Ob für den Umtausch kleiner Scheine bei Banken Gebühren anfallen, bereitet vielen Menschen Sorgen.
Bedingungen für den Umtausch von Kleingeld bei der Bank
Klausel 2, Artikel 6 des Rundschreibens 25/2013/TT-NHNN enthält Vorschriften zum Umtausch von Geld, das nicht den Umlaufstandards entspricht. Dementsprechend sind Banken für den Geldumtausch von Kunden verantwortlich, die Geld umtauschen müssen, das nicht den Umlaufstandards entspricht, wie z. B. zerrissenes oder beschädigtes Geld, das nicht durch Zerstörungshandlungen verursacht wurde; Verbranntes, durchlöchertes, teilweise zerrissenes Geld … unbegrenzte Menge und kein Papierkram erforderlich.
Allerdings gibt es derzeit keine spezifischen Vorschriften für Banken zum Umtausch kleiner Scheine oder alter und neuer Scheine. In der Realität ermöglichen viele Banken ihren Kunden jedoch immer noch den Umtausch kleinerer Scheine, wenn dies erforderlich ist. Die Bedingungen für den Umtausch kleiner Scheine hängen von den Anforderungen der jeweiligen Bank ab.
Fallen für den Umtausch kleiner Scheine bei der Bank Gebühren an?
Obwohl es keine spezifischen Vorschriften für den Umtausch kleiner Scheine bei Banken gibt, unterstützen einige Banken den Umtausch alter Scheine in neue Scheine und sogar von Scheinen in kleine Scheine völlig kostenlos.

Um mehr über die Richtlinien zum Umtausch von Kleingeld bei der Bank zu erfahren, sollten Kunden proaktiv direkt mit der Bank Kontakt aufnehmen.
Hinweise zum Kleingeldwechsel bei der Bank
Beim Umtausch kleiner Beträge bei der Bank müssen Kunden auf folgende Punkte achten:
- Kommen Sie während der Geschäftszeiten direkt zum Transaktionsbüro oder zur Bankfiliale.
- Um eine schnelle Transaktion durchzuführen, sollten Sie den umzutauschenden Betrag in bar oder als Geld auf Ihrem Konto bereithalten.
- Überprüfen Sie vor dem Verlassen des Schalters sorgfältig die Menge und den Nennwert des Wechselgeldes.
Wie hoch ist die Strafe für den Umtausch von Kleingeld gegen einen prozentualen Unterschied?
Gemäß Klausel 3, Artikel 3 des Dekrets 88/2019/ND-CP wird der Umtausch von Kleingeld gegen Provisionen mit Verwaltungsstrafen belegt. Für Organisationen, die Verstöße begehen, ist die Strafe doppelt so hoch wie für Einzelpersonen.
Insbesondere Personen, die illegal kleine Scheine umtauschen, werden mit einer Geldstrafe zwischen 20 und 40 Millionen VND belegt. Illegale Geldwechselorganisationen werden mit einer Geldstrafe von 40 bis 80 Millionen VND belegt.
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