Senkung der Mehrwertsteuer auf 8 % vom 1. Juli bis 31. Dezember 2024

Báo Nhân dânBáo Nhân dân01/07/2024

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Das Dekret sieht eine Senkung der Mehrwertsteuer für Waren- und Dienstleistungsgruppen vor, die derzeit einem Steuersatz von 10 % unterliegen, mit Ausnahme der folgenden Waren- und Dienstleistungsgruppen: Telekommunikation, Finanzaktivitäten, Bankwesen und Wertpapiere. , Versicherungen, Immobilien Metalle und vorgefertigte Metallerzeugnisse, Bergbauprodukte (ausgenommen Kohlebergbau), Koks, raffiniertes Erdöl, chemische Produkte. Einzelheiten sind dem zu dieser Verordnung erlassenen Anhang I zu entnehmen. Waren und Dienstleistungen, die der besonderen Verbrauchsteuer unterliegen. Einzelheiten im Anhang II zu dieser Verordnung; Informationstechnik gemäß Informationstechnikgesetz. Einzelheiten sind der Anlage III zu dieser Verordnung zu entnehmen.

Die Mehrwertsteuersenkung wird für jede Art von Waren und Dienstleistungen einheitlich auf den Stufen der Einfuhr, Produktion, Verarbeitung und Handelstätigkeit angewendet. Für verkaufte Kohleprodukte (einschließlich abgebauter und vor dem Verkauf nach einem geschlossenen Verfahren gesiebter und klassifizierter Kohle) gilt eine Mehrwertsteuerermäßigung. Für die im Anhang I dieser Verordnung aufgeführten Kohleprodukte besteht auf anderen Stufen als der Gewinnung und dem Verkauf kein Anspruch auf eine Mehrwertsteuerermäßigung.

Auch Unternehmen und Wirtschaftsgruppen, die vor dem Verkauf ein geschlossenes Verfahren durchführen, unterliegen auf verkaufte Kohleprodukte einer Mehrwertsteuerermäßigung.

Falls die in den Anhängen I, II und III dieses Dekrets aufgeführten Waren und Dienstleistungen nicht der Mehrwertsteuer unterliegen oder gemäß den Bestimmungen des Gesetzes einer Mehrwertsteuer von 5 % unterliegen, wird die Mehrwertsteuer gemäß den Bestimmungen umgesetzt des Umsatzsteuergesetzes und eine Kürzung der Umsatzsteuer ist nicht zulässig.

Darüber hinaus ist in der Verordnung festgelegt, dass Unternehmen, die die Mehrwertsteuer nach dem Abzugsverfahren berechnen, berechtigt sind, auf Waren und Dienstleistungen, die einer ermäßigten Mehrwertsteuer unterliegen, einen Mehrwertsteuersatz von 8 % anzuwenden. Unternehmen (einschließlich Privathaushalte und Einzelunternehmen), die die Mehrwertsteuer nach der Prozentmethode auf den Umsatz berechnen, haben bei der Umsetzung Anspruch auf eine Ermäßigung des Prozentsatzes für die Berechnung der Mehrwertsteuer um 20 %. Rechnung für Waren und Dienstleistungen mit ermäßigter Mehrwertsteuer .

Berechnet ein Unternehmer beim Verkauf von Waren oder der Erbringung von Dienstleistungen die Umsatzsteuer nach dem Prozentverfahren auf den Umsatz, muss die Höhe der Ermäßigung gemäß den Vorschriften auf der Verkaufsrechnung klar ausgewiesen sein.

Falls ein Unternehmen eine Rechnung ausgestellt und gemäß dem Steuersatz oder Prozentsatz zur Berechnung der Mehrwertsteuer erklärt hat, der gemäß den Bestimmungen dieses Dekrets nicht reduziert wurde, verarbeiten der Verkäufer und der Käufer die Rechnung. gemäß das Rechnungs- und Urkundengesetz. Auf Grundlage der bearbeiteten Rechnung erklärt und korrigiert der Verkäufer die Umsatzsteuer, der Käufer erklärt und korrigiert die Vorsteuer (sofern zutreffend).

In der Verordnung 72/2024/ND-CP sind außerdem die Verfahren zur Umsetzung der Mehrwertsteuersenkung konkret festgelegt. Für Unternehmen, die die Mehrwertsteuer nach dem Abzugsverfahren berechnen, ist bei der Ausstellung von Mehrwertsteuerrechnungen für die Lieferung von Waren und Dienstleistungen, die einer Mehrwertsteuerermäßigung unterliegen, in der Zeile „Mehrwertsteuersatzerhöhung“ „8 %“ einzutragen; Mehrwertsteuer; Gesamtbetrag, den der Käufer zahlen muss ...


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Quelle: https://nhandan.vn/giam-thue-gia-tri-gia-tang-xuong-8-tu-ngay-17-den-31122024-post816935.html

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