In diesem Dokument schlug HoREA vor, hinzuzufügen, dass für mittelgroße Unternehmen ein Steuersatz von 18 % gilt, der unter dem normalen Körperschaftsteuersatz liegt, um Konsistenz und Vereinbarkeit mit den gesetzlichen Bestimmungen zur Unterstützung kleiner und mittelgroßer Unternehmen zu gewährleisten.
Herr Le Hoang Chau, Vorsitzender von HoREA, analysierte: Der Körperschaftsteuersatz (CIT) für kleine, mittlere und Kleinstunternehmen unterliegt derzeit zahlreichen Förderrichtlinien.
Illustrationsfoto. (Quelle: ST)
Insbesondere beträgt der Körperschaftsteuersatz für Unternehmen mit einem Gesamtumsatz von nicht mehr als 3 Milliarden VND/Jahr 15 %; Für Unternehmen mit einem Umsatz von höchstens 50 Milliarden VND gilt ein Steuersatz von 17 Prozent. Für Unternehmen mit einem Umsatz zwischen 50 und 300 Milliarden VND/Jahr beträgt der Steuersatz 18 %.
Laut Herrn Chau gibt es in Vietnam etwa 920.000 Unternehmen, wobei kleine und mittlere Unternehmen eine sehr wichtige Stellung in der Wirtschaft einnehmen und 98 % der Gesamtzahl der Unternehmen ausmachen.
Insbesondere Klein- und Kleinstunternehmen tragen etwa 40 Prozent zum BIP und etwa 30 Prozent zu den Staatseinnahmen bei und beschäftigen über 50 Prozent der Arbeitskräfte.
„Daher hat die Nationalversammlung das Gesetz zur Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen 2017 erlassen und die Regierung hat außerdem das Dekret 39/2018/ND-CP erlassen, in dem der Mechanismus zur Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen detailliert beschrieben wird“, sagte Herr Chau.
Nach dem Gesetz zur Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen haben kleine und mittlere Unternehmen für einen begrenzten Zeitraum Anspruch auf einen niedrigeren Körperschaftsteuersatz als den für Unternehmen üblichen normalen Steuersatz.
Bezüglich der Kriterien zur Bestimmung kleiner und mittlerer Unternehmen ist in der Verordnung 39/2018/ND-CP Folgendes klar festgelegt: Kleine Unternehmen in den Bereichen Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Fischerei sowie Industrie und Baugewerbe haben eine durchschnittliche Anzahl sozialversicherungspflichtig Beschäftigter von nicht mehr als 100 Personen pro Jahr und einen jährlichen Gesamtumsatz von nicht mehr als 50 Milliarden VND bzw. ein Gesamtkapital von nicht mehr als 20 Milliarden VND.
Kleine Unternehmen im Handels- und Dienstleistungssektor haben eine durchschnittliche Anzahl sozialversicherungspflichtig Beschäftigter von nicht mehr als 50 Personen pro Jahr und einen jährlichen Gesamtumsatz von nicht mehr als 100 Milliarden VND bzw. ein Gesamtkapital von nicht mehr als 50 Milliarden VND.
Mittelständische Unternehmen in den Bereichen Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, Industrie und Baugewerbe haben eine durchschnittliche Anzahl sozialversicherungspflichtig Beschäftigter von nicht mehr als 200 Personen pro Jahr und einen jährlichen Gesamtumsatz von nicht mehr als 200 Milliarden VND bzw. ein Gesamtkapital von nicht mehr als 100 Milliarden VND.
Mittelständische Unternehmen im Handels- und Dienstleistungssektor haben eine durchschnittliche Anzahl sozialversicherungspflichtig Beschäftigter von nicht mehr als 100 Personen pro Jahr und einen jährlichen Gesamtumsatz von nicht mehr als 300 Milliarden VND bzw. ein Gesamtkapital von nicht mehr als 100 Milliarden VND.
„Daher ist in der Regelung sehr eindeutig, was die Anwendung „bevorzugter“ Steuersätze auf kleine und mittlere Unternehmen angeht, muss die Redaktion den Fall der „mittleren Unternehmen“ hinzufügen, also Unternehmen mit einem jährlichen Gesamtumsatz zwischen über 50 Milliarden VND und nicht mehr als 300 Milliarden VND, um in den Genuss der bevorzugten Steuersätze zu kommen“, sagte Herr Chau.
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Quelle: https://www.congluan.vn/de-xuat-doanh-nghiep-vua-nho-va-sieu-nho-duoc-huong-uu-dai-ve-thue-tndn-post312519.html
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