Der oben genannte Beschluss wird in einem Dekret vom 13. Juni 2023 festgehalten und tritt sofort in Kraft.

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In der Vereinbarung heißt es eindeutig, dass Bürger beider Länder, die einen gültigen nationalen Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens 6 Monaten besitzen, für den Zeitraum von der Visumpflicht für die Ein- und Ausreise, den Transit und den vorübergehenden Aufenthalt im Hoheitsgebiet des anderen Landes befreit sind. nicht Die Dauer des Aufenthalts darf 30 Tage ab dem Tag der Einreise und 90 Tage pro Zeitraum von 180 Tagen nicht überschreiten. Wenn Bürger einen längeren Aufenthalt planen, müssen sie ein Visum beantragen.

Der stellvertretende Premierminister und Außenminister Kasachstans, Murat Nurtleu, ist befugt, dieses Abkommen im Namen der Regierung Kasachstans zu unterzeichnen. Zuvor hatte Minister Murat Nurtleu eingeschätzt, dass die Unterzeichnung des Abkommens zur Stärkung der Beziehungen zwischen den beiden Ländern beitragen würde.

VNA