(NLDO) – Die Verkehrspolizei ist mit der Verwaltung des Datenmanagementsystems von Fahrtüberwachungsgeräten und Fahrerbildaufzeichnungsgeräten beauftragt.
In einer Information der Verkehrspolizeibehörde (Verkehrspolizei, Ministerium für öffentliche Sicherheit) vom 4. Januar hieß es, dass der Verkehrspolizei ab dem 1. Januar 2025 die Aufgabe übertragen werde, das Datenmanagementsystem von Fahrtüberwachungsgeräten (Fahrtüberwachungskameras) und Geräten, die Bilder von Fahrern aufzeichnen (Kabinenkameras), zu verwalten, zu betreiben und zu nutzen. Dieser Inhalt basiert auf dem Gesetz zur Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr, Resolution 141/2024/ND-CP der Regierung und Rundschreiben 71/2024/TT-BCA des Ministeriums für öffentliche Sicherheit.
Die Verkehrspolizei wird Kameras in den Fahrzeugkabinen einsetzen. Illustration
Fahrtüberwachungsgeräte werden gemäß den Vorschriften in Nutzfahrzeugen, Traktoren, Krankenwagen und Einsatzfahrzeugen des Straßenverkehrs eingebaut.
Das Gerät zur Aufzeichnung des Fahrerbildes wird in Personenkraftwagen für den Transportbereich mit 8 oder mehr Sitzplätzen (ohne Fahrersitz), Sattelschleppern, Krankenwagen und Straßenrettungsfahrzeugen eingebaut.
„Dies dient der Gewährleistung von Sicherheit, Ordnung, Verkehrssicherheit und der Behandlung von Verstößen sowie der staatlichen Verwaltung des Straßenverkehrs“, stellte der Vertreter der Verkehrspolizei klar und fügte hinzu, dass die Daten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen auch mit dem Verkehrsministerium (Vietnam Road Administration), den Verkehrsministerien der Provinzen und zentral verwalteten Städte sowie den entsprechenden Behörden verknüpft und an diese weitergegeben würden.
Zur Umsetzung der oben genannten Bestimmungen fordert die Verkehrspolizeibehörde Einheiten und Dienstanbieter auf, die Daten von Fahrtüberwachungsgeräten und Fahrerbildaufzeichnungsgeräten übermitteln, um die Verbindung, Integration, Prüfung und Übermittlung von Daten von Fahrtüberwachungsgeräten und Fahrerbildaufzeichnungsgeräten an die Verkehrspolizeibehörde zu koordinieren.
Was die Zeit betrifft, müssen die Registrierung für den Integrationstestplan, der Integrationstest und die Datenübertragung in der realen Umgebung vor dem 25. Januar abgeschlossen sein. Die Verkehrspolizeibehörde hat außerdem technische Abteilungen damit beauftragt, die Einheiten bei der Vervollständigung der oben genannten Inhalte anzuleiten.
Zuvor hatte das Ministerium für öffentliche Sicherheit im Rundschreiben Nr. 73/2024 festgelegt, dass es den Verkehrspolizeieinheiten gestattet ist, Daten von Fahrtüberwachungsgeräten, Geräten zur Bildaufzeichnung des Fahrers sowie Datenbanken zur Verkehrsordnung und -sicherheit zu nutzen, um Verstöße gegen Gesetze zur Verkehrsordnung und -sicherheit zu kontrollieren, zu erkennen und zu ahnden.
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Quelle: https://nld.com.vn/csgt-se-quan-ly-camera-hanh-trinh-trong-cabin-xe-oto-196250104183416965.htm
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