Gemäß dem Entwurf eines Gesetzes über Ordnung und Sicherheit im Straßenverkehr müssen Fahrer keine Fahrzeugpapiere mitführen, wenn die Informationen aus diesen Dokumenten mit dem elektronischen Identifikationskonto synchronisiert wurden.
Vorschlag für Fälle, in denen bei Teilnahme am Straßenverkehr keine Fahrzeugregistrierung erforderlich ist
Gemäß Absatz 1, 2, Artikel 38 des Entwurfs des Gesetzes über die Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr ist Folgendes festgelegt:
- Fahrer, die am Straßenverkehr teilnehmen, müssen über einen dem von ihnen gefahrenen Fahrzeugtyp angemessenen Führerschein verfügen. Ausgenommen hiervon sind Motorradfahrer gemäß Artikel 38 des Gesetzesentwurfs über die Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr. Bei der Teilnahme am Straßenverkehr müssen die Fahrer folgende Dokumente mitführen:
+ Fahrzeugschein;
+ Führerschein, der dem zu fahrenden Fahrzeugtyp entspricht;
+ Bescheinigung über die technische Sicherheits- und Umweltschutzprüfung für Kraftfahrzeuge gemäß den gesetzlichen Bestimmungen;
+ Bescheinigung über die obligatorische Haftpflichtversicherung des Kraftfahrzeughalters.
Wenn die Informationen der oben genannten Dokumente in das elektronische Ausweiskonto synchronisiert wurden, müssen Sie diese nicht mitbringen.
- Der Fahrer eines Spezialmotorrads muss über eine für den Typ des zu fahrenden Spezialmotorrads geeignete Lizenz oder Bescheinigung zum Führen eines Spezialmotorrads und über einen der in Absatz 1, Artikel 39 des Entwurfs des Gesetzes über die Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr genannten Führerscheintypen oder über eine Bescheinigung über eine Schulung in Kenntnissen des Straßenverkehrsrechts verfügen. Bei der Teilnahme am Straßenverkehr müssen Fahrer von Spezialmotorrädern folgende Dokumente mitführen:
+ Fahrzeugschein;
+ Führerschein bzw. Zeugnis bzw. Bescheinigung über die Ausbildung im Straßenverkehrsrecht;
+ Zertifikat der technischen Sicherheits- und Umweltschutzprüfung für Spezialmotorräder gemäß den gesetzlichen Bestimmungen;
+ Bescheinigung über die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung.
Wenn die Informationen der oben genannten Dokumente in das elektronische Ausweiskonto synchronisiert wurden, müssen Sie diese nicht mitbringen.
Somit ist das Mitführen der Fahrzeugpapiere bei der Teilnahme am Straßenverkehr nicht mehr erforderlich, wenn die Informationen der oben genannten Dokumente in das elektronische Ausweiskonto synchronisiert wurden.
Muss bei einer Kontrolle durch die Verkehrspolizei die VNeID anstelle der Fahrzeugzulassung vorgelegt werden?
In Artikel 54 Absatz 5 des Entwurfs des Gesetzes zur Straßenverkehrssicherheit ist festgelegt, dass die Verkehrspolizei bei Patrouillen und Kontrollen das Recht hat, in den in Artikel 55 des Entwurfs des Gesetzes zur Straßenverkehrssicherheit genannten Fällen am Straßenverkehr teilnehmende Fahrzeuge anzuhalten, um Personen, Fahrzeuge, Waren, Gepäck, Fahrzeugpapiere und Fahrzeugführer zu kontrollieren und so Gesetzesverstöße aufzudecken und zu verhindern.
Falls die Fahrzeug- und Fahrerdokumentinformationen mit dem elektronischen Identifizierungskonto synchronisiert wurden, erfolgt die Kontrolle dieser Dokumentinformationen über das elektronische Identifizierungskonto.
Wenn die Verkehrspolizei ein Fahrzeug anhält, um die Dokumente zu überprüfen, hat der Fahrer daher das Recht, die Dokumentinformationen in der VNeiD-Anwendung vorzulegen, sofern diese mit dem Identifikationskonto synchronisiert wurden.
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