(Dan Tri) – Ab dem 1. Juli, wenn das überarbeitete Gesetz zur Krankenversicherung (HI) in Kraft tritt, werden die Bedingungen für die vollständige Übernahme der Kosten für medizinische Untersuchungen und Behandlungen durch den HI-Fonds durch die Patienten angepasst.
Vom Jahresbeginn bis vor dem 1. Juli
Im Jahr 2025 werden die Krankenversicherungsvorschriften in zwei verschiedenen Phasen umgesetzt. Der Zeitraum vor dem 1. Juli gilt nach dem geltenden Krankenversicherungsgesetz; Dabei handelt es sich um das Krankenversicherungsgesetz 2008, das 2014 novelliert und durch zahlreiche weitere Gesetze ergänzt wurde.
Die Höhe der Krankenversicherungsleistungen für Krankenversicherte ist in Artikel 22 festgelegt und wird im Einzelnen in Artikel 14 des Dekrets 146/2018/ND-CP geregelt, das dann in Klausel 5, Artikel 1 des Dekrets Nr. 75/2023/ND-CP geändert wird.
Demnach werden den Personen der folgenden acht Gruppen, die an einer aus dem Staatshaushalt finanzierten Krankenversicherung teilnehmen, 100 % der Kosten für medizinische Untersuchungen und Behandlungen erstattet, wenn sie sich vorschriftsmäßig einer medizinischen Untersuchung und Behandlung unterziehen.
Für die folgenden 8 Gruppen, die an einer aus dem Staatshaushalt finanzierten Krankenversicherung teilnehmen, werden 100 % der Kosten für medizinische Untersuchungen und Behandlungen übernommen (Grafik: Tung Nguyen).
Darüber hinaus legt Artikel 14 des Dekrets 146/2018/ND-CP sieben Personengruppen fest, die Anspruch auf 100 % der Kosten für medizinische Untersuchungen und Behandlungen haben, und sieht keine Begrenzung der Erstattungssätze für Medikamente, Chemikalien, medizinisches Material und technische Dienstleistungen vor.
Sieben Personengruppen haben Anspruch auf 100 % der Kosten für medizinische Untersuchungen und Behandlungen und es gibt keine Begrenzung der Zahlungshöhe (Grafik: Tung Nguyen).
Zusätzlich zu den 15 Gruppen, die in allen oben genannten Fällen Anspruch auf 100 % der Kosten für medizinische Untersuchungen und Behandlungen haben, sind in Artikel 14 des Dekrets Nr. 146/2018/ND-CP auch 3 Fälle festgelegt, in denen alle an der Krankenversicherung teilnehmenden Gruppen Anspruch auf 100 % der Kosten für medizinische Untersuchungen und Behandlungen haben.
3 Fälle, in denen krankenversicherte Gruppen Anspruch auf 100 % der Kosten für medizinische Untersuchungen und Behandlungen haben (Grafik: Tung Nguyen).
Ab 1/7
Am 1. Juli tritt das Krankenversicherungsgesetz 2024 offiziell in Kraft, die Krankenversicherungsvorschriften richten sich dann nach diesem Gesetz. Das Krankenversicherungsgesetz von 2024 ändert Artikel 22, der die Höhe der Krankenversicherungsleistungen für Krankenversicherte regelt, vollständig.
Demnach sieht das Krankenversicherungsgesetz von 2024 vor, dass elf Gruppen, die an einer aus dem Staatshaushalt finanzierten Krankenversicherung teilnehmen, 100 % der Kosten für medizinische Untersuchungen und Behandlungen erstattet bekommen, wenn sie Patienten vorschriftsmäßig untersuchen und behandeln.
Elf Gruppen, die an einer aus dem Staatshaushalt finanzierten Krankenversicherung teilnehmen, erhalten 100 % der Kosten für medizinische Untersuchungen und Behandlungen erstattet (Grafik: Tung Nguyen).
Artikel 22 des Krankenversicherungsgesetzes von 2024 sieht außerdem drei Fälle vor, in denen Krankenversicherte Anspruch auf eine 100-prozentige Deckung der Kosten für medizinische Untersuchungen und Behandlungen haben.
3 Fälle, in denen den krankenversicherten Gruppen 100 % der Kosten für medizinische Untersuchungen und Behandlungen zustehen (Grafik: Tung Nguyen).
Der neueste Punkt des Krankenversicherungsgesetzes von 2024 besteht darin, dass Patienten bei medizinischen Untersuchungen und Behandlungen, die nicht in der ursprünglich registrierten Einrichtung und nicht gemäß den Vorschriften zur Patientenverlegung erfolgen, von der Krankenversicherung 100 % der Kosten entsprechend der auf ihrer Krankenversicherungskarte angegebenen Leistungsstufe erstattet bekommen.
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Quelle: https://dantri.com.vn/an-sinh/dieu-kien-huong-100-chi-phi-kham-chua-benh-bhyt-nam-2025-20250101015217348.htm
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