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Durch die Abschaffung der Steuerbefreiung für per Expressversand importierte Waren mit geringem Wert kann der Haushalt zusätzliche 2.700 Milliarden VND einnehmen

Báo An ninh Thủ đôBáo An ninh Thủ đô03/12/2024

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ANTD.VN – Unter der Annahme, dass auf per Expresslieferung importierte Waren mit geringem Wert ein Mehrwertsteuersatz von 10 % erhoben wird, stehen dem Haushalt basierend auf den Importdaten aus dem Jahr 2023 zusätzlich 2.700 Milliarden VND pro Jahr zur Verfügung.

Das Finanzministerium hat soeben eine Konsultation zum Entscheidungsentwurf des Premierministers zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 78/2010/QD-TTg über den Wert importierter, per Expressdienst versandter Waren angekündigt, die von der Steuer befreit sind.

Das Finanzministerium erklärte, dass während der Zeit, als die Entscheidung Nr. 78/2010/QD-TTg erlassen wurde, das Zollerklärungssystem rein manuell war, sodass die Steuerbefreiungspolitik dieser Entscheidung dazu beitrug, den Verwaltungsaufwand zu reduzieren und die Zollabfertigungszeit zu verkürzen, wodurch die Zahl der Waren, die einer Steuererklärung unterliegen, verringert wurde.

Diese Politik ist jedoch nicht mehr zeitgemäß, da der E-Commerce weltweit und auch in Vietnam im Laufe der Jahre sehr schnell gewachsen ist. Täglich werden etwa 4–5 Millionen Bestellungen mit geringem Wert über E-Commerce-Plattformen von China nach Vietnam verschickt.

Was die Zollverfahren betrifft, wird das automatisierte Zollmanagementsystem in Häfen, Lagern und Werften (VASSCM) weiterhin effektiv eingesetzt und trägt dazu bei, die Verfahren zur Entfernung von Waren aus Lagern, Werften und Häfen zu vereinfachen. Bislang wurden über 99 % der Zollverfahren elektronisch über das Automatisierte Zollabfertigungssystem (VNACCS/VCIS) abgewickelt.

Die Entwicklung und Verbesserung des oben genannten elektronischen Zollerklärungssystems hat dazu beigetragen, die Warenabfertigung zu beschleunigen und die Verwaltung umfangreicher täglicher Warenerklärungen zu erleichtern, ohne die Geschäftsaktivitäten zu stören. Auch müssen Zollanmelder für die Online-Erklärung nicht mehr zum Zollamt gehen, die Verwaltung und Erhebung der Steuern für importierte Waren, die per Expressversand verschickt werden, erfolgt zentral und deutlich schneller als bisher.

Darüber hinaus wird in einigen Meinungen behauptet, dass die Befreiung von der Mehrwertsteuer (MwSt.) für per Expressdienst importierte Waren mit geringem Wert unbemerkt einen Preisunterschied geschaffen habe, der zu einem unfairen Wettbewerb mit im Inland produzierten Waren der gleichen Art (die weiterhin der Steuer unterliegen) geführt habe …

Thương mại điện tử quốc tế tăng trưởng rất nhanh thời gian qua

Der internationale E-Commerce hat in letzter Zeit rasant zugenommen.

Das Finanzministerium teilte außerdem mit, dass es in vielen Ländern der Welt zuvor Richtlinien gab, die eine Befreiung von Einfuhrsteuern und Mehrwertsteuer auf Güter mit geringem Wert per Expressversand vorsahen. Bislang haben jedoch viele Länder diese Richtlinien abgeschafft und tun dies auch weiterhin.

Beispielsweise haben die EU-Länder die Mehrwertsteuerbefreiung für Sendungen im Wert von 22 Euro oder weniger abgeschafft. Auch das Vereinigte Königreich (England, Schottland und Wales) hat die Mehrwertsteuerbefreiung für importierte Waren mit einem Gesamtwert von 135 £ oder weniger ab dem 1. Januar 2021 abgeschafft.

In Singapur wird ab dem 1. Januar 2023 auch die Mehrwertsteuerbefreiung für geringwertige Waren, insbesondere im E-Commerce-Bereich, abgeschafft. Ab dem 1. Mai 2024 wird Thailand außerdem auf alle importierten Waren Mehrwertsteuer erheben, unabhängig vom Wert.

Darüber hinaus empfahlen Experten des Trade Facilitation Project (TFP) Vietnam auf den Seminaren, die Regelung, dass auf importierte Waren mit geringem Wert keine Mehrwertsteuer gezahlt werden muss, aufzuheben.

Aus den oben genannten Gründen hat das Finanzministerium dem Premierminister eine Entscheidung zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 78/2010/QD-TTg vorgelegt, ohne den Fortschritt bei der Verkündung des Dekrets zum elektronischen Handel abzuwarten.

Dementsprechend wird ab dem Datum des Inkrafttretens der Entscheidung die Mehrwertsteuerbefreiung nicht mehr auf Waren mit geringem Wert angewendet, die per Expresslieferung geliefert werden, um mit dem Mehrwertsteuergesetz im Einklang zu stehen. Die Politik der Einfuhrsteuerbefreiung für Waren mit geringem Wert wird weiterhin wie derzeit im Gesetz über Ausfuhr- und Einfuhrsteuern vorgeschrieben umgesetzt.

Das Finanzministerium erklärte, dass die Aufhebung des Beschlusses Nr. 78/2010/QD-TTg dazu beitragen werde, die Mittel des Staatshaushalts aufzustocken und die Wettbewerbsfähigkeit inländischer Waren gegenüber importierten Waren zu fördern.

Basierend auf dem Gesamtimportwert von Waren im Wert von weniger als 1 Million VND per Expressdienst im Jahr 2023 (27,7 Billionen VND) und unter der Annahme, dass nach der Aufhebung des Beschlusses 78 Waren im Wert von weniger als 1 Million VND per Expressdienst einem Mehrwertsteuersatz von 10 % unterliegen, werden die Staatseinnahmen um etwa 2.700 Milliarden VND steigen.

Allerdings kann sich die Höhe der Mehreinnahmen des Staatshaushalts ändern, je nachdem, ob der angewandte Mehrwertsteuersatz 5 % oder 10 % beträgt.


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Quelle: https://www.anninhthudo.vn/dung-mien-thue-hang-nhap-khau-gia-tri-nho-qua-chuyen-phat-nhanh-ngan-sach-co-the-thu-them-2700-ty-dong-post597225.antd

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