Das Gesundheitsministerium hat gerade das Rundschreiben 1/2023/TT-BYT herausgegeben, das die Einführung rauchfreier Orte und die Vergabe von Auszeichnungen für rauchfreie Umgebungen mit Wirkung zum 1. August regelt.
Gemäß Rundschreiben 1/2023/TT-BYT sind folgende Orte, an denen das Rauchen in Innenräumen und auf dem Gelände vollständig verboten ist, zulässig: medizinische Einrichtungen; Bildungseinrichtung; Betreuungs-, Erziehungs-, Unterhaltungs- und Freizeiteinrichtungen speziell für Kinder; Anlagen oder Bereiche mit hohem Brand- und Explosionsrisiko (gemäß den Bestimmungen in Anhang Nr. 2 der Liste der Anlagen mit Brand- und Explosionsrisiko, erlassen mit Dekret Nr. 136/2020/ND-CP vom 24. November 2020).
Es gibt 4 Standorte sowie Bereiche im Innenbereich und auf dem Campus, in denen das Rauchen komplett verboten ist.
Zu den Orten, an denen das Rauchen in Innenräumen vollständig verboten ist, gehören: Innenarbeitsplätze von staatlichen Verwaltungsbehörden, öffentlichen Dienstleistungseinheiten, Unternehmen, politischen Organisationen, gesellschaftspolitischen Organisationen, sozialen Organisationen, sozialberuflichen Organisationen und Arbeitsplätze anderer Behörden, Organisationen und Einheiten.
Innenbereiche öffentlicher Orte, darunter: Gastronomiebetriebe, Einrichtungen der Unterhaltungsbranche, Bahnhöfe, Kais, Bushaltestellen, religiöse und weltliche Einrichtungen, Konferenzzentren, Einkaufszentren, Märkte, Theater, Kulturhäuser, Kinos, Zirkusse, Clubs, Sporthallen, Stadien, Gemeinschaftshäuser und gemeinsame Wohnbereiche von Wohnhäusern und anderen öffentlichen Orten.
Zu den öffentlichen Verkehrsmitteln, in denen das Rauchen vollständig verboten ist, zählen: Autos, Flugzeuge und Züge. Für die in öffentlichen Verkehrsmitteln sitzenden Personen sind im Cockpit sowie an den Ein- und Ausgängen Rauchverbotsschilder gut sichtbar angebracht.
Das oben genannte Rundschreiben legt auch Orte fest, an denen das Rauchen in Innenräumen verboten ist, separate Bereiche für Raucher jedoch zulässig sind: Isolationsbereiche an Flughäfen; Bars, Karaoke-Bars, Tanzclubs; Hotels, Motels, Pensionen, Resorts und andere Beherbergungsbetriebe für Touristen; Öffentliche Verkehrsmittel sind Boot und Zug.
In den zum Rauchen vorgesehenen Bereichen müssen Schilder angebracht sein, die auf die Raucherbereiche hinweisen.
Für Raucher reservierte Räume müssen abgetrennt sein und über eine eigene Belüftung verfügen; Öffnen Sie keine Türen, Lüftungsöffnungen oder Abluftkanäle zu Zimmern, Nichtraucherbereichen oder Fluren, die mit anderen Zimmern gemeinsam genutzt werden. einen Platz haben, um Zigarettenstummel aufzubewahren; über Brandschutz- und Brandbekämpfungseinrichtungen entsprechend den Vorschriften des Brandschutz- und Brandbekämpfungsgesetzes verfügen.
Auf Schiffen sind an Deck oder in separaten Räumen ausgewiesene Raucherbereiche eingerichtet, die die oben genannten Anforderungen erfüllen.
Der ausgewiesene Raucherbereich im Zug sollte sich am Ende des Zuges befinden und nicht im Verbindungsraum zwischen zwei Personenwagen.
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Das Rundschreiben 1/2023/TT-BYT gilt für Behörden, Organisationen und Einzelpersonen, die an der Umsetzung rauchfreier Orte beteiligt sind und regelt auch die Vergabe von Auszeichnungen für tabakfreie Umgebungen.
Dementsprechend sind die vorrangigen Kriterien für die Vergabe der Auszeichnung „tabakfreie Umgebung“ Organisationen und Einzelpersonen mit Initiativen zur Prävention und Bekämpfung der schädlichen Auswirkungen des Tabaks, die von den zuständigen Behörden anerkannt wurden; wurde von den zuständigen Behörden für die Umsetzung von Vorschriften zur Verhütung und Bekämpfung der schädlichen Auswirkungen des Tabakkonsums gelobt …
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