(NLDO) – Die Verkehrspolizei ist mit der Verwaltung des Datenverwaltungssystems von Fahrtüberwachungsgeräten und Fahrerbildaufzeichnungsgeräten beauftragt.
Am 4. Januar hieß es in einer Mitteilung der Verkehrspolizeibehörde (Verkehrspolizei, Ministerium für öffentliche Sicherheit), dass der Verkehrspolizei ab dem 1. Januar 2025 die Aufgabe übertragen werde, das Datenverwaltungssystem von Fahrtüberwachungsgeräten (Fahrtüberwachungskameras) und Geräten, die Bilder von Fahrern aufzeichnen (Kabinenkameras), zu verwalten, zu betreiben und zu nutzen. Dieser Inhalt basiert auf dem Gesetz zur Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr, Resolution 141/2024/ND-CP der Regierung, Rundschreiben 71/2024/TT-BCA des Ministeriums für öffentliche Sicherheit.
Die Verkehrspolizei wird Kameras in den Fahrzeugkabinen einsetzen. Illustration
Fahrtenüberwachungsgeräte werden vorschriftsmäßig in Nutzfahrzeugen, Traktoren, Krankenwagen und Einsatzfahrzeugen des Straßenverkehrs eingebaut.
Das Gerät zur Aufzeichnung des Fahrerbildes wird in Personenkraftwagen für den Transportbereich mit 8 oder mehr Sitzplätzen (ohne Fahrersitz), Sattelschleppern, Krankenwagen und Rettungsfahrzeugen im Straßenverkehr eingebaut.
„Dies dient der Gewährleistung von Sicherheit, Ordnung und Verkehrssicherheit, der Behandlung von Verkehrsverstößen sowie der staatlichen Verwaltung des Straßenverkehrs“, stellte der Vertreter der Verkehrspolizei klar und fügte hinzu, dass die Daten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen auch mit dem Verkehrsministerium (Vietnam Road Administration), den Verkehrsministerien der Provinzen und zentral verwalteten Städte sowie den entsprechenden Behörden verknüpft und geteilt würden.
Zur Umsetzung der oben genannten Vorschriften fordert die Verkehrspolizeibehörde Einheiten und Dienstanbieter auf, Daten von Fahrtüberwachungsgeräten und Fahrerbildaufzeichnungsgeräten zu übermitteln, um die Verbindung, Integration, Prüfung und Übermittlung von Daten von Fahrtüberwachungsgeräten und Fahrerbildaufzeichnungsgeräten an die Verkehrspolizeibehörde zu koordinieren.
Bezüglich der Zeit muss die Registrierung für den Integrationstestplan, den Integrationstest und die Datenübertragung in der realen Umgebung vor dem 25. Januar abgeschlossen sein. Die Verkehrspolizeibehörde hat außerdem technische Abteilungen damit beauftragt, die Einheiten bei der Fertigstellung der oben genannten Inhalte anzuleiten.
Zuvor hatte das Ministerium für öffentliche Sicherheit im Rundschreiben Nr. 73/2024 festgelegt, dass es den Einheiten der Verkehrspolizei gestattet ist, Daten aus Fahrtenüberwachungsgeräten, Fahrerbildaufzeichnungsgeräten und Datenbanken zur Straßenverkehrsordnung und -sicherheit zu nutzen, um Verstöße gegen Gesetze zur Straßenverkehrsordnung und -sicherheit zu kontrollieren, aufzudecken und zu ahnden.
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Quelle: https://nld.com.vn/csgt-se-quan-ly-camera-hanh-trinh-trong-cabin-xe-oto-196250104183416965.htm
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