arbeitgeber für die arbeitsrechtliche, gesundheitliche und schulische Betreuung ihrer Arbeitnehmer während des Arbeitsprozesses verantwortlich.
3. Bei der Beschäftigung Minderjähriger muss der Arbeitgeber die Zustimmung der Eltern oder Erziehungsberechtigten einholen; Führen Sie ein separates Fahrtenbuch, notieren Sie darin Ihren vollständigen Namen, Ihr Geburtsdatum, Ihre derzeitige Tätigkeit sowie die Ergebnisse der regelmäßigen Gesundheitsuntersuchungen und legen Sie es auf Verlangen der zuständigen staatlichen Stellen vor.
4. Arbeitgeber müssen Möglichkeiten für minderjährige Arbeitnehmer schaffen, kulturelle Bildung, Berufsausbildung , Ausbildung, Förderung und Verbesserung beruflicher Fähigkeiten zu erhalten.
Minh Hoa (t/h)
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