Darf ich fragen, wie hoch die obligatorischen Beiträge zur Sozialversicherung, Arbeitslosenversicherung und Krankenversicherung im Jahr 2024 für Arbeitnehmer und Arbeitgeber sind? - Leser Truc Mai
1. Höhe der obligatorischen Sozialversicherungs-, Arbeitslosen- und Krankenversicherungsbeiträge im Jahr 2024 für vietnamesische Arbeitnehmer
Die obligatorischen Sozialversicherungsbeiträge im Jahr 2024, die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung im Jahr 2024 und die Beiträge zur Krankenversicherung im Jahr 2024 für vietnamesische Arbeitnehmer lauten wie folgt:
Arbeitgeber | Arbeitnehmer | ||||||||
Sozialversicherung | Sozialversicherung | Krankenversicherung | Sozialversicherung | Sozialversicherung | Krankenversicherung | ||||
HT-TT | Doktor der Philosophie | TNLĐ-BNN | HT-TT | Doktor der Philosophie | TNLĐ-BNN | ||||
14% | 3% | 0,5 % | 1 % | 3% | 8 % | - | - | 1 % | 1,5 % |
21,5 % | 10,5 % | ||||||||
Gesamt 32% |
Unternehmen, die in Branchen mit hohem Risiko für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten tätig sind, können, wenn sie die Bedingungen erfüllen, einen schriftlichen Antrag stellen und vom Ministerium für Arbeit, Invaliden und Soziales genehmigt sind, einen ermäßigten Beitrag von 0,3 % zum Berufsunfall- und Berufskrankheitenfonds leisten.
Rechtsgrundlage:
- Artikel 85, 86 des Sozialversicherungsgesetzes 2014
- Artikel 44, Absatz 2, Artikel 92 des Gesetzes über Arbeitssicherheit und Hygiene 2015.
- Artikel 4 des Dekrets 58/2020/ND-CP.
- Artikel 57 des Beschäftigungsgesetzes von 2013.
- Klausel 1, Artikel 18, Entscheidung 595/QD-BHXH vom 14. April 2017
2. Beitragshöhen zur Sozialversicherungspflicht, Arbeitslosenversicherung und Krankenversicherung im Jahr 2024 für ausländische Arbeitnehmer
Die Beitragssätze zur obligatorischen Sozialversicherung im Jahr 2024, zur Arbeitslosenversicherung im Jahr 2024 und zur Krankenversicherung im Jahr 2024 für ausländische Arbeitnehmer betragen:
Arbeitgeber | Arbeitnehmer | ||||||||
Sozialversicherung | Sozialversicherung | Krankenversicherung | Sozialversicherung | Sozialversicherung | Krankenversicherung | ||||
HT | Doktor der Philosophie | TNLĐ-BNN | HT | Doktor der Philosophie | TNLĐ-BNN | ||||
14% | 3% | 0,5 % | - | 3% | 8 % | - | - | - | 1,5 % |
20,5 % | 9,5 % | ||||||||
Gesamt 30% |
Unternehmen, die in Branchen mit hohem Risiko für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten tätig sind, können, wenn sie die Bedingungen erfüllen, einen schriftlichen Antrag stellen und vom Ministerium für Arbeit, Invaliden und Soziales genehmigt sind, einen ermäßigten Beitrag von 0,3 % zum Berufsunfall- und Berufskrankheitenfonds leisten.
Rechtsgrundlage:
- Artikel 85, 86 des Sozialversicherungsgesetzes 2014
- Artikel 44, Absatz 2, Artikel 92 des Gesetzes über Arbeitssicherheit und Hygiene 2015.
- Artikel 4 des Dekrets 58/2020/ND-CP.
- Klausel 1, Artikel 18, Entscheidung 595/QD-BHXH vom 14. April 2017
- Klausel 1, Artikel 3, Artikel 43 des Beschäftigungsgesetzes von 2013 (ausländische Arbeitnehmer unterliegen nicht der Arbeitslosenversicherung)
3. Monatliches Gehalt für die obligatorische Sozialversicherung, Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung
* Für Arbeitnehmer, die das vom Staat vorgeschriebene Gehaltssystem anwenden:
Für Arbeitnehmer, die dem vom Staat vorgeschriebenen Gehaltssystem unterliegen, entspricht das monatliche Gehalt für die obligatorische Sozialversicherung, Arbeitslosenversicherung und Krankenversicherung dem Gehalt gemäß der Gehaltsskala, dem Dienstgrad, dem militärischen Rang und den Positionszulagen, den über den Rahmen hinausgehenden Dienstalterszulagen und den Dienstalterszulagen (sofern vorhanden).
Für nicht berufstätige Arbeitnehmer in Gemeinden, Bezirken und Städten ist der monatliche Lohn für die gesetzliche Sozialversicherung, die Arbeitslosenversicherung und die Krankenversicherung der Grundlohn.
* Für Arbeitnehmer, deren Gehalt vom Arbeitgeber bestimmt wird:
Für Arbeitnehmer, die gemäß dem vom Arbeitgeber festgelegten Gehaltssystem Sozialversicherung zahlen, umfasst das monatliche Gehalt für die obligatorische Sozialversicherung, Arbeitslosenversicherung und Krankenversicherung:
- Gehalt: Gehalt je nach Beruf oder Titel.
- Gehaltszulage, einschließlich:
+ Gehaltszulagen zum Ausgleich von Faktoren im Zusammenhang mit den Arbeitsbedingungen, der Komplexität der Arbeit, den Lebensbedingungen und der Attraktivität des Arbeitsplatzes, die im vereinbarten Gehalt im Arbeitsvertrag nicht oder nicht vollständig berücksichtigt wurden;
+ Gehaltszulagen sind an den Arbeitsablauf und die Leistung des Mitarbeiters gekoppelt.
- Andere Ergänzungen, einschließlich:
+ Zusatzbeträge werden durch bestimmte Geldbeträge zusammen mit dem vereinbarten Gehalt im Arbeitsvertrag festgelegt und regelmäßig in jeder Lohnperiode ausgezahlt;
+ Zusätzliche Beträge, die nicht einer bestimmten Geldsumme entsprechen und neben dem im Arbeitsvertrag vereinbarten Gehalt regelmäßig oder unregelmäßig in jeder Lohnperiode ausgezahlt werden und mit dem Arbeitsvorgang und der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers in Zusammenhang stehen.
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