Laut dem Entwurf des Gesetzes über Straßenverkehrsordnung und -sicherheit müssen Fahrer keine Fahrzeugdokumente mitführen, wenn die Informationen dieser Dokumente mit dem elektronischen Identifikationskonto synchronisiert wurden.
Vorschlag für Fälle, in denen bei Teilnahme am Straßenverkehr keine Fahrzeugzulassung erforderlich ist
Gemäß Absatz 1, 2, Artikel 38 des Entwurfs des Gesetzes über die Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr wird Folgendes festgelegt:
- Fahrer, die am Straßenverkehr teilnehmen, müssen über einen dem von ihnen gefahrenen Fahrzeugtyp entsprechenden Führerschein verfügen. Ausgenommen hiervon sind Motorradfahrer gemäß Artikel 38 des Entwurfs des Gesetzes über die Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr. Bei der Teilnahme am Straßenverkehr müssen Fahrer folgende Dokumente mitführen:
+ Fahrzeugzulassungsbescheinigung;
+ Führerschein, der dem zu fahrenden Fahrzeugtyp entspricht;
+ Zertifikat über die technische Sicherheits- und Umweltschutzprüfung für Kraftfahrzeuge gemäß den gesetzlichen Bestimmungen;
+ Bescheinigung über die obligatorische Haftpflichtversicherung des Kraftfahrzeughalters.
Wenn die Informationen der oben genannten Dokumente in das elektronische Identifikationskonto synchronisiert wurden, müssen Sie diese nicht mitbringen.
- Der Fahrer eines Spezialmotorrads muss über eine dem Typ des zu fahrenden Spezialmotorrads entsprechende Lizenz oder Bescheinigung zum Führen eines Spezialmotorrads und einen der in Absatz 1, Artikel 39 des Entwurfs des Gesetzes über die Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr genannten Führerscheintypen oder eine Bescheinigung über eine Schulung im Bereich des Straßenverkehrsrechts verfügen. Bei der Teilnahme am Straßenverkehr müssen Fahrer von Spezialmotorrädern folgende Dokumente mitführen:
+ Fahrzeugzulassungsbescheinigung;
+ Führerschein oder Zeugnis bzw. Nachweis einer Ausbildung im Straßenverkehrsrecht;
+ Zertifikat der technischen Sicherheits- und Umweltschutzprüfung für Spezialmotorräder gemäß den gesetzlichen Bestimmungen;
+ Bescheinigung über die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung.
Wenn die Informationen der oben genannten Dokumente in das elektronische Identifikationskonto synchronisiert wurden, müssen Sie diese nicht mitbringen.
Somit ist das Mitführen von Fahrzeugpapieren bei der Teilnahme am Straßenverkehr nicht mehr erforderlich, wenn die Informationen der oben genannten Dokumente mit dem elektronischen Identifikationskonto synchronisiert wurden.
Wird bei einer Kontrolle durch die Verkehrspolizei die VNeID anstelle der Fahrzeugzulassung vorgelegt?
In Artikel 54 Absatz 5 des Entwurfs des Gesetzes zur Straßenverkehrssicherheit ist festgelegt, dass die Verkehrspolizei bei Patrouillen- und Kontrollfahrten das Recht hat, in den in Artikel 55 des Entwurfs des Gesetzes zur Straßenverkehrssicherheit genannten Fällen am Straßenverkehr teilnehmende Fahrzeuge anzuhalten, um Personen, Fahrzeuge, Waren, Gepäck, Fahrzeugpapiere und Fahrzeugführer zu kontrollieren und so Gesetzesverstöße aufzudecken und zu verhindern.
Falls die Fahrzeug- und Fahrerdokumentinformationen mit dem elektronischen Identifikationskonto synchronisiert wurden, erfolgt die Kontrolle dieser Dokumentinformationen über das elektronische Identifikationskonto.
Wenn die Verkehrspolizei ein Fahrzeug anhält, um die Dokumente zu überprüfen, hat der Fahrer das Recht, Dokumentinformationen in der VNeiD-Anwendung vorzulegen, wenn diese mit dem Identifikationskonto synchronisiert wurden.
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