Dieses Dekret legt die Mechanismen und Richtlinien fest, um die Entwicklung von selbst erzeugtem und selbst verbrauchtem Solarstrom zu fördern, der auf den Dächern von Bauwerken installiert wird, einschließlich Häusern, Büros, Industrieparks, Industrieclustern, Exportverarbeitungszonen, High-Tech-Zonen, Wirtschaftszonen, Produktionsanlagen und Geschäftsniederlassungen, in die gemäß den gesetzlichen Bestimmungen investiert und die gebaut werden.
Der direkte Stromhandel zwischen Organisationen und Einzelpersonen erfolgt gemäß der Verordnung über den Mechanismus für den direkten Stromhandel zwischen Erzeugern erneuerbarer Energien und großen Stromverbrauchern.
Somit wird der Anwendungsbereich des Dekrets auf alle Objekte ausgeweitet, in die landesweit investiert bzw. die dort gebaut werden, wie etwa Häuser, Büros, Industrieparks, Industriecluster, Exportverarbeitungszonen, Hightech-Zonen, Wirtschaftszonen, Produktionsstätten und Gewerbebetriebe.
Nicht genutzter Solarstrom darf in das öffentliche Stromnetz verkauft werden, jedoch nicht mehr als 20 % der installierten Kapazität. (Foto: EVN)
Einer der bemerkenswerten Inhalte des Dekrets 135/2024/ND-CP ist die Politik, die Entwicklung von selbst erzeugtem und selbst verbrauchtem Solarstrom auf Hausdächern zu fördern. Im Einzelnen sieht das Dekret neun Anreizmaßnahmen vor, darunter:
Organisationen und Einzelpersonen, die auf ihren Hausdächern Solarstrom zur Eigenproduktion und zum Eigenverbrauch installieren, sind in den folgenden Fällen von der Betriebserlaubnis befreit und unterliegen keiner Beschränkung ihrer installierten Leistung: Sie sind nicht an das nationale Stromnetz angeschlossen; Installieren Sie ein Rückflussverhinderungssystem in das nationale Stromnetz. Haushalte und Einzelhäuser entwickeln auf ihren Hausdächern Solarstrom mit einer Leistung von weniger als 100 kW zur Eigenproduktion und zum Eigenverbrauch.
Organisationen und Einzelpersonen, die auf ihren Hausdächern Solarstrom mit einer installierten Leistung von 1.000 kW oder mehr selbst erzeugen und selbst verbrauchen und den überschüssigen Strom an das nationale Stromnetz verkaufen, müssen Verfahren zur Stromplanung durchführen und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen eine Betriebslizenz beantragen.
Für die Eigenerzeugung und den Eigenverbrauch von Solarstrom vom Hausdach gelten nach geltendem Steuerrecht steuerliche Sonderregelungen.
Für die Eigenerzeugung und den Eigenverbrauch von Solarstrom auf Hausdächern gelten vereinfachte Verwaltungsverfahren nach den aktuellen fachrechtlichen Regelungen.
Bei Bauvorhaben mit selbst erzeugtem und selbst verbrauchtem Solarstrom auf Hausdächern ist nach den gesetzlichen Vorschriften keine Anpassung oder Ergänzung von Energieflächen und -funktionen notwendig.
Selbst erzeugter und selbst verbrauchter Solarstrom auf den Hausdächern von Haushalten und Einzelhäusern; Büros und Gebäude, die als öffentliches Eigentum identifiziert werden, werden als technologische Ausrüstung identifiziert, die an Bauwerke angeschlossen ist.
Selbst erzeugter und selbst verbrauchter Solarstrom auf Hausdächern, der an das nationale Stromnetz angeschlossen ist, innerhalb der Kapazitätsskala gemäß der Planung und dem Plan zur Umsetzung der Planung sowie selbst erzeugter und selbst verbrauchter Solarstrom auf Hausdächern von Haushalten und Einzelhäusern mit einer Kapazität von weniger als 100 kW, der an das nationale Stromnetz angeschlossen ist, kann, wenn er nicht vollständig genutzt wird, an das nationale Stromnetz verkauft werden, jedoch nicht mehr als 20 % der tatsächlich installierten Kapazität, und zwar wie folgt:
+ Vietnam Electricity Group zahlt Organisationen und Einzelpersonen für die überschüssige Stromproduktion im nationalen Stromnetz eine Vergütung, jedoch nicht mehr als 20 % der tatsächlich installierten Kapazität.
+ Der Preis für den An- und Verkauf von überschüssigem Strom an das nationale Stromnetz entspricht dem vom Netzbetreiber und Strommarktbetreiber bekannt gegebenen durchschnittlichen Marktstrompreis des Vorjahres, um in jeder Entwicklungsphase des nationalen Stromnetzes entsprechende Anreize zu gewährleisten.
+ Selbst erzeugter und selbst verbrauchter Solarstrom auf dem Dach einer Baustelle, bei der es sich um ein Bürogebäude oder eine als öffentliches Gut ausgewiesene Baustelle handelt. Es wird kein überschüssiger Strom gekauft oder verkauft.
Haushalte und Einzelhäuser, die auf ihrem Hausdach Solarstrom zur Eigenerzeugung und zum Eigenverbrauch entwickeln, sind von der Gewerbeerlaubnis befreit bzw. müssen diese nicht anpassen.
Ermutigen Sie Organisationen und Einzelpersonen, sich für die Installation eines Batteriespeichersystems (BESS) zu entscheiden, um einen sicheren und stabilen Betrieb des Stromsystems zu gewährleisten.
Das Dekret tritt heute, am 22. Oktober 2024, in Kraft.
[Anzeige_2]
Quelle: https://vtcnews.vn/nhung-chinh-sach-khuyen-khich-dien-mat-troi-mai-nha-tu-san-xuat-tu-tieu-thu-ar903259.html
Kommentar (0)