(NLDO) – Ab dem 1. Januar 2025 stellen Fahrzeugprüfstellen keine vorübergehenden 15-tägigen Fahrzeugprüfbescheinigungen für Autos mehr aus, wie dies bisher der Fall ist.
Gemäß dem Rundschreiben 47/2024/TT-BGTVT des Verkehrsministeriums zur Kraftfahrzeug- und Abgasuntersuchung von Motorrädern und Motorrollern werden Prüfstellen ab dem 1. Januar 2025 keine vorübergehenden 15-tägigen Prüfbescheinigungen mehr für Autos ausstellen, wie dies bisher der Fall ist.
Mit Rundschreiben 47 wird die Regelung zur 15-tägigen vorübergehenden Fahrzeugzulassung aufgehoben und durch Regelungen für Fahrzeuge mit vorübergehender Fahrzeugzulassung ersetzt. Foto: Van Duan
Laut dem Vietnam Register gibt es im Gesetz zur Straßenverkehrsordnung und -sicherheit keine Bestimmung, die eine vorübergehende Inspektion von Fahrzeugen für 15 Tage erlaubt. Stattdessen gibt es eine Bestimmung für Fahrzeuge mit einer vorübergehenden Fahrzeugzulassungsbescheinigung.
Um eine ordnungsgemäße Umsetzung der Bestimmungen des Gesetzes über Straßenverkehrsordnung und -sicherheit hinsichtlich der Vorschriften zur Kraftfahrzeugprüfung zu gewährleisten, hat der Redaktionsausschuss des Rundschreibens 47 beschlossen, die 15-tägige vorübergehende Prüfung abzuschaffen und die Prüfvorschriften für Kraftfahrzeuge durch vorübergehende Fahrzeugzulassungsbescheinigungen für im Inland hergestellte und montierte Fahrzeuge oder importierte Fahrzeuge zu ergänzen, die am Verkehr teilnehmen müssen (vom Werk, Hafen oder Grenztor zum Händler gefahren werden können).
Die Prüffrist für das Fahrzeug entspricht dem Zeitraum auf der vorläufigen Zulassungsbescheinigung, die dem Fahrzeughalter bzw. Unternehmer von der Polizei ausgestellt wird.
Zu diesen Themen gehören: Im Inland hergestellte und montierte Fahrzeuge, Fahrzeuge, die Gegenstand von Forschung und Entwicklung sind und am Straßenverkehr teilnehmen müssen; Einfahren importierter Kraftfahrzeuge vor der Abgasuntersuchung; importierte Autos (nicht in den beiden oben genannten Fällen).
Wird ein importiertes Auto vor der Abgasuntersuchung gefahren, wird ihm in der Regel innerhalb von 1 Monat eine vorläufige Zulassung erteilt, die Prüfbescheinigung ist ebenfalls nur 1 Monat gültig.
Wird für das Fahrzeug im Falle einer Probefahrt eine Kurzzeitzulassung für 6 Monate erteilt, ist auch die von der Prüfstelle an den Betrieb ausgestellte Prüfbescheinigung nur 6 Monate gültig.
Darüber hinaus wird im Rundschreiben 47/2024 auch der Prüfzyklus für jeden Kraftfahrzeugtyp umfassender und gezielter festgelegt.
Im Einzelnen handelt es sich bei Personenkraftwagen aller Art mit bis zu 8 Sitzplätzen (ohne Fahrersitz), die nicht im Transportgewerbe eingesetzt werden, um die erste Prüfperiode von 36 Monaten. Nach diesem Zyklus gilt für Autos mit einer Produktionszeit von bis zu 7 Jahren ein 24-monatiger Inspektionszyklus; Produktionsdauer 7 - 20 Jahre, Prüfzyklus 12 Monate. Produktionszeit über 20 Jahre, Prüfzyklus 6 Monate…
Ab dem 1. Januar 2025 werden außerdem keine gesonderten Prüfstempel für gewerbliche Transportfahrzeuge mehr ausgegeben, sondern nur noch Unterscheidungsstempel für „grüne“ Fahrzeuge, andere Kraftfahrzeuge und Spezialkrafträder.
Wenn das Auto die Prüfstufen besteht, stellt die Prüfstelle dementsprechend ein Prüfzertifikat und einen Prüfstempel mit einem dem Fahrzeugtyp und dem Produktionszeitpunkt entsprechenden Prüfzyklus aus.
Prüfbescheinigung, grüner Prüfstempel für Kraftfahrzeuge, die saubere Energie verwenden, Ökostrom, umweltfreundlich.
Prüfbescheinigung, orange Prüfmarke für sonstige Kraftfahrzeuge. Prüfzertifikat, lila-rosa Prüfstempel für Spezialmotorräder.
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Quelle: https://nld.com.vn/khong-con-cap-giay-chung-nhan-dang-kiem-tam-15-ngay-voi-o-to-196241228161348217.htm
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